UNTERNEHMEN
Neben der eigentlichen Rechts- und Steuerberatung, bieten sowohl spanischen als auch ausländischen Unternehmen die komplette Verwaltung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen in Spanien:
Unsere Leistungen:
Neben der eigentlichen Rechts- und Steuerberatung, bieten sowohl spanischen als auch ausländischen Unternehmen die komplette Verwaltung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen in Spanien:
Unsere Leistungen:
Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.
Weiterlesen...Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.
Weiterlesen...[Ver artículo en español] - [read article in english]
Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen.
Weiterlesen...Wie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:
Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.
In Spanien ansässige Personen (Residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen und kann bei Nichtabgabe und Überschreitung der gesetzlichen Freigrenzen zu außergewöhnlich hohen Geldbußen führen.
Weiterlesen...Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.
Weiterlesen...Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Selbständigen (Einkommensteuer) und Gesellschaften (Körperschaftsteuer) können vereinfacht die folgenden Steuervorteile der Gesellschaften genannt werden. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Gründung einer Gesellschaft immer auf unternehmerische und organisatorische Notwendigkeiten und nicht lediglich zur Schaffung eines Steuervorteils begründet sein sollte.
Weiterlesen...Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.
Weiterlesen...Damit in Spanien Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, sind diese grundsätzlich durch eine entsprechende Rechnung (Factura) zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, existieren in Spanien keine automatisch anwendbaren Pauschalen und die Rechtfertigung der Ausgaben über Quittungen (Recibos) ist stark begrenzt.
Weiterlesen...Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können.
Weiterlesen...Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.
[Ver artículo en español] - [read article in english]
Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen.
Weiterlesen...Wie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:
Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.
Weiterlesen...Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Selbständigen (Einkommensteuer) und Gesellschaften (Körperschaftsteuer) können vereinfacht die folgenden Steuervorteile der Gesellschaften genannt werden. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Gründung einer Gesellschaft immer auf unternehmerische und organisatorische Notwendigkeiten und nicht lediglich zur Schaffung eines Steuervorteils begründet sein sollte.
Weiterlesen...Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.
Weiterlesen...Damit in Spanien Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, sind diese grundsätzlich durch eine entsprechende Rechnung (Factura) zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, existieren in Spanien keine automatisch anwendbaren Pauschalen und die Rechtfertigung der Ausgaben über Quittungen (Recibos) ist stark begrenzt.
Weiterlesen...Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.
Weiterlesen...Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Selbständigen (Einkommensteuer) und Gesellschaften (Körperschaftsteuer) können vereinfacht die folgenden Steuervorteile der Gesellschaften genannt werden. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Gründung einer Gesellschaft immer auf unternehmerische und organisatorische Notwendigkeiten und nicht lediglich zur Schaffung eines Steuervorteils begründet sein sollte.
Weiterlesen...Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können.
Weiterlesen...Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.
Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.
In Spanien ansässige Personen (Residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen und kann bei Nichtabgabe und Überschreitung der gesetzlichen Freigrenzen zu außergewöhnlich hohen Geldbußen führen.
Weiterlesen...Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.
Weiterlesen...Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Selbständigen (Einkommensteuer) und Gesellschaften (Körperschaftsteuer) können vereinfacht die folgenden Steuervorteile der Gesellschaften genannt werden. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Gründung einer Gesellschaft immer auf unternehmerische und organisatorische Notwendigkeiten und nicht lediglich zur Schaffung eines Steuervorteils begründet sein sollte.
Weiterlesen...Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht.
Weiterlesen...In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.
Weiterlesen...Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.
In Spanien ansässige Personen (Residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen und kann bei Nichtabgabe und Überschreitung der gesetzlichen Freigrenzen zu außergewöhnlich hohen Geldbußen führen.
Weiterlesen...
Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.
Weiterlesen...Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.
Weiterlesen...Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.
Weiterlesen...Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.
Weiterlesen...[Ver artículo en español] - [read article in english]
Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen.
Weiterlesen...Wie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen: