Wichtige Verwaltungsakte für Auswanderer
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 12. August 2024 13:06
- Geschrieben von Christoph Sander
N.I.E, Einwohnermelderegister, Fahrzeugummeldung, Sozialversicherung, Führerscheintausch... Wann müssen welche Verwaltungsangelegenheiten erledigt werden? In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zu den wichtigsten Verwaltungsakten, welche in den meisten Fällen auch freiwillig vor dem angezeigten Zeitpunkt erledigt werden können.
Zur Beantragung von N.I.E + Residencia, müssen seit 2012 verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Weitere Informationen zur Beantragung der Residencia finden Sie im Artikel: [Beantragung der spanischen "Residencia"].
Welche weiteren wichtigen Verwaltungsakte Sie neben der Residencia zu erledigen haben, können Sie aus der folgenden Tabele entnehmen.
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Begründung des Hauptwohnsitzes (Residencia)
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Kein Hauptwohnsitz (No-Residente)
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ab Einreise |
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Besitz eines Gültigen Passes bzw. Personalausweises
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Besitz eines Gültigen Passes bzw. Personalausweises |
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Einschreibung in das spanische Einwohnermeldeamt: [Das spanische Einwohnermelderegister]
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Beantragung der N.I.E: [N.I.E - Ausländer-Identifizierungsnummer] |
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Beantragung der Residencia: [Beantragung der spanischen "Residencia"]
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Beantragung der : [Elektronische Unterschrift] |
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Beantragung der elektronischen Unterschrift: [Elektronische Unterschrift]
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Beantragung der spanischen Krankenversicherungskarte [Rentner]
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Fahrzeuganmeldung: [Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien]
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ab 185 Tagen Aufenthalt |
Begründung des steuerlichen Hauptwohnsitzes in Spanien (voll steuerpflichtig): [Unterschiede: Wohnsitz, N.I.E, Residencia]
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<- Mögliche Begründung des steuerlichen Hauptwohnsitzes: | ||
ab 2 Jahren Wohnsitz |
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Der deutsche Führerschein muss eventuell gegen einen spanischen umgetauscht werden: [Zum Artikel: Deutscher Führerschein: Gültigkeit und Tausch]
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ab 10 Jahren Wohnsitz |
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Möglichkeit des Erhalts der spanischen Staatsbürgerschaft: [Doppelte Staatsbürgerschaft]
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Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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