Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Erstgespräch
 persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz

Haben Sie bereits ein konkretes Anliegen, welches dem reinen Interesse oder Fragen zu unseren Dienstleistungen übersteigt, begrüßen wir Sie gern zu einem umfassenden und detaillierten Erstgespräch, bei dem wir den Sachverhalt aufnehmen, diesen gemeinsam analysieren und versuchen direkt auf Ihre Frage einzugehen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das Erstgespräch findet immer mit einem für Ihr Anliegen zuständigen Experten statt (Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater usw.) und garantiert Ihnen somit vom ersten Moment an eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung. Unsere Rechnung übersenden wir Ihnen im Anschluss per Mail, wobei Sie diese bequem von jeder in der Europäischen Union oder in der Schweiz ansässigen Bank per Überweisung begleichen können.

Aus unserer Erfahrung reichen 45 Minuten für diesen ersten Kontakt aus, womit wir, sollte es erforderlich sein, gern einen im Honorar inbegriffenen Anschlusstermin vereinbaren.

Wir beraten Sie auf Deutsch, Spanisch und Englisch. Die Beratung erfolgt ohne ausdrückliche Wahl in der Sprache Ihrer Kontaktaufnahme. 

 

Wie findet das Erstgespräch statt?

Nach Möglichkeit übersenden Sie uns bitte zur Vorbereitung eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes per Mail oder per Kontaktformular und geben Sie bekannt, ob Sie das Erstgespräch persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz führen möchten. 

- persönlich in unserer Kanzlei in Málaga. [Anfahrt]

- per Telefon: Geben Sie uns gern Ihre Telefonnummer bekannt (Festnetz oder Handy) und wir melden uns bei Ihnen.

- per  microsoft teams logo 2: Wir laden Sie per Mail zur Konferenz ein. Es wird kein Programm benötigt. 

 

Was beinhaltet das Erstgespräch?

Das Erstgespräch dient sowohl zur ersten Aufnahme des Sachverhaltes als auch zur gezielten Beratung und Beantwortung bestehender Fragen. Werden weitere Dienstleistungen benötigt, können diese beim Erstgespräch besprochen und die weiteren Schritte geplant werden.

Liegen bereits kurze Dokumente zur Analyse vor, können diese im Vorfeld per Mail übermittelt werden. Zur Vorbereitung können Sie ebenfalls im Vorfeld eine kurze Beschreibung der Sachlage und ggf. der bestehenden Fragestellungen per Mail übermitteln. In diesen Fällen kann die Zeit für die Datenaufnahme gepaart und direkt mit der Beratung begonnen werden.

Das Erstgespräch dient zur allgemeinen Beratung und zur Kontaktaufnahme hinsichtlich eines möglichen Mandates. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen des Erstgespräches weder schriftlich Antworten gegeben werden noch im Nachhinein Zusammenfassungen gesandt oder Rückfragen schriftliche beantwortet werden können. Auch wenn mit dem Erstgespräch bereits ein erstes Mandat zustande kommt, besteht weder vom Mandanten noch von seitens unserer Kanzlei Verbindlichkeit zur Übernahme weiterer Mandate. Alle Angaben und Dokumente sind von Anfang an über die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geschützt. 

 

Die Wahl Ihres Anliegens:

Im Fall von Gerichtsverfahren oder Steuerprüfungen mit Fristen, melden Sie sich bitte direkt telefonisch und schildern Sie uns Ihren Fall.

 

A) Reine Information zu Dienstleistungen und Honoraren (kostenlos)

Buchen Sie einen Termin und wir melden uns auf ihrer europäischen Handy- oder Festnetznummer. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir übersenden Ihnen gern unser Angebot oder suchen für Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Erstgespräch. Diese Art der Kontaktaufnahme beinhaltet keinerlei Rechts- oder Steuerberatung zu konkreten Sachverhalten. Fragen Sie vor Ihrem Gespräch auch gern schon direkt unverbindlich per Mail nach unserem Dienstleistungsvertrag. 

Aspekte: Angebote, Dienstleistungen, Mandatserteilung, Festpreis usw.

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: kostenlos – Dauer: 10 min[zur Buchung]

 

B1) Erstgespräch Selbständigkeit (Autónomo)

Bei dem Erstgespräch zum Thema Autónomo, kann Ihre konkrete Situation von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden und auf die verschiedenen Dienstleistungen unserer Kanzlei eingegangen werden. Fragen Sie vor Ihrem Gespräch auch gern schon direkt unverbindlich nach unserem Dienstleistungsvertrag zur Anmeldung und Verwaltung der Selbstständigkeit. Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch bei der Beauftragung der Anmeldung oder Verwaltung der Selbständigkeit inbegriffen ist und somit nur berechnet wird, wenn Sie uns zuvor nicht mit der Anmeldung oder Verwaltung beauftragen.

