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Der Wohnsitz ist grundsätzlich mit dem Begriff "Residencia" gleichzustellen. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie verwaltungstechnisch und steuerrechtlich grundsätzlich als ansässig bzw. als "Residente". Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Ihr Feriendomizil nicht ungewollt zum steuerrechtlichen Hauptwohnsitz wird, denn für unbewusst Voll-Steuerpflichtige, wird der vermeintliche "Zweitwohnsitz" schnell zur Steuerfalle.
Wer als Rentner seinen Wohnsitz nach Spanien verlegen möchte, kann seine Rente grundsätzlich sowohl auf einem deutschen als auch auf einem spanischen Konto erhalten. Wo Sie ihre Rente zu versteuern haben, hängt davon ab wann Sie in Rente gegangen sind, bzw. wann Sie in Rente gehen werden. Unter Umständen ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine Steuererklärung abzugeben.
Um die spanische Einkommensteuer verstehen zu können, ist es besonders wichtig, die Begriffe mittlerer Steuersatz, Grenzsteuersatz und Spitzensteuersatz abgrenzen zu können. In Spanien gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine Steuerklassen und somit keine direkte Einbeziehung persönlicher Umstände hinsichtlich der Berechnung des Steuersatzes. Dieser wird somit rein progressiv nach einem Stufensystem berechnet.
Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.
Ob und wie viel Vermögensteuer anfällt, hängt in Spanien von der Region ab. Als Reaktion auf die Abschaffung der Vermögensteuer verschiedener spanischer Regionen hat der Staat eine neue "Solidaritätssteuer" eingeführt, die immer dann gilt, wenn keine Vermögensteuer zu zahlen ist und wenn das Vermögen über 3.000.000 Euro (3.700.000 Euro mit Freibetrag) liegt. Die Vermögensteuer greift jedoch in einigen Regionen schon ab 500.000 Euro.
In Spanien ansässige Personen (Residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen und kann bei Nichtabgabe und Überschreitung der gesetzlichen Freigrenzen zu außergewöhnlich hohen Geldbußen führen.
In unserer Kanzlei begleiten wir regelmäßig Mandanten, die ihren Wohnsitz von Deutschland nach Spanien verlegen. In solchen Fällen stellt sich häufig die Frage: Welcher Staat darf im Jahr des Umzugs das Welteinkommen besteuern – Deutschland oder Spanien?
Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.
Der Verkauf von Immobilien und Grundstücken kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben, die je nach Land unterschiedlich ausfallen. Während in Spanien grundsätzlich eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns erfolgt, gibt es in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen. Eine sorgfältige Planung des Verkaufszeitpunkts kann daher erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
Viele Auswanderer nach Spanien verfügen weiterhin über Bankkonten, Aktiendepots oder Brokerkonten in Deutschland. Was auf den ersten Blick unproblematisch erscheint, führt in der Praxis häufig zu einem erheblichen steuerlichen Fehler: Deutsche Banken behalten weiterhin Kapitalertragsteuer ein, obwohl diese bei Wohnsitz in Spanien im Ausland nicht geschuldet wird.
Durch Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung besteht die Möglichkeit auf Erhalt einer Steuerrückzahlung, die ohne Steuererklärung vom Finanzamt einbehalten wird. Abhängig beschäftigte Personen sind in Spanien von der Steuererklärungspflicht befreit, wenn ihr Jahreseinkommen ausschließlich aus Arbeitseinkünften besteht und diese unter 22.000 € liegen.
Mit dem “Framework for the Automatic Exchange of Readily Available Information on Immovable Property“ (IPI MCAA) sollen Steuerverwaltungen automatisch Informationen über grenzüberschreitend gehaltene Immobilien austauschen – einschließlich Eigentumsverhältnissen, Transaktionen und laufender Einkünfte.
Die internationale Steuerfestsetzung bezieht sich auf die Maßnahmen und Verfahren, die von Staaten ergriffen werden, um die Besteuerung internationaler Transaktionen zu regeln und Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. In Spanien, wie auch in anderen Ländern, basiert die Festsetzung auf internationalen Abkommen, EU-Richtlinien und nationalen Gesetzen.
