Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Vermögenssteuer

 

wahlwohnsitz

Die Vermögenssteuer wurde ab dem Steuerjahre 2011 wieder eingesetzt, wobei die ersten 700.000 Euro steuerfrei sind. Grundsätzlich müssen Sie als "Resident" eine Vermögenssteuererklärung abgeben, wenn diese positiv ausfällt bzw. Sie Steuern zu zahlen haben oder wenn Ihre Bruttovermögen mehr als 2 Millionen Euro beträgt.

Diese Steuer haben Sie ebenfalls als Nicht-Resident einzureichen wenn Ihr in Spanien befindliches Vermögen über 700.000€ (Netto) bzw. 2. Millionen Euro (Brutto) liegt.

 

Unsere Leistungen:

  • Anleitung zur Beantragung der elektronischen Unterschrift oder zur Bevollmächtigung beim spanischen Finanzamt.
  • Analyse der verschiedenen Vermögenswerte.
  • Einbeziehung der im Ausland gezahlten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung..
  • Abgabe der Vermögenssteuererklärung auf Wunsch mit Lastschrifteinzug vom spanischen Konto des Mandanten oder über unser Mandantenkonto.
  • Auf Wunsch, elektronischer Erhalt sämtlicher Benachrichtigungen des Finanzamtes über unsere Kanzlei.

 

EelektronischeU01lektronische Verwaltung
Als Anwälte und Steuerberater, können Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden. 

 

 

 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   



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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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