Steuern Spanien: Haupt- oder Zweitwohnsitz
- Kategorie: Steuern und Wohnsitz
Der Wohnsitz ist grundsätzlich mit dem Begriff "Residencia" gleichzustellen. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie verwaltungstechnisch und steuerrechtlich grundsätzlich als ansässig bzw. als "Residente". Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Ihr Zweitwohnsitz nicht ungewollt zum steuerrechtlichen Hauptwohnsitz wird, denn für unbewusst Voll-Steuerpflichtige, wird der Zweitwohnsitz schnell zur Steuerfalle.
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