Spanien fördert Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden durch attraktive steuerliche Abzugsmöglichkeiten in der Einkommensteuer (IRPF). Eine besonders relevante Regelung betrifft energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Installation von Solarmodulen. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die aktuellen steuerlichen Voraussetzungen, Fristen und Abzugsmöglichkeiten.
Um die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.
Der Umzug in ein neues Land wirft oft Fragen zur Steuerpflicht auf, insbesondere wenn es um die Besteuerung von Altersvorsorgekonten geht. In diesem Artikel betrachten wir die Besteuerung der Schweizer Säulen bei einem Umzug von der Schweiz nach Spanien.
Die Wegzugsbesteuerung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuerrechts. Sie betrifft der Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und dabei bestimmte Kapitalbeteiligungen halten. Sie ist im § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) und § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und dient dazu, den Wertzuwachs dieser Beteiligungen, auch bekannt als "stille Reserven", zu besteuern. Seit dem 1. Januar 2025 greift auch der neue § 19 Abs. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG), der die Wegzugsbesteuerung auf bestimmte Investmentfondsanteile erweitert.
Gerade Rentner, die in Spanien wohnen oder nach Spanien gezogen sind, werden vermehrt vom zuständigen Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben und über die Möglichkeit der „Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig“ aufmerksam gemacht. Da diese Schreiben leider oft „missverstanden“ werden, wird im Folgenden kurz auf die Auswirkungen der „Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig“ und die damit verbundenen Risiken eingegangen.
In Spanien wird grundsätzlich zwischen Verspätungszuschlägen (Recargos) und Bußgeldern (Multas) unterschieden. Bei den ersten ist es besonders wichtig herauszustellen, dass diese nicht wie in anderen Ländern nicht in ein schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten des Steuerzahlers begründet sind und einzig und allein auf die verspätete Zahlung zurückzuführen sind.
Nicht in Spanien ansässige Personen haben Ihr Welteinkommen grundsätzlich in dem Staat ihres Wohnsitzes zu versteuern und zahlen in Spanien lediglich Steuern in Bezug auf dort befindende Vermögensgegenstände. Hierbei spielt besonders der Immobilienbesitz eine große Rolle, da dieser sowohl die Einkommensteuer als auch die Immobiliensteuer betrifft.
Der Immobilienbesitz von No- Residentes, wird in Spanien sowohl über die Immobiliensteuer (IBI), als auch über die Einkommensteuer von Nicht- Residenten versteuert. Liegt Ihr Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens, sind Einkünfte aus Vermietung sowie die sogenannte Einkommenszurechnung (imputación de rentas inmobiliarias) in der Einkommensteuer von Nicht- Residenten zu versteuern.
Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.
Immer mehr Unternehmen agieren international und entsenden Mitarbeitende vorübergehend ins Ausland. Um eine doppelte Besteuerung in solchen Fällen zu vermeiden, sieht das spanische Einkommensteuergesetz (IRPF) in Artikel 7P eine besondere Regelung vor. Diese ermöglicht es, bestimmte Auslandseinkünfte steuerfrei zu beziehen – vorausgesetzt, es werden die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt.
Seit dem Steuerjahr 2024 hat Spanien eine wichtige Änderung im Steuerrecht eingeführt, die Spenden an gemeinnützige Organisationen steuerlich deutlich attraktiver macht, insbesondere für Kapitalgesellschaften. Kernpunkt der Neuregelung: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Spenden direkt von der Steuerschuld („deducción en cuota“) abziehen – also nicht nur als Aufwand in der Bemessungsgrundlage berücksichtigen. Ziel der Reform ist es, privates und unternehmerisches Engagement stärker zu fördern. Die Änderungen beruhen auf der Reform des Leys 49/2002, die durch das Real Decreto-ley 6/2023 zum 1. Januar 2024 in Kraft trat.
Besonders in wirtschaftlich turbulenten Zeiten, in denen die Umsiedlung ins Ausland als Strategie zur Steueroptimierung genutzt wird, bleibt die Frage: Wie schützt sich ein Land vor der Abwanderung steuerlicher Potenziale und in wie weit sind diese Mechanismen legal? Die Wegzugsbesteuerung, auch bekannt als "exit tax", wurde in Spanien durch das Gesetz 26/2014 vom 27. November 2014 im Rahmen der Reform der Einkommensteuer im Artikel 95 (LIRPF) eingeführt und zielt darauf ab, Steuerhinterziehung durch Wohnsitzverlagerungen zu verhindern.
