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Bei der Wahl zwischen der Anmeldung einer Selbständigkeit oder der Gründung einer Gesellschaft (S.L.), sind neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, oft auch die Kosten und Fristen entscheidend. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die Kosten und zeitlichen Abläufe.

 

A ) Autónomo - Selbständigkeit bzw. Einzelunternhemen

Für Deutsche, wie auch für alle anderen EU-Bürger, gelten die gleichen Bedingungen wie für Spanier, womit folglich die gleichen entsprechenden Formalitäten erledigt werden müssen. Welche Formalitäten wo erledigt werden müssen, hängt davon ab, ob Sie z. B. über ein eigenes Geschäftslokal verfügen werden oder ob Sie eigene Mitarbeiter beschäftigen möchten. Die folgenden drei grundlegenden Schritte müssen in jedem Fall erledigt werden:

 1. Finanzamt- Gewerbesteueranmeldung

Als erstes ist es notwendig, die Gewerbesteuer beim Finanzamt anzumelden (I.A.E). Die Anmeldung ist zurzeit eine reine Formalität, da nach dem gültigen allgemeinen Steuergesetz natürliche Personen vollständig von dieser Steuer befreit sind.

2. Finanzamt- Einschreibung in das Melderegister (declaración censal)

Bei der Gewerbesteueranmeldung (I.A.E) wird Ihnen direkt ein Zertifikat ausgestellt, welches, neben dem entsprechenden Formular und einer Kopie des Personalausweises, für diesen nächsten Schritt benötigt wird. Es ist zu beachten, dass diese Einschreibung spätestens 10 Tage vor Beginn der Tätigkeit erfolgen muss. Die Anmeldung erfolgt über die Formulare Modelo 036 [Modelo 036] oder Modelo 037 oder über die elektronische Akte „DUE“.

3. Sozialversicherungsamt - Anmeldung bei der Sozialversicherung

Nachdem Sie nun vom Finanzamt sowohl eine Bestätigung über die Gewerbesteueranmeldung als auch über die Einschreibung in das Melderegister erhalten haben, ist es notwendig, sich mit diesen Zertifikaten und dem entsprechenden Formular in die Sozialversicherung einzuschreiben. Es ist zu beachten, dass die Anmeldung spätestens 30 Tage nach Einschreibung in das Melderegister des Finanzamts stattfinden muss. Formulare finden sie auf der Internetseite der Sozialversicherung [Internetseite der Sozialversicherung]. Es ist zu beachten, dass möglicherweise ein Recht auf die „Tarifa Plana“ (80 Euro Monatsbeitrag im ersten Jahr) besteht.

Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, steht der selbständigen Tätigkeit nichts mehr im Weg. Dennoch sind z. B. in den folgenden Fällen weitere Verwaltungsakte vorzunehmen:

• Notwendigkeit der europäischen Umsatzsteuernummer (NIF-IVA).

• Geschäftslokal und Angestellte.

• Einschreibung in das Handelsregister.

• Verkauf oder Verarbeitung von Lebensmitteln usw.

 

Beratung und Abwicklung der Anmeldung

Auch wenn die Anmeldung an sich mit Sprachkenntnissen auch selbst vorgenommen werden kann, ist es zu empfehlen vorher Beratung hinsichtlich steuerlicher Konsequenzen und möglicher Erleichterungen des Sozialversicherungsbeitrages einzuholen. Viele Kanzleien bieten sowohl die Anmeldung als auch die Abgabe der vierteljährigen Steuererklärungen zu Festpreisen an, wobei einige hierbei speziell auf die Beratung und Begleitung von Selbständigen und Gewerbetreibenden spezialisiert sind. Die speziell vom spanischen Wirtschafts- und Industrieministerium zugelassenen PAEs (Puntos de Atención al Emprendedor) finden Sie auf dessen Internetseite [Internetseite PAE].



Bearbeitungszeit, Termine und Kosten:

Anmeldung persönlich:

Je nach Ort können die Termine innerhalb von 1 – 6 Wochen verfügbar sein. Die Abwicklung mit dem Ausfüllen der Formulare und der Termin an sich kann zwischen 4 und 8 Stunden beanspruchen. Es fallen keine Kosten an.

Anmeldung über einen PAE:

Die Anmeldung erfolgt 100% digital und kann zwischen 1 – 2 Tagen dauern. Zeiteinsatz des Selbständigen ca. 30 Minuten. Die Honorare der Kanzleien liegen zwischen 200€ - 400€.

Buchführung und Steuererklärungen:

Die Honorare für die monatliche Buchführung, Steuererklärungen und Vertretung vor dem Finanzamt belaufen sich je nach Ausrichtung und Spezialisierung der Kanzleien auf 60€ - 100€ im Monat. Quartalserklärungen, Jahresabschlüsse und Einkommensteuererklärung sollten hier inbegriffen sein.

 

B) Gesellschaften (S.L.)

