Sprache / Idioma:

 aufspanisch02
Erklährung über Vermögen im Ausland (Modelo 720)

In Spanien ansässige Personen (Residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen und kann bei Nichtabgabe und Überschreitung der gesetzlichen Freigrenzen zu außergewöhnlich hohen Geldbußen führen.

Die Informationspflicht schließt grundsätzlich drei Bereiche ein:

1. Ausländische Bankkonten mit Saldo über 50.000 Euro:

Bei Bankkonten ist zu beachten, dass nicht nur der Guthabenstand am 31. Dezember des Vorjahres eine Rolle spielt, sondern auch der durchschnittliche Saldo des letzten Steuerjahres errechnet werden muss. Übersteigt einer der beiden Werte die 50.000 Euro Grenze, ist dieser Bereich zu melden. Eine Ausnahme bilden Konten die im gleichen Steuerjahr eröffnet und vor dem 31. Dezember bereits wieder geschlossen werden. Diese Konten müssen nicht erfasst werden, da sie am 31. Dezember bereits nicht mehr bestehen.

In Bezug auf die Abgabepflicht ist zu beachten, dass diese nicht nur für den Inhaber sondern auch für alle Kontobevollmächtigten gilt. Dieser Bereich entspricht im Modelo 720 dem Abschnitt “Clave tipo de bien o derecho: C”.

2. Wertpapiere, Aktien, Anlagen, Gesellschaftsanteile, Versicherungen oder Rentenansprüche über 50.000,00 Euro: 

Dieser Bereich ist nur dann zu melden, wenn der Gesamtbetrag aller genannten Vermögenswerte die 50.000 Euro Grenze überschreitet. Besitzen Sie z. B. lediglich eine Lebensversicherung im Wert von 30.000 Euro und Aktien im Wert von 10.000 Euro, ist über diesen Bereich grundsätzlich nicht zu informieren. Dieser Bereich entspricht im Modelo 720 dem Abschnitt “Clave tipo de bien o derecho: “V”, “I” y “S””.

3. Immobilien im Ausland oder Rechte über diese im Wert von über 50.000 Euro

Neben dem einfachen Grundeigentum, enthält dieser Bereich auch sämtliche dingliche Rechte an Immobilien wie z. B. Kaufoptionen oder Nießbrauch. In Bezug auf den Immobilienwert ist grundsätzlich zu beachten, dass sowohl der Wert am 31. Dezember als auch der Anschaffungswert zu vergleichen ist und das, im Fall des Teileigentums bzw. der Gütergemeinschaft, nicht der tatsächliche Anteil, sondern der Gesamtwert der Immobilie ausschlaggebend ist. Dieser Umstand ist besonders im Fall von ehelicher Gütergemeinschaft zu beachten, denn hier muss somit jeder der beiden Ehepartner über den Gesamtwert informieren, wenn dieser die 50.000 Euro Grenze übersteigt. Dieser Bereich entspricht im Modelo 720 dem Abschnitt “Clave tipo de bien o derecho: B”.

 

Wie, wann und wo ist die Erklärung abzugeben?

Die Erklärung ist grundsätzlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März für das jeweilige Vorjahr abzugeben und kann ausschließlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wie bereits erwähnt, werden alle Bereiche in dem gleichen Formular zusammengefasst, womit lediglich ein einziges Dokument übermittelt werden muss (Modelo 720).

 

 

Unsere Leistungen:

Übersendung unserer Selbstauskunft.

Ggf. elektronische Beantraung Ihres digitalen Zertifikates über unsere Kanzlei.

Steuerliche Vertretung vor dem Finanzamt über unsere Kanzlei und Erhalt der Benachrichtigungen für ein Jahr inbegriffen.

Analyse der verschiedenen Vermögenswerte.

 Analyse ob aufgrund Ihres Vermögens oder der verschiedenen Einkünfte andere Verpflichtungen bestehen:

-Einkommensteuer (Modelo 100)

-Vermögensteuer (Modelo 714)

-Meldung von Krypotwährung "im Ausland".

 Abgabe des Modelo 720

Elektronische Übersendung aller eingereichten Erklärungen für Ihre Unterlagen.

 

 

Unser Dienstleistungsvertrag:

Da es sich bei einigen Einkommensteuererklärungen um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.

Liegt für Ihren Fall kein Dienstleistungsvertrag vor, fragen Sie gern unverbidlich per Mail an, damit wir Ihnen ein auf Ihren Fall angepasstes Angebot übersenden können.

Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.

 

Steuern für Privatpersonen

      Unser Angebot

 __________________________________________

Einkommensteuer Modelo 100

  Gehalt und Rente bis 20.000€

 [zum Angebot]

  Gehalt und Rente bis 50.000€

 [zum Angebot]

  Kapitalerträge, Veräusserungen usw.

    [Anfrage stellen]

Vermögen im Ausland Modelo 720

  Bis zu 5 Immobilien, Konten oder Fonds

 [Anfrage stellen]

  Aktien, Lebensversicherungen usw. 

 [Anfrage stellen]

Vermögensteuererklärung Modelo 714

 [Anfrage stellen]

Nicht-Residente Modelo 210 

  Mieteinnahmen und Selbstnutzung

 [zum Angebot]

  Veräusserung von Immobilien

 [Anfrage stellen]

  Lohnsteuerausgleich

 [Anfrage stellen]
Beckamlaw Modelo 149 - Steuern Modelo 151  [zum Angebot]
  
Steuerliche An- Abmeldung Modelo 030    [zum Angebot]
  
Steuervertretung ohne weitere Leistungen  [zum Angebot]
 
 
 
 


Bücher, Blog und Social Media
Gut informiert zu Recht, Steuern & Unternehmen in Spanien

Finden Sie das richtiges Buch zum Thema: Auswandern, Immobilienkauf oder Ihrem spanischen Unternehmen

 books cover front auswandernDEbooks cover front immoDEbooks cover front unternehmenDE

Finden Sie aktuelle Artikel in unserem Blog

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon instagramicon linkedinicon xicon youtubeicon whatsappicon google

  

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es



listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+