Aspekte: Anmeldung in 2 Werktagen – Verwaltung – Quartalsabschlüsse – Buchführung.

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: 80€ + MwSt. – Dauer: 45 min. – [zur Buchung]

 

B2) Erstgespräch Gesellschaftsgründungen (S.L.)

Bei dem Erstgespräch zum Thema Gesellschaftsgründung (S.L.) kann Ihre konkrete Situation von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden und auf alle wichtigen rechtlichen und steuerlichen Aspekte der spanischen Gesellschaften eingegangen werden. Fragen Sie vor Ihrem Gespräch auch gern schon unverbindlich nach unserem Dienstleistungsvertrag, um möglichen Fragen hierzu direkt klären zu können. Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch bei der Beauftragung der Gründung oder Verwaltung Ihrer Gesellschaft inbegriffen ist und somit nur berechnet wird, wenn Sie uns zuvor nicht mit der Gründung oder Verwaltung beauftragen.

Aspekte: Gründung in 3 Werktagen – Verwaltung – Bilanzierung – Buchführung.

Berater/in: Rechtsanwalt & Steuerberater Christoph Sander (Partner & Direktor Gesellschaften)

Honorare: 80€ + MwSt. – Dauer: 45 min.[zur Buchung]

 

B3) Erstgespräch Home-Office für ausländische Unternehmen.

Bei dem Erstgespräch zum Thema Home-Office, kann Ihre konkrete Situation von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden und auf die verschiedenen Dienstleistungen unserer Kanzlei eingegangen werden. Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Beschäftigung als Home- Office, Freelancer, oder Entsendung können analysiert und konkrete individuelle Empfehlungen gegeben werden. Sollten Sie Geschäftsführer oder Gesellschafter des Arbeitgebers sein, wählen Sie bitte "Steuerberatung KOMPLEX". Fragen Sie vor Ihrem Gespräch auch gern schon direkt unverbindlich nach unserem Dienstleistungsvertrag zur Anmeldung und Verwaltung von Angestellten in Spanien.

Aspekte: Mitarbeiter in Spanien – Anmeldung – Lohnbuchhaltung – Vertretung.

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: 80€ + MwSt. – Dauer: 45 min.[zur Buchung]

 

C1) Steuerberatung - Resident in Spanien (NICHT KOMPLEX: Einkommen unter 100.000€, ohne Quellsteuer im Ausland und Vermögen unter 500.000€)

Bei dem Erstgespräch zur Steuerberatung Residenten, können neben der Klärung bestehender Fragen, Aspekte wie Steuerwohnsitz, Zweitwohnsitz, Einkommensteuer, Konsequenzen der Residencia, des Einwohnermeldeamtes, eines spanischen Fahrzeugs usw. konkret analysiert werden. Nach einer ersten Bestandsaufnahme werden mögliche steuerliche Pflichten (Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Modelo 720 usw.) besprochen und wir stellen Ihnen vor, wie wir Sie als in Spanien ansässige Person unterstützen können. Ihre konkrete Situation von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden und auf die verschiedenen Dienstleistungen unserer Kanzlei eingegangen werden.

Bitte beachten Sie die oben genannten Beschränkungen für die nicht komplexe Beratung. Übersteigt ihr Sachverhalt die Beträge oder die Art der Einkünfte, während Sie bitte den folgenden Punkt: Steuerberatung KOMPLEX.

Aspekte: Steuerwohnsitz – Einkommensteuer – Modelo 720 Auslandsvermögen.

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: 80€ + MwSt. – Dauer: 45 min.[zur Buchung]

 

C2) Steuerberatung - Residentin Spanien (KOMPLEX: Einkommen über 100.000€, Quellsteuer im Ausland oder Vermögen über 500.000€)

Bei dem Erstgespräch zur Steuerberatung Residenten, können neben der Klärung bestehender Fragen, Aspekte wie Steuerwohnsitz, Zweitwohnsitz, Einkommensteuer, Konsequenzen der Residencia, des Einwohnermeldeamtes, eines spanischen Fahrzeugs usw. konkret analysiert werden. Nach einer ersten Bestandsaufnahme werden mögliche steuerliche Pflichten (Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Modelo 720 usw.) besprochen und wir stellen Ihnen vor, wie wir Sie als in Spanien ansässige Person unterstützen können. Ihre konkrete Situation von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden und auf die verschiedenen Dienstleistungen unserer Kanzlei eingegangen werden. Bitte beachten Sie die oben genannten Beschränkungen für die nicht komplexe Beratung. Übersteigt ihr Sachverhalt nicht die Beträge oder die Art der Einkünfte, können Sie auch einen Termin zur "nicht komplexen" Steuerberatung (C1) wählen. 

