Ob und wie viel Vermögensteuer anfällt, hängt in Spanien von der Region ab. Als Reaktion auf die Abschaffung der Vermögensteuer verschiedener spanischer Regionen hat der Staat eine neue "Solidaritätssteuer" eingeführt, die immer dann gilt, wenn keine Vermögensteuer zu zahlen ist und wenn das Vermögen über 3.000.000 Euro (3.700.000 Euro mit Freibetrag) liegt. Die Vermögensteuer greift jedoch in einigen Regionen schon ab 500.000 Euro. Weitere Informationen zu dieser Steuer finden Sie im Artikel: Vermögens- und Solidaritätssteuer in Spanien.
Hinweis für Nicht-Residente: Diese Steuer haben Sie ggf. ebenfalls als Nicht-Resident einzureichen wenn Ihr in Spanien befindliches Vermögen über 500.000€ (Netto) bzw. 2. Millionen Euro (Brutto) liegt.
Unsere Leistungen:
Übersendung unserer Selbstauskunft.
Ggf. elektronische Beantraung Ihres digitalen Zertifikates über unsere Kanzlei.
Steuerliche Vertretung vor dem Finanzamt über unsere Kanzlei und Erhalt der Benachrichtigungen für ein Jahr inbegriffen.
Analyse der verschiedenen Vermögenswerte
Analyse ob aufgrund Ihres Vermögens oder der verschiedenen Einkünfte andere Verpflichtungen bestehen:
-Einkommensteuer (Modelo 100)
-Meldung von Vermögen im Ausland (Modelo 720) .
-Meldung von Krypotwährung "im Ausland".
Einbeziehung der im Ausland gezahlten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Abgabe des Modelo 714 (Vermögensteuererklärung) bzw. des Modelo 718 (Solidaritätsteuer) auf Wunsch mit Lastschrifteinzug vom spanischen Konto des Mandanten oder über unser Treuhandkonto.
Elektronische Übersendung aller eingereichten Erklärungen für Ihre Unterlagen.
Unser Dienstleistungsvertrag:
Da es sich bei einigen Einkommensteuererklärungen um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.
Liegt für Ihren Fall kein Dienstleistungsvertrag vor, fragen Sie gern unverbidlich per Mail an, damit wir Ihnen ein auf Ihren Fall angepasstes Angebot übersenden können.
Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.
Steuern für Privatpersonen
A) Residente in Spanien:
Termin für ein Erstgespräch (A, C1, C2, C3)
Antrag auf Beckham Law (Modelo 149)
Steuern unter Beckham Law (Modelo 151)
Vermögen im Ausland (Modelo 720 )
Vermögensteuererklärung (Modelo 714)
Steuervertretung und An- Abmeldung (Modelo 030)
B) Nicht-Residente in Spanien:
Terminvergabe für ein Erstgespräc (A, C4)
Mieteinnahmen und Selbstnutzung (Modelo 210)
Veräusserung von Immobilien (Modelo 210) (A, C4)
Vermögensteuererklärung (Modelo 714) (A, C3)
Lohnsteuerausgleich (Modelo 210) (A, C4)
Steuervertretung und An- Abmeldung (Modelo 030)
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