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Renta (Modelo 100)
Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas Residentes

In Spanien lebende Ausländer, haben steuerrechtlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Spanier und sind somit verpflichtet Steuererklärungen abzugeben und ihr Welteinkommen grundsätzlich in Spanien zu versteuern. Eine wichtige Besonderheit ergibt sich bei internationalen Fällen jedoch durch den Umstand, das verschiedene Einkünfte nicht nur am Wohnsitz in Spanien, sondern auch an der Quelle versteuert werden (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland).

Da es in diesen Fällen sowohl am Wohnsitz als auch an der Quelle zur Besteuerung kommt, beachten wir besonders gründlich die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), um so die Doppelbesteuerung von nicht in Spanien entstandenen Einkünften zu verhindern.

Hinsichtlich der Beratung und Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung (IRPF), unterscheiden wir, je nach Aufwand, grundsätzlich vier Stufen:

 

a) Sie erhalten lediglich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z. B. Gehalt oder Rente):

Die Einkünfte sind grundsätzlich an Ihrem Wohnsitz in Spanien zu versteuern, wobei Ausnahmen hinsichtlich Rente und Beamtenpensionen bestehen. Die Abgabe der Steuererklärung ist entsprechend weniger aufwendig.

 

b) Sie erhalten Einkünfte aus Kapitalerträgen:

Kapitalerträge können je nach Anlage sowohl an der Quelle als auch an Ihrem Wohnsitz besteuert werden, womit die Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens und die Koordination mit der an der Quelle eingereichten Steuererklärung notwendig wird. Kapitalerträge können sowohl einfache Zinserträge als auch Einkünfte aus komplexen Unternervenstrukturen, Investmentfonds oder Aktien beinhalten. 

 

c) Sie erhalten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden ähnlich wie die Kapitalerträge grundsätzlich sowohl an der Quelle als auch an Ihrem Wohnsitz in Spanien versteuert. Je nachdem um welche Immobilien es sich handelt und wie diese an der Quelle besteuert wird, ist es in den meisten Fällen notwendig den Überschuss nach den spanischen Vorschriften zu berechnen, wobei Abschreibungen, Werbungskosten und andere absetzbare Aufwendungen von den heimischen Gegebenheiten abweichen können.

 

d) Sie erhalten Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit.

Erhalten Sie Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit, in Spanien oder im Ausland, sind diese grundsätzlich an Ihrem Wohnsitz zu besteuern. Neben der jährlichen Steuererklärungen sind hier auch die vierteljährigen Vorauszahlungen zu beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt [Selbstständigkeit in Spanien].

 

 

Unsere Leistungen:

Übersendung unserer Selbstauskunft.

Ggf. elektronische Beantraung Ihres digitalen Zertifikates über unsere Kanzlei.

Steuerliche Vertretung vor dem Finanzamt über unsere Kanzlei und Erhalt der Benachrichtigungen für ein Jahr inbegriffen.

Analyse der verschiedenen Einkünfte

 Analyse ob aufgrund Ihres Vermögens oder der verschiedenen Einkünfte andere Verpflichtungen bestehen:

-Vermögensteuer 

-Solidaritätsteuer

-Meldung von Vermögen im Ausland (Modelo 720) .

-Meldung von Krypotwährung "im Ausland".

 Einbeziehung der im Ausland gezahlten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Abgabe des Modelo 100 (Einkommensteuererklärung) auf Wunsch mit Lastschrifteinzug vom spanischen Konto des Mandanten oder über unser Treuhandkonto.

Elektronische Übersendung aller eingereichten Erklärungen für Ihre Unterlagen.

 

 

Unser Dienstleistungsvertrag:

Da es sich bei einigen Einkommensteuererklärungen um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.

Liegt für Ihren Fall kein Dienstleistungsvertrag vor, fragen Sie gern unverbidlich per Mail an, damit wir Ihnen ein auf Ihren Fall angepasstes Angebot übersenden können.

Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.

 
 
 
 

 

 

 

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