In Spanien ansässige Personen (Residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen und kann bei Nichtabgabe und Überschreitung der gesetzlichen Freigrenzen zu außergewöhnlich hohen Geldbußen führen.
Unsere Leistungen:
- Anleitung zur Beantragung der elektronischen Unterschrift oder zur Bevollmächtigung beim spanischen Finanzamt.
- Auf Wunsch, elektronischer Erhalt sämtlicher Benachrichtigungen des Finanzamtes über unsere Kanzlei.
Elektronische Verwaltung
Als Anwälte und Steuerberater, können Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden.