Immobilienrecht
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Anliegen die Ihre Immobilie in Spanien betreffen. Hinsichtlich des Kaufes, übernehmen wir für Sie nicht nur die Abwicklung des Kaufes mit Verkäufern, Notar, Grundbuch usw. sondern bieten Ihnen ebenfalls bereits im Voraus eine rechtliche und steuerliche Prüfung der Immobilie.
- Due Diligence vor dem Kauf.
- Abwicklung des Immobilienkaufes.
- Selbstnutzung der Immobilie.
- Vermietung Ihrer Immobilie.
Als spanische Steuerberater übernehmen wir nach dem Kauf nicht nur für Sie das Einreichen der Steuererklärungen, sondern vertreten Sie über unsere Kanzlei auch als bestellte Steuerberater vor dem Finanzamt. Über die Bestellung erhalten wir alle relevanten Benachrichtigungen direkt elektronisch an unsere Kanzlei und können Sie in allen Anliegen direkt vertreten.
In diesem Abschnitt finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aspekte des Immobilienbesitzes sowie unsere Dienstleistungsverträge.
1. Legal Due Diligence in Bezug auf die rechtliche Situation der Immobilie.
Durch die Due-Diligence-Prüfung, eine mit „gebotener Sorgfalt" durchgeführte Risikoprüfung, analysieren wir die rechtliche und steuerliche Situation des Objekts sowie die entsprechenden Risiken. Diese vorherige Analyse spielt in Spanien sowie bei der Findung des Kaufpreises als auch bei der rechtlichen Absicherung des Käufers eine besonders wichtige Rolle.
Von Seitens unserer Kanzlei übernehmen wir für Sie nicht nur die Abwicklung des Kaufes mit Verkäufern, Notar, Grundbuch usw. sondern bieten Ihnen ebenfalls bereits im Voraus diese doch so wichtige rechtliche Prüfung der Immobilie. Der Erhalt eines aktuellen Grundbuchauszugs sowie der aktuellen grafischen Beschreibung des Katasteramtes ist hierbei inbegriffen.
Unsere Leistungen:
- Die rechtliche Prüfung der Immobilie in Bezug auf die aktuellen Eigentümer bzw. Verkäufer und ob diese zum Verkauf berechtigt, sind sowie der Eigentümer an sich. Die rechtliche Prüfung möglicher eingetragener Sachrechte, wie z.B. Hypotheken, Wegerechte oder Baubeschränkung.
- Die Überprüfung der Übereinstimmung des Grundbuches mit den Angaben des Katasteramtes (Der Erhalt eines aktuellen Grundbuchauszugs sowie der aktuellen grafischen Beschreibung des Katasteramtes sind hierbei inbegriffen). Es werden hier genaue Zahlen geliefert und eine prozentuelle Übereinstimmung berechnet.
- Analyse zur baulichen Legalität aufgrund der erhaltenen Dokumente und Empfehlungen hierzu. Es werden hier unter anderen die Erstbezugslizenz bzw. Bewohnbarkeitsbescheinigung sowie ggf. Baulizenzen, Baupläne usw. angefordert und geprüft.
- Die Prüfung der erhaltenen Belege hinsichtlich der Zahlung von Grundsteuer (IBI) und Müllgebühren usw.
- Bewertung der steuerlichen Aspekte sowie die Ermittlung des Katasterreferenzwert (“valor de referencia catastral”) der Immobilie, der je nach Lage des Falls als Grundlage für die Grunderwerbsteuer verwendet werden kann.
- Simulation der steuerlichen Pflichten in Spanien nach Kauf der Immobilie. Es wird hierbei schriftlich bestätigt, ob Sie auch bei Wohnsitz im Ausland Vermögensteuer zu zahlen haben, wie viel jährliche Selbstnutzungsteuer Sie zu zahlen haben, wenn die Immobile nicht Ihren Hauptwohnsitz darstellt (Modelo 210) und wie hoch die jährliche lokale Immobiliensteuer (IBI) ausfällt.
- Besteht Teileigentum (meist bei Wohnungen oder Wohnanlagen), wird bis zum Notartermin ein Zertifikat der Eigentümergemeinschaft gefordert, welches bescheinigt, dass keine Schulden bestehen. Es werden, wenn vorhanden, die Satzungen und die letzten Akten der Eigentümerversammlungen analysiert, um mögliche Beschränkungen und spätere Umlagen zu identifizieren.