Auch wenn die Gründung an sich mit Sprachkenntnissen auch selbst vorgenommen werden kann, ist aufgrund der Fristen und der Komplexität, eine Gründung über eine als PAE zugelassene Kanzlei zu empfehlen. In jedem Fall haben die Gesellschafter einmal persönlich in einem Notariat die Gründungsurkunde zu zeichnen, wobei hierzu auch eine notarielle Vollmacht aus dem Ausland gegeben werden kann. Im Folgenden werden kurz die Schritte und der zeitliche Rahmen für den herkömmlichen (a) und den digitalen Gründungsprozess (b) über einen PAE aufgezeigt. Es wird davon ausgegangen, dass alle Gesellschafter über eine spanische NIE-Nummer verfügen und keine Mitarbeiter direkt beschäftigt werden (sollte diese NIE noch nicht vorhanden sein, ist die Frist für die Beantragung der  NIE-Nummer hinzurechnen):

a) Herkömmlicher Gründungsprozess:

• Beantragung der Reservierung des Firmennamens beim Handelsregister = 2 Tage.

• Termin zur Beantragung der vorläufigen Steuernummer beim Finanzamt = 1-3 Wochen.

• Zeichnung der Urkunde beim Notar = 1-5 Tage.

• Einreichung der Erklärung zur Stempelsteuer (Modelo 600) = 1-10 Tage.

• Einreichung der Urkunde und Modelo 600 beim Handelsregister und Erhalt der Eintragung der Gesellschaft = 1-3 Monate.

• Termin zur Beantragung der endgültigen Steuernummer beim Finanzamt = 1-3 Wochen.

• Beantragung der elektronischen Unterschrift bzw. des digitalen Zertifikates = 1-6 Tage.

• Gewerbeanmeldung beim Finanzamt = 1-6 Tage.

b) Digitaler Gründungsprozess über einen PAE:

• Beantragung der Reservierung des Firmennamens beim Handelsregister und alle weiteren Schritte bis zur Zeichnung = 2 Tage.

• Zeichnung der Urkunde beim Notar. Gesamter Zeiteinsatz der Gründer ca. 1 Stunde für Notartermin = 1-2 Tage.

• Stempelsteuer, Beantragung der Steuernummer, Handelsregistereintragung Gewerbeanmeldung, Aufnahme der Aktivität = 1-2 Tage

Bearbeitungszeit, Termine und Kosten:
Anmeldung persönlich:

Je nach Ort können die Termine innerhalb von 1 – 6 Wochen verfügbar sein. Die Abwicklung mit Terminen bei Notar und Behörden kann bis zur Einschreibug im Handelsregister zwischen 2 und 4 Monate beanspruchen. Es fallen ca. 600€ an Gebühren für Notar und Handelsregister an.

Anmeldung über einen PAE:

Die Anmeldung erfolgt ausgenommen der Zeichnung bei einem Notar, 100% digital und kann zwischen 2 – 4 Tagen dauern. Die Honorare der Kanzleien liegen zwischen 1.800€ - 3.400€.

Buchführung und Steuererklärungen:

Für kleine Unternehmen (unter einer Million Jahresumsatz und unter 10 Mitarbeiter), können die Honorare für die Buchführung, Jahresabschlüsse, Bilanzierung, Steuererklärungen und Vertretung vor dem Finanzamt je nach Ausrichtung und Spezialisierung der Kanzleien 1.800€ - 4.200€ im Jahr betragen. Quartalserklärungen, Zusammenfassungen, Jahresabschlüsse und Körperschaftssteuererklärung sollten hier inbegriffen sein.

 

Ihr PAE: Recht - Spanien
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Als vom spanischen Wirtschaftsministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge ausschließen können.

Im gleichen Vorgang, können wir elektronisch bereits Lizenzen beantragen, Domains reservieren, Patente anmelden, Datenbanken bei der spanischen Datenschutz-Agentur anmelden usw. [weitere Informationen].

 

Fazit

Hinsichtlich der Kosten und Zeiten kann somit festgehalten werden, dass sich die Zeiten zwischen der Anmeldung der Selbständigkeit und der Gründung einer S.L. lediglich auf dem herkömmlichen Weg bedeutend unterscheiden (Autónomo bis zu 6 Wochen, Gesellschaft bis zu 4 Monate). Neben dem Stammkapital entstehen bei der Gesellschafsgründung direkte Kosten durch Notar und Handelsregistereintrag. Bei einer digitalen Anmeldung bzw. Gründung durch einen PAE, ähneln sich die Zeiten, wobei hier die Anwesenheit der Gesellschafter vor einem Notar notwendig ist (in Spanien oder per Vollmacht).

Nutzen Sie unsere Selbstprüfung zur Rechtform um eine erste Empfehlung zur Wahl zwischen Selbständigkeit und Gesellschaft zu erhalten.

Im Blog"Autónomo oder Gesellschaft" finden Sie weitere Artikel in Bezug auf Haftung, Fristen, Kosten, Wohnsitz der Gesellschafter usw.  

Autor: 

Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater,
Geschäftsführender Partner
info@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06

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