Dieser Artikel soll alle Zweifel ausräumen, sowohl für Arbeitgeber, die Haushaltspersonal anmelden möchten, als auch für die Angestellten, die eine Tätigkeit im privathaushaltlichen Bereich aufnehmen wollen.
Mit dem digitalen Zertifikat können Sie uns sowohl vor dem Finanzamt (AEAT) als auch vor der Sozialversicherung (TGSS) als Ihre Vertreter bestellen. Sollten Sie noch nicht über ein digitales Zertifikat verfügen, können wir dieses per Videoidentifizierung über unsere Kanzlei ausstellen.
Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswandererdie Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht.
Für in Spanien lebende Deutsche besteht grundsätzlich die Möglichkeit die spanische Staatsbürgerschaft durch ständigen Wohnsitz in Spanien zu erwerben. Auch wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr verloren geht, sind einige Gegebenheiten zu beachten, damit die neue spanische Staatsbürgerschaft neben der Deutschen erhalten bleibt.
Bis 2013 war es für in Spanien wohnende Besitzer eines deutschen Führerscheins ohne weiteres möglich mit diesem in ganz Spanien zu fahren. Seit Anfang 2013 gilt jedoch eine Einschränkung, welche hauptsächlich dauerhaft in Spanien lebende Deutsche trifft und welche in verschiedenen Fällen den Umtausch erfordert.
Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.
In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.
Seit Anfang 2013, können in Spanien lebende Deutsche sowie ihre Personalausweis- angelegenheiten als auch ihren Reisepassangelegenheiten, direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erledigen. Pässe können zwar bei den Honorarkonsuln beantrag werden, bei Personalausweisangelegenheiten, ist jedoch eines der folgenden Konsulate aufzusuchen.
N.I.E, Einwohnermelderegister, Fahrzeugummeldung, Sozialversicherung, Führerscheintausch... Wann müssen welche Verwaltungsangelegenheiten erledigt werden? In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zu den wichtigsten Verwaltungsakten, welche in den meisten Fällen auch freiwillig vor dem angezeigten Zeitpunkt erledigt werden können.
Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer Europas, eines der Länder mit den meisten Restaurants und obwohl die Gesetzgebung über ein hohes Niveau an Verbraucherschutz verfügt, werden oftmals nicht nur Urlauber sondern auch Einheimische durch Unkenntnis Ihrer Verbraucherrechte im Bezug auf Essen und Trinken abgezockt.
Jede in Spanien lebende Person stolpert früher oder später über Begriffe wie Aufenthalt, Wohnsitz, N.I.E, Residencia usw. Die verschiedenen Begriffe richtig abzugrenzen, ist besonders wichtig um rechtzeitig die verschiedenen Verwaltungsakte, Eintragungen und Anmeldungen vornehmen zu können, ohne hierbei in Verzug zu geraten.
Neben den Wahlen zum EU-Parlament sind Kommunalwahlen die einzigen, bei denen auch in Spanien lebende Deutsche wählen gehen dürfen. Um von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist es dennoch notwendig eine Willenserklärung abzugeben.
Jede in Spanien wohnhafte natürliche Person muss sich nach der geltenden Gesetzeslage im Einwohnermelderegister (Padrón) eintragen. Die Eintragung ist besonders wichtig für Steuerangelegenheiten, Wählen bei Europa- und Gemeindewahlen, Verwaltungsangelegenheiten sowie für die Zuständigkeit der Deutschen Botschaft in Spanien.
Der Erhalt der spanischen „Residencia", seit 2012 nur noch bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen möglich (Rentner, Studenten, Arbeitsvertrag- Inhaber, Selbständige, Familienangehörige von Residenten...), wird oftmals mit dem Erhalt der spanischen N.I.E- Nummer verwechselt. Steuerrechtlich als auch verwaltungstechnisch sind hierbei verschiedene Aspekte zu beachten.
