Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können.
Die Erbschaftssteuerplanung wird seit August 2015 sowohl für deutsche Residenten in Spanien als auch für Nicht- Residenten interessant, da durch eine gezielte Erbschaftsteuerplanung in beiden Fällen die in den verschiedenen autonomen Regionen existierenden Steuererleichterungen genutzt werden können.
Um ein gültiges Testament erstellen zu können, ist es wichtig, besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge, Verfügung und Pflichterben zu kennen und zu beachten, da die bestehenden Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. Der Pflichtteil für Kinder und Ehegatten unterschiedet sich start je nach Erbrecht.
Durch die neue Erbrechtswahl wird das spanische Erbrecht vor allem für deutsche Residenten interessant. In Spanien gibt es grundsätzlich drei verschiedene Formen ein gültiges Testament zu erstellen. Der Artikel 676 des Código Civil unterscheidet zwischen den folgenden drei Testamentsarten, die auch im deutschen Recht wiederzufinden sind:
Bis August 2015 wurden Erbschaften von in Spanien lebenden Deutschen grundsätzlich nach deutschem Recht und in Deutschland abgewickelt. Mit der, im August 2015 in Kraft getretenen europäischen Erbrechtsreform erben nun auch Deutsche nach spanischem Recht, wenn im Testament nicht die entsprechende Rechtswahlmöglichkeit genutzt wird.
Aufgrund der Bewegungsfreiheit von Personen und Kapital innerhalb der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Erbschaften mittlerweile an der Tagesordnung. Um festzustellen ob das Erbe in Deutschland, in Spanien oder in beiden Staaten zu versteuern ist, gilt es verschiedene Faktoren wie z. B. den Wohnsitz des Erblassers zu berücksichtigen.
Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen..

