Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Seit Mai 2016, ist das Dekret 28/2016 vom 2. Februar über die Ferienwohnungen von Andalusien, immer dann anzuwenden, wenn sich Ihre Immobilie in Andalusien befindet, wenn Sie diese gewöhnlich vermieten oder vermieten möchten und wenn Sie diese zu diesem Zweck über Agenturen, Internetseiten, Dritte usw. bewerben.
Hiervon ausgenommen sind jedoch z.B. ländliche Ferienhäuser sowie Ferienappartements. In diesen Fällen weichen Voraussetzungen, Registrierung und Pflichten des Vermieters zum Teil stark von den der Ferienwohnugen ab, womit es besonders wichtig, am Anfang genau abzugrenzen, ob es sich in Ihrem Fall um eine Vermietung von Ferienwohnungen, Vermietung von Appartements, Vermietung von ländlichen Ferienhäusern oder um die normale Wohnungsvermietung handelt.
Von Seitens unsere Kanzlei übernehmen für Sie nicht nur die Analyse der für Sie notwendigen Lizenz, die Beratung sowie die Beantragung, sondern begleiten Sie bei allen weiteren Schritten, erstellen für Sie den Mietvertrag, die "Hoja de registro" sowie sämtliche zur Vermietung notwendige Dokumente und geben für Sie auch gerne die entsprechenden Steuererklärungen ab.
Weiterlesen...Unsere Leistungen:
- BeratungI und Analyse der notwendigen Lizenz.
- BeantragungI von Lizenzen bzw. der "Declaración responsable".
- SteuerlicheI Beratung und Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.
- AusarbeitungI zweisprachiger Mietverträge.
- AbwicklungI der Anmeldungen bei Polizei und Verwaltung (Ferienwohnungen).
- Alle DetailsI über Anforderungen und Verwaltungsakte als Infomaterial auf Deutsch.
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Der Mietvertrag
Es ist hierbei wichtig, dass die Ursache der Nicht- Wohnungsmiete im Mietvertrag erfasst wird (Ferien, Studium usw.). Wird der Vertrag lediglich für weniger als ein Jahr abgeschlossen ohne die Ursache zu erklären, gilt der Vertrag weiterhin als Wohnungsmiete und Sie sind durch das Mietgesetz geschützt.
Im Fall der Wohnungsmiete sind alle Vertragsklauseln, die den Mieter der gesetzlichen Regelungen über benachteiligen, nichtig und gelten als nicht gesetzt. Außerdem werden dessen verbindliche gesetzliche Vorschriften ebenfalls an Möbel, Stellplätze, Garagenplätze oder sonstige Mietgegenstände angewendet. Im Bereich der Nicht- Wohnungsmiete lassen sich jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Bestimmungen durch den Vertragswillen ausschließen. Ein gut ausgearbeiteter Mietvertrag ist somit maßgebend um später Probleme zu verhindern.
Weiterlesen...Kündigung, Reparaturen, Entschädigung und Mietsicherheit
Nach einer kurzen Analyse Ihres Mietvertrages setzen wir ein Aufforderungsschreiben auf und fordern Ihren Vermieter auf Ihre gesetzlichen Rechte zu achten und ggf. unrechtmäßig getätigte Zahlgen zurückzuerstatten.
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Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien
Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen.
Weiterlesen...Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien
Wie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen: