Gültigkeit des deutschen Führerscheins

cover fuehrerschein de

 

Bis 2013 war es für in Spanien wohnende Besitzer eines deutschen Führerscheins ohne weiteres möglich mit diesem in ganz Spanien zu fahren. Seit Anfang 2013 gilt jedoch eine Einschränkung, welche hauptsächlich dauerhaft in Spanien lebende Deutsche trifft und welche in verschiedenen Fällen den Umtausch erfordert.  

Da der spanische Führerschein jeweils nach 10 bzw. 5 Jahren durch den Erhalt eines medizinischen Tauglichkeitstests erneuert werden muss, der deutsche Führerschein aber unbegrenzt gültig ist, müssen in Spanien lebende Deutsche, nach 2 Jahren dauerhaftem Wohnsitz ihren deutschen Führerschein durch einen spanischen ersetzen.

Sie müssen also Ihren deutschen unbegrenzt gültigen Führerschein gegen einen spanischen eintauschen, wenn Sie bereits mehr als zwei Jahre in Spanien wohnen (residencia). Nach 2 Jahren dauerhaftem Wohnsitz in Spanien ist Ihr deutscher Führerschein ohne den Tausch nicht mehr gültig.

Sie gelten als dauerhaft wohnhaft, wenn Sie sich mehr als 185 Tage im Jahr in Spanien aufhalten.

 

Der Führerschein kann bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) durch einen spanischen eingetauscht werden. Der Vorgang kostet eine Gebühr von 27,40 € (Stand September 2014) und kann meist direkt vor Ort mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Wichtig: Ist Ihr deutscher Führerschein nach Januar 2013 ausgestellt und somit zeitlich begrenzt, muss dieser nicht umgetauscht werden. Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jedoch jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.

Der umgetauschte spanische Führerschein ist ohne Einschränkungen in Deutschland gültig. Möchten Sie dennoch trotzdem Ihren deutschen Führerschein behalten, weil Sie z.B. in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkehren möchten, können Sie Ihren deutschen Führerschein bei den deutschen Behörden erneuern lassen. Der neue, nach 2013 ausgestellte Führerschein, hat dann eine beschränkte Gültigkeit und kann somit ohne Probleme in Spanien verwendet werden.

 

 

 

Um den Tausch Ihres Führerscheins zu beantragen befolgen Sie diese 5 Schritte:

1. Beantragen Sie unter diesem Link einen Termin bei der DGT -Link zur Terminvergabe- (Sollten Sie noch keine N.I.E besitzen, beantragen Sie diese vorher: NIE)

 2. Bringen Sie zu Ihrem Termin bei der DGT folgende Unterlagen mit: N.I.E, Personalausweis oder Reisepass, Europäischer Führerschein und dessen Kopie,  Passfoto mit den Maßen 32 x 26 mm.

3. Nach der Beantragung des spanischen Führerscheins, werden Sie nach ca. 2 bis 4 Wochen schriftlich aufgefordert Ihren deutschen Führerschein bei der DGT abzugeben, wozu sie erneut einen Termin beantragen sollten.

4. Bei Abgabe des deutschen Führerscheins stellt Ihnen die DGT eine vorläufige spanischen Fahrerlaubnis aus, mit der Sie bis zum Erhalt Ihres Führerscheins in Spanien fahren können.

5. Zwei bis vier Wochen nach Abgabe Ihres deutschen, sollten Sie per Post Ihren neuen spanischen Führerscheins erhalten (Den Bearbeitungsstatus Ihres neuen Führerscheins können Sie unter diesem Link über die Website der DGT einsehen).

 

Sobald Sie Ihren spanischen Führerschein erhalten haben, können Sie unter diesem Link Daten wie z.B. Ihren Punktestand einsehen. Weiter Informationen zum Vorgang finden Sie in Spanisch unter folgendem Link: -Canje de los permisos de conducción -

 

Wissenswert: Der umgetauschte spanische Führerschein enthält neben Ihren persönlichen Daten auch Ihre N.I.E.

 

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok LinkedIn Amazon
 

Gut informiert! 

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon instagramicon linkedinicon xicon youtubeicon whatsappicon google

 

 

 

 

 

 

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 de

Weiterlesen...

Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Weiterlesen...


listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

Sprache / Idioma:

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+

 

Impressum  Datenschutzerklärung  Login  

Copyright: Recht Spanien ©  Eingetragene Marke Spanien 2018

ssl de2

 servereu

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.