Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

  • Última actualización el Martes, 06 August 2024 08:55
  • Escrito por Silvia Luque

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

 

1.Normale Arbeitnehmerbeziehung:

Grundsätzlich sind alle angestellten Personen, die keine direkte oder indirekte Beteiligung am Unternehmen haben, über eine normale Arbeitnehmerbeziehung zu beschäftigen. Der Arbeitgeber hat den Hauptteil der Sozialversicherungskosten zu zahlen, Gehaltsabrechnungen auszustellen und sich um die Arbeitnehmerverwaltung zu kümmern. Diese Arbeitnehmer sind dann in der Allgemeinen Sozialversicherung (régimen general) versichert.

2. Unternehmer:

Einzelunternehmen, deren Familienangehörige, die im Unternehmen mitarbeiten, sowie Gesellschafter und Geschäftsführer, die über eine bestimmte Beteiligung am Stammkapital des Unternehmens verfügen, haben sich eigenverantwortlich in der speziellen Sozialversicherung der Unternehmer (RETA: Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) anzumelden.

 

Bevor wir diese Unterscheidung in der Sozialversicherung  genauer betrachten, kann bereits an dieser Stelle vorweggenommen werden, dass alle aktiven Personen in Spanien immer und völlig unabhängig von ihren Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

 

Krankenversicherung

In Spanien sind alle erwerbstätigen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Da das System nicht über Beiträge, sondern über die Steuern finanziert wird, ist auch die Leistung der Krankenkasse für alle gleich. Ab dem Tag der Anmeldung sind Sie bereits versichert, wobei es zum Erhalt der Krankenversicherungskarte notwendig ist, diese im Behandlungszentrum (Centro de Salud) Ihres Wohnsitzes zu beantragen. Nach Ihrer Anmeldung kann die beitragsfreie Aufnahme von Familienangehörigen beantragt werden.

 

 

 

Beitragszahler im RETA:

Grundsätzlich haben sich alle Selbstständige (Autónomos) und deren im Unternehmen arbeitende Familienangehörige im RETA anzumelden, wobei hier je nach familiärer Beziehung auch eine normale Arbeitnehmerbeziehung bestehen kann.

Neben den Einzelunternehmern haben sich ebenfalls Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (S.L.) im RETA anzumelden, wenn diese über die Kontrolle des Unternehmens verfügen. Die Kontrolle besteht nach dem spanischen Recht, wenn der Gesellschafter über mindestens 50% des Stammkapitales verfügt.

Das Gesetz vermutet weiterhin (Gegenbeweise können angeführt werden), dass eine Kontrolle vorliegt, wenn die Beteiligung am Stammkapital die folgenden Werte erreicht:

25% Wenn der Gesellschafter als Geschäftsführer tätig ist.
33,3% Wenn als Gesellschafter gearbeitet wird.
50% Wenn der eigene Anteil zwar nicht die ersten beiden Werte übersteigt, der Anteil innerhalb der zusammenlebenden Familie jedoch bei mindestens 50% liegt. (z.B. der Ehemann hat 40% und die Ehefrau 20% der Anteile).

 

Die meisten Unternehmer, Selbständige oder Inhaber und Gesellschafter einer S.L. haben sich somit eigenverantwortlich im RETA anzumelden.

 

Sozialversicherungsbeitrag im RETA.

Im Gegensatz zu angestellten Personen, können Selbstständige in Spanien ihren Sozialversicherungsbeitrag frei zwischen dem Mindest- und Maximalbeitrag wählen, wobei diese je nach Einkommen begrenzt sind. Die Berechnung des Einkommens erfolgt ähnlich wie bei der Einkommensteuer (IRPF), durch Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen. Auf diesen Betrag werden dann jedoch die Sozialversicherungsbeiträge wieder hinzugerechnet und pauschal 7 % für allgemeine Kosten abgezogen (3 % bei Gesellschaftern).

Als Beispiel, nehmen wir an, Sie haben einen Gewinn von 2.000 Euro pro Monat und Sozialversicherungsbeiträge von 330 Euro. Insgesamt beträgt Ihr monatliches Einkommen 2.330 Euro. Von dem Betrag von 2.330 Euro sind dann pauschal 7 % für allgemeine Kosten (163,10 Euro) abzuziehen, so dass das monatliche Einkommen 2.166,90 Euro betragen würde. Da so der monatliche Gewinn bekannt ist, kann als nächstes die folgende Tabelle angewandt und je nach Stufe ein Beitrag zwischen dem Minimal- und Maximalbeitrag gewählt werden:

 

 Gewinn

       (pro Monat)     

  Grundlage  

(Minimal)  

Beitrag

  (Minimal)  

  Grundlage  

  (Maximal) 

Beitrag

  (Maximal)  