- Ist die Möglichkeit einer späteren Vermietung an Touristen geplant (touristische Vermietung), prüfen wir ob bereits Lizenzen vorliegen bzw. Vermietungsnummer zugewiesen wurden, ob diese in den autonomen Registern eingetragen sind und ob die Erlaubnis vom Grundbuch vorliegt. Besteht noch keine touristische Vermietung analysieren wir, ob diese im Allgemeinen möglich ist (ohne im Einzelnen die lokalen Beschränkungen zu analysieren).
- Sie erhalten im Normallfall innerhalb von 10 Werktagen eine abschließende schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse.
- Sie können diese telefonische, persönlich oder per Teams im Abschlussgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Christoph Sander oder Frau Rechtsanwältin Maria Santos besprechen.
2. Ausarbeitung des Kaufvertrags und Abwicklung des Immobilienkaufs.
Besonders beim Immobilienkauf ist es wichtig, einen unabhängigen Sachverständigen an Ihrer Seite zu haben, der anders als Verkäufer oder Immobilienmakler, keinerlei direkte Interessen an der Operation hat. Wir vertreten und beraten Sie bei allen wichtigen Schritten des Immobilienkaufs, wie z. B. bei den Verhandlungen mit Verkäufern, dem Notartermin, der Eintragung in das Grundbuch und in das Katasteramt usw.
Von Seitens unserer Kanzlei überprüfen oder erstellen wir Ihnen nicht nur den Kaufvertrag, sondern vertreten und beraten Sie bei allen wichtigen Schritten des Immobilienkaufs, wie z. B. bei den Verhandlungen mit Verkäufern, dem Notartermin, der Eintragung in das Grundbuch und in das Katasteramt usw.
Ob hierbei die Verhandlungen und Verwaltungsakte auf spanisch, englisch oder deutsch stattfinden, spielt für Sie eine geringere Rolle, da wir Sie stets in deutscher Sprache beraten und Sie von allen Dokumenten auf Wunsch eine Übersetzung erhalten.
Unsere Leistungen beinhalten:
- ggf. Unterstützung zur Beantragung der zum Kauf notwendigen N.I.E.
- rechtlicheI Prüfung oder Erstellung des zweisprachigen Kaufvertrages sowie die Verhandlung mit den Verkäufern.
- VorbereitungI und Erstellung der notariellen Kaufurkunde sowie ggf. die Begleitung zum Notar.
- AbgabeI der Steuererklärung zur Zahlung der Grundsteuer, wenn sich die Immobilie in Andalusien befindet.
- AbgabeI der Steuererklärung über Rückstellungen bei Kauf von Nicht-Residenten.
- Verhandlungen mit den Verkäufern, Notar und Grundbuch innerhalb der Provinz Málaga inbegriffen.
Alle weitere Details finden Sie detailliert und transparent in unserem Dienstleistungsvertrag ![]()
3. Vermietung
Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Von Seitens unserer Kanzlei übernehmen wir für Sie nicht nur die Analyse der für Sie notwendigen Lizenz, die Beratung sowie die Beantragung, sondern begleiten Sie bei allen weiteren Schritten, erstellen für Sie den Mietvertrag, die "Hoja de registro" sowie sämtliche zur Vermietung notwendigen Dokumente und geben für Sie auch gern die entsprechenden Steuererklärungen ab.
Unsere Leistungen:
- BeratungI und Analyse der notwendigen Lizenz.
- BeantragungI von Lizenzen bzw. der "Declaración responsable".
- SteuerlicheI Beratung und Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.
- AusarbeitungI zweisprachiger Mietverträge.
- AbwicklungI der Anmeldungen bei Polizei und Verwaltung (Ferienwohnungen).
- AlleI Details über Anforderungen und Verwaltungsakte als Infomaterial auf Deutsch.
Geschäfts- und Wohnungsmiete
Beabsichtigen Sie Ihre Immobilie an Unternehmer oder Gesellschaften zu vermieten, übernehmen wir für Sie die Abwicklung, Erstellung oder Überprüfung des Mietvertrages in spanisch, deutsch oder englisch. Auf Wunsch geben wir für Sie die entsprechenden Steuererklärungen in Bezug auf Einkommen- und Umsatzsteuer ab.


