„Ich verkaufe über Amazon.“
Diesen Satz hören wir in unserer Beratung regelmäßig. Doch für die steuerliche Einordnung einer Tätigkeit sagt er zunächst erstaunlich wenig aus. Denn wer mit Amazon Geld verdient, betreibt nicht automatisch Einzelhandel. Entscheidend ist vielmehr, wie das konkrete Geschäftsmodell funktioniert.
Amazon ist keine Tätigkeit
Amazon bietet heute zahlreiche Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen. Hinter einem „Amazon-Business“ können daher völlig unterschiedliche Tätigkeiten stehen.
Zu den häufigsten Geschäftsmodellen gehören:
- Amazon FBA (Fulfillment by Amazon): Sie verkaufen eigene Waren über Amazon. Amazon übernimmt insbesondere Lagerung, Versand und Teile der Abwicklung.
- Amazon FBM (Fulfillment by Merchant): Sie verkaufen Waren über Amazon, kümmern sich aber selbst um Lagerung und Versand.
- Amazon Merch on Demand / Print on Demand: Sie erstellen beispielsweise Designs. Amazon übernimmt je nach Modell Produktion und Vertrieb und zahlt Ihnen hierfür eine entsprechende Vergütung.
- Amazon KDP (Kindle Direct Publishing): Sie veröffentlichen Bücher oder E-Books über Amazon und erhalten hierfür Vergütungen bzw. Royalties.
- Amazon Affiliate / Associates: Sie empfehlen Produkte von Amazon und erhalten eine Provision, wenn über Ihre Empfehlung ein entsprechender Kauf zustande kommt.
- Amazon Vendor: Sie verkaufen Ihre Produkte an Amazon. Amazon verkauft die Waren anschließend selbst weiter.
Schon diese Beispiele zeigen: Die Plattform ist dieselbe – die dahinterstehende Tätigkeit kann jedoch eine völlig andere sein.
Wann spricht man von Einzelhandel?
Vereinfacht gesagt liegt Einzelhandel vor, wenn ein Unternehmer Waren im eigenen Namen an Endverbraucher verkauft.
Für die Beurteilung eines Amazon-Geschäfts ist deshalb eine Frage besonders wichtig:
Wer verkauft eigentlich an den Endkunden – Sie oder Amazon?
Daneben kommt es darauf an, welche Leistung Sie tatsächlich erbringen und wie die Vertragsbeziehungen mit Amazon ausgestaltet sind.
FBA, Print on Demand und KDP – wo liegt der Unterschied?
Bei Amazon FBA verkauft der Unternehmer typischerweise eigene Waren an Endkunden. Amazon übernimmt zwar Lagerung, Verpackung und Versand, wird dadurch aber nicht automatisch selbst zum Verkäufer. Eine Handelstätigkeit liegt hier daher grundsätzlich näher.
Anders kann es bei Print on Demand aussehen. Erstellt der Unternehmer beispielsweise Designs, während Amazon die Produkte herstellt und vertreibt und dem Unternehmer hierfür eine Vergütung zahlt, muss zunächst geklärt werden, welche Leistung tatsächlich erbracht wird. Eine automatische Einstufung als Einzelhandel wäre hier zu kurz gegriffen.
Ähnliches gilt für Amazon KDP. Wer Bücher oder E-Books veröffentlicht und hierfür Vergütungen bzw. Royalties erhält, ist nicht allein deshalb Einzelhändler. Auch hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des Geschäftsmodells an.
Warum ist die richtige Einordnung in Spanien wichtig?
Die Einordnung der Tätigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen und administrativen Anforderungen in Spanien haben.
Gerade beim Einzelhandel mit Waren können neben den allgemeinen steuerlichen Pflichten weitere Besonderheiten hinzukommen. Hierzu zählt beispielsweise der Recargo de Equivalencia, der unter bestimmten Voraussetzungen für Einzelhändler zur Anwendung kommt.
Darüber hinaus können beim Handel mit physischen Produkten weitere Themen relevant werden – etwa Produkthaftung, Kennzeichnungspflichten oder andere produktbezogene Anforderungen.
Umso wichtiger ist es, zunächst festzustellen, ob tatsächlich eine Einzelhandelstätigkeit vorliegt oder ob das konkrete Amazon-Geschäftsmodell anders einzuordnen ist.
Was sollten Sie vor der Anmeldung prüfen?
Wer sein Amazon-Business von Spanien aus betreiben möchte, sollte vor der steuerlichen Anmeldung insbesondere klären:
- Was verkaufe oder leiste ich tatsächlich?
- Wer ist mein Vertragspartner?
- Wer verkauft an den Endkunden?
- Wer produziert bzw. liefert die Ware?
- Erhalte ich einen Verkaufserlös, eine Provision oder Royalties?
Fazit: Amazon ist nicht gleich Amazon
Ob FBA, FBM, Print on Demand, KDP oder Affiliate-Marketing: Nicht die Plattform entscheidet über die steuerliche Einordnung, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Gerade die Abgrenzung zwischen klassischem Warenhandel und anderen Amazon-Geschäftsmodellen ist wichtig, da sich daraus unterschiedliche steuerliche, administrative und rechtliche Anforderungen ergeben können.
Wer sein Amazon-Business von Spanien aus betreibt oder eine entsprechende Tätigkeit neu aufnimmt, sollte daher zunächst klären, welches Geschäftsmodell tatsächlich vorliegt und welche Anforderungen damit verbunden sind.
Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
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Autor:
Lisa Wörfel
Steuerberaterin
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