Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. November 2024 10:03
- Geschrieben von Rike Füllgraf
Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.
Virtuelle Währungen, wie Bitcoin oder Ethereum, sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Bei dem An- und Verkauf von den digitalen Währungen sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten, insbesondere wenn die Transaktionen außerhalb einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfinden. Genaue Informationen zum neuen Modelo 721 (Informationspflicht Kryptowährung) finden Sie im Artikel: Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721.
Die wichtigsten Regelungen hinsichtlich der Steuern werden im Folgenden zusammengefasst.
1. Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Zahlungsmittel
Veräußerungen von virtuellen Währungen gegen Euro oder andere gesetzliche Zahlungsmittel führen zu einem Kapitalgewinn oder -verlust. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts erfolgt durch die Differenz zwischen dem Verkaufspreis in Euro und dem Anschaffungspreis unter Berücksichtigung von Wechselkursen, Transaktionskosten und Steuern, die im direkten Zusammenhang mit der Transaktion stehen. Hierbei ist der Veräußerungsgewinn oder -verlust für jede Transaktion separat zu ermitteln. Es wird der FIFO-Ansatz (First In, First Out) angewandt, das heißt, die zuerst erworbenen Währungen gelten als zuerst verkauft.
Die Kapitalgewinne oder -verluste, die aus der Übertragung virtueller Währungen resultieren, werden als Zinserträge behandelt und sind in Ihrer Einkommensteuereklärung anzugeben. Sie werden wie Zinserträge behandelt und dementsprechend besteuert. Hierfür gibt es einen speziellen Abschnitt mit der Bezeichnung „Kapitalgewinne und -verluste aus der Übertragung oder dem Umtausch virtueller Währungen durch natürliche Personen“. In diesem Abschnitt müssen die entsprechenden Transaktionen detailliert aufgeführt werden, um eine korrekte steuerliche Erfassung zu gewährleisten.
Der Zeitpunkt der Versteuerung ist der Zeitpunkt der Übertragung der virtuellen Währungen, unabhängig davon, wann der Verkaufspreis tatsächlich eingeht. Das bedeutet, dass der Gewinn oder Verlust als realisiert gilt, sobald die virtuelle Währung übertragen wird.
Die steuerliche Behandlung von virtuellen Währungen erfordert eine sorgfältige Buchführung und Dokumentation aller Transaktionen. Steuerpflichtige sollten sicherstellen, dass sie alle Übertragungen von virtuellen Währungen genau nachverfolgen und den Zeitpunkt der Realisierung korrekt bestimmen. Darüber hinaus ist es wichtig, alle relevanten Informationen in der Einkommensteuererklärung anzugeben, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
2. Umtausch einer virtuellen Währung in eine andere Währung
Der Umtausch einer virtuellen Währung in eine andere stellt gemäß Artikel 1.538 des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil) einen Tauschvertrag dar. Dabei verpflichtet sich jede Partei, eine Sache zu geben, um eine andere zu erhalten.
Ein solcher Tausch führt zu einer Änderung der Vermögenswerte und damit auch zu einem Kapitalgewinn oder -verlust, der sich aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der gelieferten virtuellen Währung und dem Marktwert der erhaltenen Währung ergibt. Auch hierbei wird der FIFO-Ansatz (First In, First Out) angewandt, welcher besagt, dass die zuerst erworbenen Einheiten einer virtuellen Währung als erste verkauft oder umgetauscht werden. Dies bedeutet, dass die Bestände in der Reihenfolge ihres Erwerbs für die Berechnung der Gewinne oder Verluste herangezogen werden.
Die Anrechnung dieser Gewinne oder Verluste findet zum Zeitpunkt des Umtauschs der virtuellen Währungen statt. Es ist daher essenziell, den genauen Zeitpunkt und die Marktwerte der beteiligten Währungen korrekt zu dokumentieren.
Wie bei der Übertragung in eine gesetzliche Währung gelten auch hier die Kapitalgewinne oder -verluste als Zinserträge und werden in die Bemessungsgrundlage der Zinsbesteuerung einbezogen. Dies bedeutet, dass solche Transaktionen ebenfalls in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, sämtliche relevanten Transaktionen detailliert aufzuführen, um die korrekte Berechnung der Steuerlast zu gewährleisten.
Berechnung und Dokumentation der Daten
Da es sich um Gewinne oder Verluste aus Veräußerungsgeschäften handelt, ist jeder einzelne Verkauf separat angegeben. Wenn beispielsweise im Jahr 2023 Aktien von Amazon verkauft wurden, die teilweise in den Jahren 2022 und 2023 gekauft wurden, werden für die Gewinnermittlung alle Anschaffungs- und Veräußerungsdaten benötigt. Hier ist es wichtig, dass diese Beträge in Euro ausgewiesen sind. Die Broker und Banken sind verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen. Diese Daten können aus einer chronologischen oder aus einem für jeden Verkauf zusammengefassten Tabelle entnommen werden:
Es ist hier zu beachten, dass in Spanien keine Steuerbescheide angefertigt werden und das Finanzamt somit nur im Fall einer Prüfung die Unterlagen, Berechnungen und Beweise anfordert.
Fazit
Der Umgang mit virtuellen Währungen erfordert ein genaues Verständnis der steuerlichen Vorschriften und eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen. Die korrekte Anwendung des FIFO-Prinzips, die genaue Bestimmung der Marktwerte und die Einhaltung der Meldepflichten sind entscheidend, um steuerliche Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Rike Füllgraf
spanische Steuerberaterin
fuellgraf@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
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