Gewerbeanmeldung "Autónomo"
Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 50 Euro pro Monat oder die Verringerung von 2.000 Euro des zu versteuernden Nettoeinkommens im Falle von Geringverdienern, machen die Selbstständigkeit zu einer wirklichen Alternative.
Ihr PAE: Recht - Spanien
Als vom spanischen Wirtschafts- ministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge ausschließen können.
Anmeldung der Selbständigkeit, in 3 Werktagen und ohne Behördengänge
Anmeldung der Selbständigkeit zum Festpreis:
- Anleitung zur Beantragung der N.I.E - Nummer.
- Gewerbeanmeldung: Wir melden Ihre Tätigkeit und die damit verbunden Pflichten hinsichtlich Rückstellungen, Vorsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuerbefreiung usw. an.
- Beinhaltet die Beantragung der Europäischen-Umsatzsteuernummer (NIF-IVA).
- Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer.
- Anmeldung bei der Sozialversicherung: Wir beraten Sie hinsichtlich Vergünstigungen und Abschläge und beantragen auf Wunsch den Festbetrag von 50€ für 12 Monate (Tarifa Plana).
- Vorbereitung der Formulare zum Erhalt der spanischen Krankenversicherungskarte.
- Anmeldung bei der spanischen Datenschutzagentur.
- Persönliche oder telefonische Erstberatung hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Pflichten, Buchführung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuerumkehr usw.
- Beauftragen Sie uns ebenfalls mit der Abgabe der viertel- und jährlichen Steuererklärungen, stellen wir Ihnen auf Wunsch ein Online-Buchhaltungsprogramm zur Verfügung mit welchem Sie Ein- und Ausgaben kontrollieren, Ihre vereinfachte Buchhaltung führen sowie Rechnung an Ihre Kunden ausstellen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: [Buchführung].
Beratung und Abwicklung der Anmeldung
Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte, Steuerberater und eingetragener PAE gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, führen die entsprechenden Verwaltungsakte aus und geben für Sie die notwendigen Steuererklärungen ab.
Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Weiterlesen...Steuererklärungen
Neben der Erstellung der entsprechenden Buchführung, haben Sie grundsätzlich vierteljährige und jährliche Steuererklärungen abzugeben. Welche Steuererklärungen (Modelos) wann abzugeben sind, hängt grundsätzlich von Ihrem Tätigkeitsfeld, der Höhe der Einkünfte sowie von dem Geschäftssitz Ihrern Kunden ab. Von Seitens unserer Kanzlei betreuen wir besonders Kunden mit wirtschaftlichen Interessen oder Kundschaft in Deutschland, im EU-Ausland oder in Drittländern.
Elektronische Verwaltung
Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gewerbeanmeldung an sich, Steuerklärungen in Ihrem Namen einreichen und über die elektronische Unterschrift zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen von Finanzamt und Verwaltungen bevollmächtigt werden.
Weiterlesen...Buchführung und Verwaltung
Selbständige haben in Spanien je nach Tätigkeit, freiberuflich oder gewerblich, verschiedene Verpflichtungen hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten. Bei dieser vereinfachten Buchführung handelt es sich grundsätzlich um 3 Bücher in denen Einnahmen, Aufwendungen, Auslagen und Investitionsgüter verbucht werden.
Arbeitsrecht und Lohnbuchführung
Wir beraten Sie nicht nur hinsichtlich der entsprechenden Arbeitsverträge und möglicher steuerlicher Vorteile, sondern übernehmen für Sie ebenfalls die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Ausarbeitung der monatlichen Lohnzettel, die Abführung der Sozialabgaben und die Einzahlung der vierteljährigen Rückstellungen über die Einkommensteuer der Angestellten.