Dank des digitalen Zertifikates (certificado digital), kann eine große Zahl von Verwaltungsaufgaben von zu Hause aus über das Internet erledigt werden. Es können z. B. Steuerberater und Anwälte bestellt, Steuererklärungen abgegeben, ein Zertifikat des Melderegisters ausgedruckt oder der Einzahlungsstand in die Sozialversicherung abgefragt werden. Spanien ist im Bereich der elektronischen Verwaltung eines der am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten der EU.
Ursprünglich in den Bereichen Software und Telekommunikation entstanden, findet Telearbeit mittlerweile branchenübergreifend statt. Für viele Arbeitnehmer entsteht somit die Möglichkeit einen früher unerreichbaren Traum zu erfüllen: Arbeiten in Deutschland, leben in Spanien.
Immer mehr Selbständige und Unternehmen erzielen heute Umsätze über digitale Kanäle – sei es durch Downloads, Online-Kurse, Abonnements, Apps oder über Plattformen wie Amazon oder Etsy.
Steuerlich ist dabei entscheidend, ob eine elektronisch erbrachte (digitale) Dienstleistung vorliegt oder lediglich eine klassische Dienstleistung, die online erbracht wird. Diese Einordnung ist ausschlaggebend dafür, in welchem Land die Umsatzsteuer anfällt, welcher Steuersatz gilt und ob das OSS-Verfahren anzuwenden ist.
Der Online-Handel, als Modalität des Einzelhandels, kennzeichnet sich durch automatisierte Vorgänge und internationale Absatzmärkte. Gerade in der EU ermöglicht es der One Stop Shop (OSS) auch kleinen und mittelständischen Unternehmen Produkte in der EU zu verkaufen, ohne hierzu eine komplizierte und kostenspielige lokale Verwaltung aufbauen zu müssen, da so keine lokale Umsatzsteuerregistrierung mehr zorzunehmen ist.
Die Globalisierung, das digitale Zeitalter und die Ausweitung des Online-Handels haben es vielen Unternehmen ermöglicht Zugang zu internationalen Märkten zu erlagen und ihr Geschäft grenzüberschreitend auszuweiten.
Das Internet und die Entwicklung des Marketings haben Unternehmen, die ihre Dienstleistungen anbieten und Produkte auf nationaler und EU-Ebene vermarkten, eine größere Sichtbarkeit und Reichweite verschafft. Dies erleichtert nicht nur die Kundengewinnung, sondern auch die Verbreitung ihres Angebots.
Die Vergütung von Gesellschaftern (sueldos de los socios) ist in Spanien ein zentraler Prüfungsbereich der Finanzverwaltung. Sie fällt automatisch unter die Vorschriften der operaciones vinculadas (verbundene Geschäfte), da zwischen Gesellschafter und Gesellschaft per Gesetz ein besonderes Näheverhältnis besteht. Der folgende Artikel erläutert die gesetzlichen Grundlagen, beschreibt praxisnahe Umsetzungshinweise und zeigt typische Risiken auf.
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien stellt eine bedeutende Veränderung im wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen des Landes dar. Doch was steckt konkret hinter dieser Reform, und welche Fristen sind für Unternehmen und Selbstständige zu beachten?
Mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Spanien gehen verschiedene steuerliche Pflichten einher. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung (unabhängig ob Einkommen generiert wird) besteht die Verpflichtung, quartalsweise Steuererklärungen – die sogenannten „Modelos“ – abzugeben. Diese dienen als Vorauszahlungen auf die Jahressteuerlast.
Damit in Spanien Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, sind diese grundsätzlich durch eine entsprechende Rechnung (Factura) zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, existieren in Spanien keine automatisch anwendbaren Pauschalen und die Rechtfertigung der Ausgaben über Quittungen (Recibos) ist stark begrenzt.
Während der Begriff der Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht eine wesentliche Rolle bei der Frage spielt, wo Unternehmensgewinne besteuert werden, ist eine Tochtergesellschaft im Ausland rechtlich eigenständig und damit keine Betriebsstätte der Muttergesellschaft. Doch auch wenn keine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne vorliegt, ergeben sich wichtige steuerliche Fragestellungen im Konzernverhältnis, insbesondere wenn es um die Ausschüttung von Gewinnen geht.
Spenden (an Einrichtungen gemäß dem Gesetz 49/2002) sind sowohl für Privatpersonen (Einkommensteuer) als auch für Unternehmen (Körperschaftsteuer) steuerlich direkt abzugsfähig:
Besonders im Online-Handel mit OSS (One-Stop-Shop) von Spanien aus, muss die Umsatzsteuer oftmals bis zu einem Jahr finanziert werden, da diese in jedem Land einzeln abzuführen ist, die Rückerstattung der Vorsteuer jedoch erst mit dem letzten Quartalsabschluss im Januar beantragt werden kann. Weitere Information zum OSS-System finden Sie in unserem Artikel: Onlinehandel und OSS (One-Stop-Shop).
Als die Enthüllungen der Panama Papers 2016 die Welt erschütterten, wurde eines deutlich: Offshore-Gesellschaften sind nicht nur das Werkzeug von Konzernen und Finanzexperten, sondern auch von kleineren Steuerzahlern, Prominenten und Politikern, die versucht hatten, Vermögen diskret zu verwalten.
Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.
In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis.
In den letzten Jahren hat sich das Influencer-Marketing in Spanien rasant entwickelt. Nicht zuletzt aufgrund des attraktiven Lebensstils, den das Land bietet. Sonne, Strände, mediterrane Städte und ein entspanntes Lebensgefühl machen Spanien zu einer idealen Kulisse für Lifestyle-Content, der täglich auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch geteilt wird. Ob Fashion, Reisen, Gastronomie oder Fitness – viele Influencer nutzen genau diese Faktoren, um authentische und reichweitenstarke Inhalte zu produzieren.
Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. Diese vermeintliche Einfachheit, führt oft zur Vernachlässigung der entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Planung und somit in vielen Fällen zum Scheitern der Gesellschaft.
Die GmbH & Co. KG ist eine der beliebtesten Unternehmensstrukturen in Deutschland – sie bietet die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft kombiniert mit der Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft. Doch was passiert, wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, beispielsweise nach Spanien?
Wer als Unternehmer oder Freiberufler plant, seinen Wohnsitz nach Spanien zu verlegen, sollte sich nicht nur über das angenehme Klima und die Lebensqualität Gedanken machen. Viel entscheidender sind die steuerlichen Rahmenbedingungen, die in beiden Ländern gelten. Ein zentrales Thema dabei ist immer wieder der Begriff der „Betriebsstätte“, der im internationalen Steuerrecht und insbesondere im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien eine wichtige Rolle spielt. Für Unternehmer und Selbstständige ist es essenziell zu verstehen, wie und wo ihre Gewinne zu versteuern sind, um unangenehme steuerliche Überraschungen zu vermeiden.
Je nach Ihrer Beteiligung an dem täglichen Geschäft, haben Sie sowohl als Inhaber als auch als Geschäftsführung die Rechnungen korrekt auszustellen. Auch wenn Ihre Buchhaltung eigenständig die erhaltenen Rechnungen prüfen und korrekt verbuchen sollte, ist es immer zu empfehlen auch bei keiner direkten Beteiligung an der Rechnungstellung, mindestens die größeren Rechnungen einmal im Quartal zu prüfen.
Im Zeitalter des boomenden Onlinehandels und des dynamischen Marktplatzes stehen Einzelhändler vor immer komplexeren steuerlichen Herausforderungen. Besonders im Fokus steht dabei der Recargo de Equivalencia, eine Regelung, die Einzelhändlern spezielle Anforderungen bei der Umsatzsteuererhebung auferlegt.
Im Rahmen der steuerlichen Strukturierung von Immobilienbesitz oder Finanzanlagen in Spanien greifen viele Investoren zur Gründung einer Gesellschaft. Sofern jedoch der Hauptzweck der Gesellschaft der Besitz, die Verwaltung oder Verwertung von Immobilien oder Vermögen ist, stellt sich die Frage, inwiefern die Gesellschaft eine wirtschaftliche Aktivität ausführt oder als Vermögensgesellschaft – auf Spanisch sociedades patrimoniales – eingestuft wird.
Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigenTätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 80 Euro pro Monat oder die Reduzierung des zu versteuernden Nettoeinkommens um 20% in den ersten 2 Jahren, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative.
Als Freelancer bzw. freier Mitarbeiter, wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die aufgrund eines Dienstleistungsvertrags Aufträge selbständig und in der Regel persönlich ausführt, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.
In der internationalen Steuerplanung spielen Holdingstrukturen eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es Unternehmensgruppen, Beteiligungen effizient zu verwalten, Gewinne steueroptimiert weiterzuleiten und steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden.
In Spanien unterliegen bestimmte freiberufliche Dienstleistungen einem Einkommensteuerabzug an der Quelle (Retención IRPF). Dabei handelt es sich um eine Steuervorauszahlung, die nicht vom Freiberufler selbst, sondern vom spanischen Geschäftskunden einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt wird.
Die Anschaffung eines Fahrzeugs über eine spanische Sociedad Limitada (SL) ist ein häufiges Thema für Unternehmer, insbesondere für die Gesellschafter-Geschäftsführer. In Spanien bestehen dabei sowohl steuerliche Vorteile als auch bestimmte Verpflichtungen. Der richtige Weg hängt maßgeblich davon ab, wie das Fahrzeug genutzt wird und ob es sich um eine Neuanschaffung oder um ein bereits im Privatvermögen des Gesellschafters befindliches Fahrzeug handelt.
Die Zahl der in Spanien lebenden Personen, die weiterhin an deutschen Personengesellschaften beteiligt sind, nimmt stetig zu. Besonders häufig betrifft dies Gesellschafter einer deutschen GbR, die aus Spanien arbeiten oder ihre Tätigkeit teilweise in beiden Ländern ausüben.
Bei der Wahl zwischen der Anmeldung einer Selbständigkeit oder der Gründung einer Gesellschaft (S.L.), sind neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, oft auch die Kosten und Fristen entscheidend. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die Kosten und zeitlichen Abläufe.
Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.
Ein weiterer Aspekt hinsichtlich der Wahl der Unternehmensform besteht in dem Hauptwohnsitz der Gesellschafter und konkret der Geschäftsführung bzw. des Inhabers im Fall der Einzelunternehmen. Gerade Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder mit Produkten handeln (nicht im herkömmlichen Produktiven Bereich), können oftmals aus verschiedenen Ländern arbeiten oder Dienstleistungen erbringen.
Die rechtlichen Aspekte lassen sich hauptsächlich in Vermögen und Haftung zusammenfassen, da die Inhaber des Unternehmens je nach Unternehmensform mehr oder weniger in Haftung genommen werden und somit ggf. mit Ihrem Privatvermögen haften können.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Selbständigen (Einkommensteuer) und Gesellschaften (Körperschaftsteuer) können vereinfacht die folgenden Steuervorteile der Gesellschaften genannt werden. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Gründung einer Gesellschaft immer auf unternehmerische und organisatorische Notwendigkeiten und nicht lediglich zur Schaffung eines Steuervorteils begründet sein sollte.
Seit Mai 2016, ist das Dekret 28/2016 vom 2. Februar über die Ferienwohnungen von Andalusien, immer dann anzuwenden, wenn sich Ihre Immobilie in Andalusien befindet, wenn Sie diese gewöhnlich vermieten oder vermieten möchten und wenn Sie diese zu diesem Zweck über Agenturen, Internetseiten, Dritte usw. bewerben.
Deutsche, wie auch alle anderen Europäer, können in Spanien grundsätzlich ohne jegliche Einschränkungen Immobilien erwerben wobei diese sowohl mit privatem Vertrag als auch vor dem Notar gekauft werden können. Damit es beim Kauf nicht zu unerwünschten Überraschungen kommt, ist es ratsam die folgenden Punkte zu beachten.
Die oft aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. Ein oft vom Immobilienmakler angefertigter und vorgelegter „Reservierungsvertrag" kann somit gerade in Hinblick auf die Anzahlung, schnell zum Fallstrick werden.
