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Angestellt arbeiten in Spanien

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In Spanien gibt es zwei verschiedene Formen zu arbeiten. Zum einen als abhängig beschäftigt(por cuenta ajena) und zum anderen als selbstständig(por cuenta propia bzw. autónomo). Für Deutsche, wie auch für alle anderen EU-Bürger, gelten die gleichen Bedingungen wie für Spanier, womit folglich die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. 

 

Im Allgemeinen können Sie Ihre Beschäftigung zu jedem Zeitpunkt beginnen. Um Probleme beim Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch die folgenden Verwaltungsakte bereits im Vorfeld zu erledigen:

1. Beantragung der N.I.E. Die N.I.E ist die spanische Ausländeridentifizierungsnummer, ähnelt der spanischen Personalausweisnummer und wird für so gut wie alle Verwaltungsangelegenheiten benötigt. Im folgenden Beitrag finden Sie detaillierte Informationen zur Beantragung Ihrer N.I.E: -zum Artikel-

2. Einschreibung in das spanische Einwohnermelderegister: -zum Artikel-

3. Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer. Die Zuteilung der spanischen Sozialversicherungsnummer können Sie persönlich bei der Dirección Provincial de la Tesorería General Ihres Wohnortes beantragen. Sollten Sie über die elektronische Unterschrift verfügen (firma electrónica), können Sie diesen Verwaltungsakt auch bequem von zu Hause aus über die Internetseite der Sozialversicherung erledigen: -Link-

4. Sobald Sie Ihre Arbeit aufnehmen, meldet Sie der Arbeitgeber durch die Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer bei der Sozialversicherung an. Ab diesem Moment haben Sie einen Anspruch auf die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie jeder andere abhängig Beschäftigte. Um z. B. von der ärztlichen und medizinischen Versorgung gebrauch zu machen, empfiehlt es sich im Vorfeld die spanische Sozialversicherungskarte zu beantragen.

 

Wissenswert:

Mit der elektronischen Unterschrift können Sie bereits eine Vielzahl von Verwaltungsakten mit der Sozialversicherung, dem Arbeitsamt oder dem Finanzamt,  bequem von zu Hause aus tätigen. Im Bezug auf den Arbeitsantritt können Sie z. B einen Bericht über Ihr Arbeitsleben herunterladen, aus welchem hervorgeht, ob der Arbeitgeber Sie auch ordnungsgemäß in der Sozialversicherung angemeldet hat oder ob Ihr Beschäftigungsverhältnis als “Schwarzarbeit” einzustufen ist. -Link Vida Laboral-

 

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und vertreten Sie sowohl vor der spanischen Verwaltung, vor Ihrem Arbeitgeber als auch vor den spanischen Gerichten. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
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Tel: (+34) 951 12 13 06
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Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

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Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

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Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

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Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

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[en español]  -   [in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. Ein oft vom Immobilienmakler angefertigter und vorgelegter „Reservierungsvertrag" kann somit gerade in Hinblick auf die Anzahlung schnell zum Fallstrick werden

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Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

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Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

matriuclarcoche

Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

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ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

itv01

In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.

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Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

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Die gesetzliche Erbfolge

pflichtteil01

Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

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Wo ist die spanische Erbschaft zu versteuern?

steuererbrschaft

Aufgrund der Bewegungsfreiheit von Personen und Kapital innerhalb der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Erbschaften mittlerweile an der Tagesordnung. Um festzustellen ob das Erbe in Deutschland, in Spanien oder in beiden Staaten zu versteuern ist, gilt es verschiedene Faktoren wie z. B. den Wohnsitz des Erblassers zu berücksichtigen.

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Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

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Studieren mit deutschem Abitur

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Seit der 2010 erfolgten Änderung des spanischen Bildungsgesetzes können sich EU-Bürger mit Abitur direkt an den spanischen Universitäten einschreiben. Der Vorgang ist somit wesentlich vereinfacht wurden und es entfällt die obligatorische Sprachprüfung, welche seit 2010 nicht mehr verlangt werden kann.

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Plaza de la Marina 2,  6º izq.
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