<= 670€ 735,29 € 225 € 816,98 € 250 €
671€ – 900€ 816,99 € 250 € 900,00 € 275 €
901€ – 1.166€ 872,55 € 267 € 1.166,70 € 357 €
1.167€ – 1.300€ 950,98 € 291 € 1.300,00 € 398 €
1.301€ – 1.500€ 960,78 € 294 € 1.500,00 € 459 €
1.501€ – 1.700€ 960,78 € 294 € 1.700,00 € 520 €
1.701€ – 1.850€ 1.045,75 € 320 € 1.850,00 € 566 €
1.851€ – 2.030€ 1.062,09 € 325 € 2.030,00 € 621 €
2.031€ – 2.330€ 1.078,43 € 330 € 2.330,00 € 713 €
2.331€ – 2.760€ 1.111,11 € 340 € 2.760,00 € 845 €
2.761€ – 3.190€ 1.176,47 € 360 € 3.190,00 € 976 €
3.191€ – 3.620€ 1.241,83 € 380 € 3.620,00 € 1.108 €
3.621€ – 4.050€ 1.307,19 € 400 € 4.050,00 € 1.239 €
4.051€ – 6.000€ 1.454,25 € 445 € 4.720,50 € 1.477,52 €
> 6.000€ 1.732,03 € 530 € 4.720,50 € 1.477,52 €

 

Mit den Beträgen aus dem Beispiel (Einkommen von 2.166,90 Euro) müsste die Stufe von 2.031 Euro - 2.330 Euro angesetzt werden, so dass der Beitrag zwischen 330 Euro und 713 Euro liegen könnte.

 

Anpassungen der Beiträge und Abrechnung

Die Beiträge können auf Antrag 6-mal im Jahr angepasst werden. Ein Ausgleich findet ähnlich wie mit der Einkommensteuer nach Abschluss des Jahres statt.

Es ist zu bedenken, dass die Aktualisierung im Gegensatz zu den Einkommensteuervorauszahlungen freiwillig ist und auf reinen Erwartungen beruht. Sobald das Jahr abgeschlossen und die Einkommensteuer eingereicht ist, nimmt die TGSS die Abrechnungen vor und zieht die bereits geleisteten Zahlungen vom Ergebnis ab. Fällt das Ergebnis höher als erwartet aus, kann die Differenz ohne Zinsen oder Zuschläge nachgezahlt werden.

 

80€ Festbetrag (Tarifa Plana) für Neue im RETA

Der Festbetrag (Tarifa Plana) ist eine Maßnahme zur Unterstützung von neuen Unternehmern, die darin besteht, dass diese 12 Monate lang einen reduzierten monatlichen Sozialversicherungsbeitrag von 80 Euro zahlen. Erst nach Ablauf dieser 12 Monate und ggf. der Verlängerungen, werden die Beiträge je nach Einkommen gezahlt. Zur Beantragung ist es notwendig, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht selbständig gemeldet waren.

Die Verlängerung des Pauschalbetrags kann vor Ablauf der 12 Monate beantragen werden, wenn die erwarteten Einkünfte unter dem gültigen Mindestlohn liegen. Der Mindestlohn liegt im Jahr 2024 bei 15.876 Euro im Jahr für eine Vollzeitstelle.

 

 

 

 

Reduzierung bei gleichzeitigem Angestelltenverhältnis

Unternehmer, die gleichzeitig selbständig und abhängig beschäftigt sind, können wählen, ob sie den Festbeitrag für Selbständige (Tarifa Plana) oder eine Ermäßigung ihres Beitrags beantragen. Diese kann bis zu drei Jahren gelten:

- Es besteht nebenbei eine Vollzeitbeschäftigung: Die ersten 18 Monate kann eine 50-prozentige Ermäßigung der Beiträge beantragt werden. Danach, von Monat 19 bis 36 eine 25-prozentige Ermäßigung.

- Es besteht eine Teilzeitbeschäftigung: Die ersten 18 Monate kann eine Ermäßigung von 25% beantragt werden. Danach, vom 19. bis 36. Monat eine Ermäßigung von 15%.

 

Subvention bzw. Nullbeitrag

Einige Autonome Gemeinschaften (CC.AA) haben eine eigene Subvention für neue Selbstständige eingeführt, die in einer 100%-igen Subvention der Festbeiträge besteht. Dieser Zuschuss ermöglicht es den neuen Unternehmern, im ersten Jahr ihrer Tätigkeit keine Beiträge zu zahlen (cuota cero). Auch im zweiten Jahr kann diese beantragt werden, wenn ihr Einkommen unter dem interprofessionellen Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional) liegt.

Gegenwärtig kann in den folgenden Autonomen Gemeinschaften ein Antrag (cuota cero) gestellt werden: Andalusien, Balearen, Madrid, Murcia, La Rioja, Kanarische Inseln, Galicien und Extremadura.

Es ist jedoch zu beachten, dass im Gegensatz zum Pauschalbeitrag jede autonome Gemeinschaft die Anforderungen für jede einzelne Ausschreibung festlegt und dass der Unternehmer, da es sich um einen Zuschuss handelt, die Beiträge weiter zu zahlen hat. Sobald der Zuschuss bewilligt wurde, erstattet die Gemeinschaft die gezahlten Beiträge zurück. Die Entscheidung über den Zuschussantrag kann zwischen 3 und 6 Monaten dauern.

Wie am Anfang festgestellt, gelten alle aktiven Personen, die sich nicht im RETA anzumelden haben als abhängig beschäftigt und somit im Normalfall als Angestellte.

 


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