Kaufabwicklung
Besonders beim Immobilienkauf ist es wichtig einen unabhängigen Sachverständigen an Ihrer Seite zu haben, der anders als Verkäufer oder Immobilienmakler, keinerlei direkte Interessen an der Operation hat.
Von Seitens unserer Kanzlei überprüfen oder erstellen wir Ihnen nicht nur den Kaufvertrag, sondern vertreten und beraten Sie bei allen wichtigen Schritten des Immobilienkaufs, wie z. B. bei den Verhandlungen mit Verkäufern, dem Notartermin, der Eintragung in das Grundbuch und in das Katasteramt usw.
Ob hierbei die Verhandlungen und Verwaltungsakte auf spanisch, englisch oder deutsch stattfinden, spielt für Sie eine geringere Rolle, da wir Sie stets in deutscher Sprache beraten und Sie von allen Dokumenten auf Wunsch eine Übersetzung erhalten.
Unsere Leistungen beinhalten:
- ggf.I Unterstützung zur Beantragung der zum Kauf notwendigen N.I.E.
- rechtlicheI Prüfung oder Erstellung des zweisprachigen Kaufvertrages sowie die Verhandlung mit den Verkäufern.
- VorbereitungI und Erstellung der notariellen Kaufurkunde sowie ggf. die Begleitung zum Notar.
- AbgabeI der Steuererklärung (Modelo 600) bei der Junta von Andalusien zur Zahlung der Grundsteuer, wenn sich die Immobilie in Andalusien befindet.
- AbgabeI der Steuererklärung über Rückstellungen bei Kauf von Nicht-Residenten (Modelo 210) beim spanischen Finanzamt und Zahlung der Steuer über unser Mandantenkonto.
- AbwicklungI der Einschreibung ins spanische Grundbuch (Registro de la Propiedad)
- AbwicklungI der Ummeldung des Eigentums im spanischen Katasteramt.
- VerhandlungenI mit den Verkäufern, Notar und Grundbuch innerhalb der Provinz Málaga inbegriffen.
Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gern auch telefonisch:
(+34) 951 383 005
(+49) 5105 5133 995
