Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.
Weiterlesen...Als Freelancer bzw. freier Mitarbeiter, wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die aufgrund eines Dienstleistungsvertrags Aufträge selbständig und in der Regel persönlich ausführt, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.
Weiterlesen...