Rebajas: Ihre Rechte als Verbraucher
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 12. August 2024 12:51
- Geschrieben von Christoph Sander
Seit 2012 ist es jedem Unternehmen sowohl freigestellt an den Rebajas teilzunehmen als auch den genauen Zeitraum zu bestimmen. Wird in den Schaufenster wie oft mit “Rebajas” geworben, ist der Verkäufer verpflichtet die speziellen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Schlussverkaufs zu beachten.
Wird z. B. im Schaufenster mit bis zu 50% Rabatt geworben, ist der Verkäufer verpflichtet entsprechende Artikel zum Verkauf vorrätig zu haben. Wird im Angebot auf eine begrenzte Stückzahl oder einen begrenzten Zeitraum hingewiesen, hat der Verkäufer nach Ablauf dieses Angebotes die entsprechende Werbung zu entfernen. Auch wenn solche Verhalten (unlauterer Wettbewerb) ebenfalls indirekt für den Verbraucher schädlich sind, sind Preis, Garantie und Rückgaberecht von weit aus praktischerer Bedeutung.
Rückgabe und Garantie:
Gerade in Bezug auf die Rebajas ist es wichtig, das oftmals eingeräumte Rückgaberecht vom Garantiefall abzugrenzen. Handelt es sich um einen Garantiefall (Gewährleistungspflicht), können Sie das Produkt wie gewohnt innerhalb von 2 Jahren durch Vorlage des Kassenbelegs zur Reparatur zurückgeben. Das Sie das Produkt in Rebajas erworben haben, hat hierbei keinerlei Auswirkungen.
Bei dem oftmals eingeräumten Umtauschrecht, handelt es sich jedoch um eine vom Verkäufer zusätzlich eingeräumte Garantie, welche jederzeit vom Verkäufer eingeschränkt oder zurückgenommen werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass die Einschränkung zum Zeitpunkt des Kaufes zu bestehen hat. Wird das allgemein eingeräumte Umtauschrecht nicht ausdrücklich eingeschränkt, können Sie den in den Rebajas gekauften Artikel auch nach Beendigung des Schlussverkaufes ohne Probleme zurückgeben, solange Sie sich in der vom Verkäufer eingeräumten Umtauschfrist befinden. Kaufen Sie den Artikel am Anfang der Rebajas und bei Rückgabe kostet er weniger, hat der Verkäufer Ihnen den Kaufwert zurückzuerstatten (je nach angebotener Garantie, in Form eines Gutscheins).
Preis und Qualität
In den Rebajas ist lediglich der Preis reduziert, in keinem Fall jedoch die Qualität. Der reduzierte Artikel hat somit die gleiche Qualität vorzuweisen wie der vorher nicht reduzierte Artikel.3 Handelt es sich um eine Reduzierung des Preises aufgrund von Qualitätsmängeln, ist dieses Angebot als “venta a saldo”4 zu kennzeichnen. In Bezug auf den Preis, gilt der auf dem Preisschild vermerkte, womit Sie grundsätzlich ein Recht haben den Artikel zu diesem Preis zu erwerben. Dieses gilt auch, wenn es sich um einen vermeintlichen Irrtum des Unternehmers handelt.
Mehr Rechte im Onlinehandel
Im Onlinehandel gilt eine wichtige Besonderheiten in Bezug auf das Umtauschrecht, da dieses hier gesetzlich vorgeschrieben ist.5 Kaufen Sie ein Artikel über das Internet, haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. (desistimiento). Hierbei kann der Verkäufer Ihnen keinerlei Gebühren berechnen, der Rückversand muss jedoch ggf. vom Verbraucher bezahlt werden. Kaufen Sie also einen Artikel im Internet, sei es in den “Rebajas” oder zum Normalpreis, hat Ihnen der Verkäufer bei Rückgabe stets den gezahlten Preis zurückzuerstatten, auch wenn dieser beim Kauf höher war als bei Rückgabe. Es gelten hierbei die gleichen Ausnahmen wie im normalen Onlinehandel wie z. B. der Kauf von Software, Maßanfertigungen , verderbliche Sachen usw.6
Wie können Sie Ihre Rechte durchsetzen?
Gerade bei Garantie- oder Rückgabeproblemen, reicht es oftmals schon aus, ein Beschwerdeformular zu verlangen (hoja de reclamaciones). Der Vorteil dieser Formulare ist, dass sie vom Unternehmer zu unterscheiben sind und Sie so einen zuverlässigen Beweis über Ihre Beanstandung erhalten. Wird Ihnen nach Einreichen des Formulars nicht innerhlab von der im Formular vermerken Frist vom Unterneher schriftlich geantwortet, können Sie Ihr Exemplar bei jeder öffentlichen Verwaltung Ihrer Comunidad Autónoma einreichen. Handelt es sich um Probleme mit einem Artikel höheren Wertes, ist es empfehlenswert sich direkt an einen Anwalt zu wenden, damit dieser umgehend die notwendigen Schritte in Form von Abmahnung und Klageschrift einleiten kann.
Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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