Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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a) Buchführung und Verwaltung

Selbständige haben verschiedene Verpflichtungen hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten, wobei besonders die Absetzbarkeit von Ausgaben und die korrekte Erfassung von Einnahmen eine wichtige Rolle spielt. Unsere Leistungen zielen darauf ab, Ihnen möglichst alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzunehmen, damit Sie sich vollkommen auf Ihre Aktivität konzentrieren können.

 

  • Übersenden Sie uns Ihre ausgestellten und erhaltenen Rechnungen zwei Mal im Quartal bequem per Mail. Sie benötigen hierbei keinerlei Buchführungskenntnisse und haben weder Programme zu installieren noch Rechnungen abzulegen.

 

  • Quartalsbericht auf Deutsch mit Prüfung möglicher Verbindlichkeiten bei Finanzamt oder Sozialversicherung, damit keine unbewussten Schulden aufgebaut werden können:

 

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  •  Quartalsbericht mit aktuellem Stand zu Einnahmen, Werbungkosten und Erlösen für die einzelnen Quartale und das Geschäftsjahr:

 

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  •  Quartalsbericht mit Hochrechnung zur Einkommensteuer, damit Sie sich auf Zahlungen oder Rückerstattungen im Folgejahr bequem einstellen können.

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 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

cover gefahr gesellschaften de

[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

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Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

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Selbstständigkeit in Spanien: Absetzbare Werbungskosten

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Damit in Spanien Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, sind diese grundsätzlich durch eine entsprechende Rechnung (Factura) zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, existieren in Spanien keine automatisch anwendbaren Pauschalen und die Rechtfertigung der Ausgaben über Quittungen (Recibos) ist stark begrenzt.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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