In Spanien wird grundsätzlich zwischen Wohnungsmiete und Nicht- Wohnungsmiete unterschieden, wobei nur die Wohnungsmiete durch das Mietgesetz geschützt ist. Mieten Sie um im Gebäude eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben oder um dort zur Saison zu wohnen, gilt diese nicht als Wohnungsmiete und regelt sich ausschließlich durch den Vertragswillen.
Immobilienkäufe in Spanien können grundsätzlich über heimische spanische Banken oder über ausländische Banken finanziert werden, wobei der Zugang für die letzteren durch das neue Hypothekengesetz in der Praxis stark erschwert wurde. Um den Verbraucher vor missbräuchlichen Praktiken zu schützten, sieht das neue Gesetz unter anderem die elektronische Übermittlung der Bedingungen zwischen Bank und Notariat vor, welche es notwendig macht, dass die Bank die dafür eingerichtet digitale Plattform nutzt.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien ist mit einer Reihe steuerlicher Verpflichtungen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer verbunden. Das Verständnis dieser Steuern ist nicht nur wichtig, um den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, sondern auch, um die mit der Transaktion verbundenen Kosten zu optimieren.
Gute Nachrichten für Personen, die außerhalb der EU wohnen: Sie können künftig die mit der Vermietung Ihrer Immobilie in Spanien verbundenen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Bisher durften nur Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der EU sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein die Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien in Spanien unter den gesetzlichen Voraussetzungen abziehen.
Die Vermietung von Ferienwohnungen und ländlichen Ferienhäusern setzt die Erfüllung verschiedener Anforderungen und die Anmeldung in dem entsprechenden Register Ihrer Comunidad Autónma voráus. Im Fall von Andalusien, ist zwischen städtischen und ländlichen Ferienwohnungen zu unterscheiden und sich in jedem Fall in das Ferienhausregister der Junta von Andalusien einzutragen.
Ein der Möglichkeiten zum Erwerb einer Immobilie in Spanien, besteht im Kauf einer sich im Bau befindlichen Immobilie direkt vom Bauträger. Es wird hier ein privater Vertrag zwischen Käufer und Bauträger gezeichnet und ein Zahlungsplan festgelegt. Es wird hier ein privater Vertrag zwischen Käufer und Bauträger gezeichnet und ein Zahlungsplan festgelegt.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 21. Dezember 2016, ermöglicht es nicht nur Boden- bzw. Grundklausel und unverhältnismäßige Verzugszinsen zurückzufordern, sondern öffnet ebenfalls die Tür zur Rückforderung aller vom Darlehensnehmer gezahlten Beträge und Gebühren, welche sich in missbräuchlichen Vertragsklauseln ihrer Hypothek begründen.
Wie in Deutschland, zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:
Damit der Immobilienkauf in das spanische Grundbuch eingetragen werden kann, ist es notwendig, den Kaufvertrag vor einem Notar abzuschließen. Hierzu kann entweder im Beisein beider Vertragspartner ein privater Kaufvertrag vor dem Notar beglaubigt werden, oder der Kaufvertrag direkt in einer notariellen Urkunde niedergeschrieben werden.
Wie bekannt ist, ist es aufgrund der im vergangenen Jahr erfolgten Reform verpflichtend, beim Grundbuchamt für jede Kurzzeitunterkunft die Zuteilung einer Mietregistrierungsnummer (NRA) zu beantragen.
Durch die Due-Diligence-Prüfung, eine mit „gebotener Sorgfalt" durchgeführte Risikoprüfung, werden die rechtliche Situation der Immobilie sowie die möglichen Risiken analysiert. Diese vorherige Analyse spielt sowohl bei der Wertfindung des Objekts als auch bei der rechtlichen Absicherung des Käufers eine wichtige Rolle.
Dieser Artikel richtet sich an Personen, die innerhalb der EU wohnen und eine Wohnung in Spanien besitzen. Häufig begegnen wir Menschen, die ihre Immobilie in Spanien nur zeitweise im Jahr selbst nutzen und sich daher entscheiden, sie zwischenzeitlich zu vermieten, um eine bessere Rendite zu erzielen.
Die Erbschaftssteuerplanung wird seit August 2015 sowohl für deutsche Residenten in Spanien als auch für Nicht- Residenten interessant, da durch eine gezielte Erbschaftsteuerplanung in beiden Fällen die in den verschiedenen autonomen Regionen existierenden Steuererleichterungen genutzt werden können.
