Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Steuerplanung

Auswanderer

Für Auswanderer sind vor allem das milde Klima, das ruhige Leben und die netten Leute in Spanien ausschlaggebend. Dass sie nach der Wohnsitzbegründung ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben, wird jedoch oftmals leider erst zu spät erkannt und führt in vielen Fällen zu weitreichenden Konsequenzen oder gar zur Rückkehr nach Deutschland.

Um eine begründete Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen im Rahmen von Auswandern Plus, ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Einkommensteuerlast. Wir berücksichtigen hierbei alle Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen im Ausland sowie Ihre Zukunftserwartungen.

Unsere Leistungen:

  • Analyse des Welteinkommens.
  • Analyse der Einkommen aus Quelle (Deutschland).
  • Analyse der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
  • Erstellung einer Einkommensteuersimulation.
  • Schriftliche Auswertung der Simulation und Steuerplanung.
  • Persönliche oder telefonische Abschlussbesprechung der Ergebnisse.

 

Unternehmen

Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. Diese vermeintliche Einfachheit führt oft zur Vernachlässigung der entsprechenden steuerrechtlichen Planung.

Um spätere kostspielige Probleme und Unregelmäßigkeiten im Leben der Gesellschaft zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits vor der Gründung der S. L. die steuerliche und gesellschaftsrechtliche Planung nicht als Problem, sondern als Gelegenheit anzusehen.


Steuererklärungen

Selbst­stän­dig "Autónomo"

Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 50 Euro pro Monat oder die Verringerung von 2.000 Euro des zu versteuernden Nettoeinkommens im Falle von Geringverdienern, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative.

Damit Sie sich von Anfang an auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können, übernehmen wir für Sie alle notwendigen Verwaltungsakte und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der vierteljährlichen Steuererklärungen: Einkommensteuer (IRPF)
  • Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung (IVA)
  • Abgabe der vierteljährlichen Erklärung über Rückstellungen (Retenciones)
  • Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF)
  • Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung
  • Abgabe der jährlichen Erklärung über die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

 

Hauptwohnsitz "Residentes"

In Spanien lebende Ausländer, haben steuerrechtlich die gleichen Pflichten wie die Spanier und sind somit verpflichtet Steuererklärungen abzugeben und ihr Welteinkommen somit in Spanien zu versteuern. Eine wichtige Besonderheit ergibt sich jedoch aufgrund des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), welches es bei richtiger Anwendung ermöglicht, eine Doppelbesteuerung von nicht in Spanien entstehenden Einkünften zu verhindern.

Wir helfen Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und unterstützen Sie bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. 

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der Einkommenssteuer (IRPF)
  • Abgabe der Einkommenssteuer im Fall der Selbstnutzung und Vermietung
  • Abgabe der Vermögenssteuer (Patrimonio)
  • Abgabe der Beurkundungssteuer bei Immobilienkauf
  • Abgabe der Erb- und Schenkungssteuer (ISyD)
  • Abgabe des Modelo 720

 

Zweitwohnsitz "No-Residentes"

Haben Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien, besitzen jedoch Immobilien in Spanien oder erhalten andere Einkünfte mit Quelle in Spanien, ist grundsätzlich die so gennante Nichtresidentensteuer zu zahlen.

Wir geben hierbei nicht nur für Sie die entsprechenden Erklärungen ab, sondern übernehmen auf Wunsch auch sämtliche Korrespondez mit dem Finanzamt und vertreten Sie in Spanien, damit Sie bei Abwesenheit keinerlei Benachrichtigungen versäumen. 

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der Nichtresidentensteuer (IRNR)
  • Abgabe im Fall der Selbstnutzung und Vermietung
  • Abgabe der Vermögenssteuer (Patrimonio)
  • Abgabe der Beurkundungssteuer bei Immobilienkauf
  • Abgabe der Erb- und Schenkungssteuer (ISyD)

 


Artikel:

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(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

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Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

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Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

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Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

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