Aspekte: Steuerwohnsitz – Einkommensteuer – Auslandsvermögen – Vermögenssteuer - Quellsteuer - Holdings.

Berater/in: Rechtsanwalt & Steuerberater Christoph Sander (Partner & Direktor Steuerrecht)

Honorare: 160€ + MwSt. – Dauer: 60 min.[zur Buchung]

 

C3) Steuerberatung - Nicht-Resident (Immobilien in Spanien)

Bei dem Erstgespräch zum Thema Nicht-Resident, kann Ihre konkrete Bindung zu Spanien von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden und auf die verschiedenen Dienstleistungen unserer Kanzlei eingegangen werden. Dieses Gespräch ist besonders für Eigentümer von Immobilien in Spanien, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und somit in Spanien nicht ansässig bzw. "no residente" sind. Es kann sowohl auf die Selbstnutzung der Immobilie, die Vermietung als auch auf den Verkauf eingegangen werden.

Denken Sie über einen Hauptwohnsitz in Spanien nach oder benötigen Sie eine Bewertung, ob Sie durch Aufenthalt (183 Tage) oder andere Umstände bereits ansässig sein könnten (Resident), buchen Sie bitte den Abschnitt C1 oder C2. Fragen Sie vor Ihrem Gespräch auch gern schon direkt unverbindlich nach unserem Dienstleistungsvertrag in Bezug auf das Modelo 210 und die Vertretung von Nicht-Residenten.

Aspekte: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf von spanischen Immobilien (Modelo 210)

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: 80€ + MwSt. – Dauer: 45min.[zur Buchung]

 

D1) Rechtsberatung - Immobilienkauf

Bei dem Erstgespräch zum Thema Immobilienkauf in Spanien kann sowohl Ihre konkrete Situation analysiert als auch allgemeine Hinweise für die rechtsichere Abwicklung gegeben werden. Bitte beachten Sie, das ein Erstgespräch weder die notwendige Due-Diligence-Prüfung, noch die anwaltiche Begleitung und Vertretung bei dem Kauf ersetzen kann. Fragen Sie vor Ihrem Gespräch auch gern unverbindlich nach unserem Diensteistungsvertrag zur Prüfung und Abwicklung des Kaufes. Ein Erstgesrpäch nach der Beauftragung ist bei uns dann selbstverständlich inbegriffen. 

Aspekte: Due-Diligence, Kauf einer Immobilie, Vertrag, Notartermin, Steuern usw.

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: 80€ + MwSt. – Dauer: 45min.[zur Buchung]

 

D2) Rechtsberatung – Gerichtsverfahren, Forderungen usw.

Bei dem Erstgespräch zum Thema Gerichtsverfahren, kann Ihre konkrete Situation von rechtlicher Seite analysiert werden und auf die verschiedenen Dienstleistungen unserer Kanzlei eingegangen werden. Fragen Sie vor Ihrem Gespräch auch gern schon direkt unverbindlich nach unserem Dienstleistungsvertrag.

Aspekte: Klagen, Klageerwiderung, Verwaltungsklagen, Wiedersprüche usw.

Berater/in: Rechtsanwalt & Steuerberater Christoph Sander (Partner & Direktor Steuerrecht)

Honorare: 160€ + MwSt. – Dauer: 45min.[zur Buchung]

 

D3) Erbschaften und Testament

Bei dem Erstgespräch zum Thema Erbschaft und Testament kann Ihre konkrete Situation von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden. Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch bei der Beauftragung der Erstellung eines Testamentes oder bei Abwicklung einer Erbschaft im Preis inbegriffen ist und somit nur berechnet wird, wenn Sie uns zuvor nicht beauftragen.

Aspekte: Abwicklung einer Erbschaft, Testament in Spanien, Wahl des Erbrechtes usw.

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: 120€ + MwSt. – Dauer: 45min.[zur Buchung]

 

E) Auswandern(keine Steuerberatung) 

Bei dem Erstgespräch zum Thema Auswandern nach Spanien, können alle relevanten Aspekte (keine Steuerberatung) analysiert werden und ein Plan mit den verschiedenen Schritten besprochen werden. Wir informieren Sie ebenfalls, wie wir Sie als Kanzlei unterstützen und ggf. vor den Behörden vertreten können.

Aspekte: NIE, Residencia, Einwohnermeldeamt, Hauptwohnsitz, Krankenversicherung usw.

Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.

Honorare: 70€ + MwSt. – Dauer: 45min.[zur Buchung]

 

Terminwahl und Buchung:

Sie können das Erstgespräch telefonisch, per Mail oder per Kontaktformular vereinbaren:

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   



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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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