Bis August 2015 wurden Erbschaften von in Spanien lebenden Deutschen grundsätzlich nach deutschem Recht und in Deutschland abgewickelt. Mit der, im August 2015 in Kraft getretenen europäischen Erbrechtsreform erben nun auch Deutsche nach spanischem Recht, wenn im Testament nicht die entsprechende Rechtswahlmöglichkeit genutzt wird.
Durch die neue Erbrechtswahl wird das spanische Erbrecht vor allem für deutsche Residenten interessant. In Spanien gibt es grundsätzlich drei verschiedene Formen ein gültiges Testament zu erstellen. Der Artikel 676 des Código Civil unterscheidet zwischen den folgenden drei Testamentsarten, die auch im deutschen Recht wiederzufinden sind:
Aufgrund der Bewegungsfreiheit von Personen und Kapital innerhalb der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Erbschaften mittlerweile an der Tagesordnung. Um festzustellen ob das Erbe in Deutschland, in Spanien oder in beiden Staaten zu versteuern ist, gilt es verschiedene Faktoren wie z. B. den Wohnsitz des Erblassers zu berücksichtigen.
Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen..
Um ein gültiges Testament erstellen zu können, ist es wichtig, besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge, Verfügung und Pflichterben zu kennen und zu beachten, da die bestehenden Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. Der Pflichtteil für Kinder und Ehegatten unterschiedet sich start je nach Erbrecht.
Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können.
In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Webseiten verbreitet, die ausländischen Unternehmen ein attraktives Versprechen machen: „Stellen Sie Mitarbeiter in Spanien ein, ohne eine Niederlassung zu gründen“. Diese Plattformen, häufig als „Employer of Record (EOR)“, „Global Employment“, „International Payroll“ oder „Remote Hiring“ bezeichnet, fungieren als Vermittler. Formal ist der Arbeitnehmer bei einer lokalen Einheit (der Plattform oder deren Partner) angestellt, während das ausländische Unternehmen letztlich die Arbeit organisiert und steuert.
In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen zur vorherigen Anhörung des Arbeitnehmers bei disziplinarischen Kündigungen beantwortet. Obwohl die Anhörung des Arbeitnehmers in Artikel 7 des Übereinkommens Nr. 158 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) vorgesehen ist, wurde sie in Spanien bis zum jüngsten Urteil unseres Obersten Gerichtshofs vom 18. November 2024 nicht angewendet.
In Spanien gibt es zwei verschiedene Formen zu arbeiten. Zum einen als abhängig beschäftigt (por cuenta ajena) und zum anderen als selbstständig (por cuenta propia bzw. autónomo). Für Deutsche, wie auch für alle anderen EU-Bürger, gelten die gleichen Bedingungen wie für Spanier, womit folglich die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Früher oder später im Laufe des Berufslebens passiert es jedem einmal: Sie erhalten eine Kündigung. Um in diesem kritischen Moment, im Bezug auf ausstehendes Gehalt und Entschädigungszahlungen alles richtig zu machen, ist es ratsam die folgenden Anmerkungen zu befolgen.
Um in Spanien ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie grundsätzlich Ihren Wohnsitz in Spanien haben, rechtlich arbeitslos sein und mindestens 360 Tage innerhalb der letzten 6 Jahre gearbeitet haben. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden haben. Kündigen Sie selbst, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
In diesem Artikel wird auf die Problematik von Massenentlassungen eingegangen und zentrale Fragen betrachtet, die in diesem Kontext häufig aufgeworfen werden. Eine wesentliche Fragestellung ist, wann genau von einer Massenentlassung gesprochen werden kann und welche Verpflichtungen sich daraus für den Arbeitgeber ergeben.
Obwohl befristete Arbeitsverträge in Spanien nur in bestimmten und begründeten Situationen zulässig sind, ist der überwiegende Teil der abhängig beschäftigten Arbeitsverhältnisse in befristeten Arbeitsverträgen, die so genannten “contratos temporales” begründet, welche im Fall des Rechtsmissbrauchs zu unbefristeten Festeinstellungen werden.

