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Die elektronische Unterschrift in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Montag, 28. Februar 2022 09:55
  • Geschrieben von Christoph Sander

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Dank der kostenlosen elektronischen Unterschrift (firma electrónica), kann eine große Zahl von Verwaltungsaufgaben von zu Hause aus über das Internet erledigt werden. Es können z. B. Steuererklärungen abgegeben, ein Zertifikat des Melderegisters ausgedruckt oder der Einzahlungsstand in die Sozialversicherung abgefragt werden.

 

Spanien ist im Bereich der elektronischen Verwaltung eines der am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten der EU. 

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Im Gegensatz zu anderen EU- Staaten ist die elektronische Unterschrift kostenlos für alle in Spanien lebenden Einwohner verfügbar und bietet schnellen und unkomplizierten Zugang zu den Verwaltungsportalen der verschiedenen Behörden. Es können z. B. Steuern gezahlt, Punkte des Führerscheins ausgelesen, eine Melderegisterauskunft ausgedruckt oder der Stand Ihrer Beiträge in die spanische Sozialversicherung abgefragt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass viele Zertifikate direkt nach Beantragung zu Hause ausgedruckt werden können und es somit nicht mehr nötig wird, persönlich die entsprechende Behörde aufzusuchen.

Um die elektronische Unterschrift zu erhalten, benötigen Sie lediglich die spanische N.I.E-Nummer, welche Sie durch die Eintragung in das zentrale Ausländerregister erhalten: [Beantragung der NIE]

 

Beantragung der elektronischen Unterschrift:  

Der Antrag für die elektronische Unterschrift wird online über die Internetseite der "Fábrica Nacional de Moneda y Timbre" (FNMT) gestellt. Zur Antragstellung führen Sie die folgenden 3 Schritte aus, wobei zu beachten ist, dass der Antrag von demselben PC aus gestellt werden sollte, von dem Sie später die Unterschrift herunterladen möchten:

 

1. Tragen Sie auf der Internetseite der FNMT Ihre N.I.E ein und notieren Sie die Bestätigungsnummer: [Website der FNMT]

 

2. Suchen Sie eine der offiziellen Stellen auf um Ihre Identität zu bestätigen. Sie benötigen hierzu Ihre NIE, Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Bestätigungsnummer die Sie vorher von der FNMT per Mail erhalten haben. Ihre Identität kann am einfachsten bei der nächstgelegenen Niederlassung des spanischen Finanzamtes (AEAT) bestätigt werden.

Im Terminvergabevorgang erfahren Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl wo sich die nächstgelegene Niederlassung des Finanzamtes befindet. Termine hierzu können ebenfalls online gemacht werden: [Termine AEAT]

 

3. Zwei Stunden nach der Bestätigung Ihrer Identität, können Sie durch Angabe von NIE und Bestätigungsnummer, Ihre digitale Unterschrift von der Internetseite der FNMT herunterladen: [Website FNMT]Die meisten Browser installieren die Unterschrift direkt beim Herunterladen.

 

4. Sobald Sie die elektronische Unterschrift installiert haben, ist es empfehlenswert eine Sicherheitskopie anzulegen. Öffnen Sie hierzu die Einstellungen Ihres Browsers im Abschnitt "Zertifikate" und klicken Sie auf "exportieren". Es ist hierbei wichtig, die Option "Sicherheitsschlüssel exportieren" zu wählen und beim Exportieren so einen PIN zu vergeben.

 

 

 

Beispiele zur Nutzung der elektronischen Unterschrift:

 

 AEAT

Finanzamt

 [Abgabe von Steuererklärungen]

 [Beantragung von Wohnsitzzertifikaten]

 [Anmeldung von Gewerbe und Rückstellungen über Einkünfte aus Vermietung]

 

 

Ministerio de Justicia

Justizministerium

 [Erteilung von Prozessvollmachten an Anwälte und Prokuristen] (kein Notar notwendig)

 [Beantragung eines Strafregisterauszugs]

 

 

 Seguridad Social

Sozialversicherung

[Rentenrechner]

[Sozialversicherungsbeiträge auslesen]

[Zertifikat über das Arbeitsleben "vida laboral"]

 

 

DGT

Verkehrsamt

 [Auslesung des Punktestandes des Führerscheins]

 [Zahlung von Strafzetteln]

 

 

Catastro

Katasteramt

 [Erhalt eines Katasterauszuges Ihrer Immobilie]

 [Eintragung von Immobilien]

 

 

Registradoes

Grundbuch

 [Beantragung von Grundbuchauszügen]

 [Erhalt von Handelsregisterauszügen]

   

 

Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
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Tel: (+34) 951 12 00 69
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Kanzlei in Málaga (Spanien)   

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Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

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Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

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ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

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