Vermögens- und Solidaritätssteuer in Spanien
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 25. November 2024 10:42
- Geschrieben von Christoph Sander
Ob und wie viel Vermögensteuer anfällt, hängt in Spanien von der Region ab. Als Reaktion auf die Abschaffung der Vermögensteuer verschiedener spanischer Regionen hat der Staat eine neue "Solidaritätssteuer" eingeführt, die immer dann gilt, wenn keine Vermögensteuer zu zahlen ist und wenn das Vermögen über 3.000.000 Euro (3.700.000 Euro mit Freibetrag) liegt. Die Vermögensteuer greift jedoch in einigen Regionen schon ab 500.000 Euro.
Im Folgenden finden Sie als Erstes eine Tabelle mit den Freibeträgen in jeder autonomen Region und im Anschluss eine Tabelle, mit der zu zahlende Vermögensteuer (1) im Fall des Wohnsitzes in Katalonien bzw. der zu zahlenden Solidaritätssteuer (2) im Fall des Wohnsitzes in Andalusien.
Je nach Region haben Sie erst ab den folgenden Werten eine Vermögensteuer bzw. die neue Solidaritätssteuer zu zahlen:
Andalusien | 3.700.000 Euro |
Aragonien | 700.000 Euro |
Asturien | 700.000 Euro |
Balearen | 3.700.000 Euro |
Kanaren | 700.000 Euro |
Kantabrien | 700.000 Euro |
Kastilien-La Mancha | 700.000 Euro |
Kastilien und Leon | 700.000 Euro |
Katalonien | 500.000 Euro |
Madrid | 3.700.000 Euro |
Valencia | 500.000 Euro |
Extremadura | 3.700.000 Euro |
Galicien | 700.000 Euro |
La Rioja | 700.000 Euro |
Navarra | 550.000 Euro |
Baskenland | 800.000 Euro |
Murcia | 3.700.000 Euro |
1) Vermögen von 3.700.000 Euro mit Wohnsitz in Katalonien
Da Katalonien den geringsten Freibetrag hat (500.000 €), finden Sie im Folgenden, abschließend ein praktisches Beispiel mit Zahlen zu Steuern und Steuersätzen bei Wohnsitz in Katalonien. Im Beispiel ist im Vermögen auch der Hauptwohnsitz mit einem Wert von 300.000 Euro (steuerfrei) berücksichtigt. Der Freibetrag beläuft sich auch so auf die Summe: 800.000 Euro.
Vermögen | Steuer | Steuersatz |
800.000,00 € | 0,00 € | 0,00% |
900.000,00 € | 210,00 € | 0,02% |
1.000.000,00 € | 454,00 € | 0,07% |
1.100.000,00 € | 769,00 € | 0,10% |
1.300.000,00 € | 1.747,00 € | 0,17% |
1.800.000,00 € | 5.764,00 € | 0,32% |
2.000.000,00 € | 7.654,00 € | 0,38% |
2.500.000,00 € | 13.904,00 € | 0,56% |
3.000.000,00 € | 21.042,00 € | 0,70% |
3.500.000,00 € | 28.046,00 € | 0,80% |
4.000.000,00 € | 36.546,00 € | 0,91% |
4.500.000,00 € | 45.046,00 € | 1,00% |
5.000.000,00 € | 53.546,00 € | 1,07% |
10.000.000,00 € | 154.354,00 € | 1,54% |
15.000.000,00 € | 289.213,00€ | 1,93% |
Im konkreten Beispiel bei Wohnsitz in Katalonien und einem Vermögen von 3.700.000 Euro (inbegriffen der Hauptwohnsitz) fällt somit eine jährliche Vermögensteuer von ca. 31.200 Euro an.
2) Vermögen von 3.700.000 Euro mit Wohnsitz in Andalusien
In diesem Beispiel fallen keine Steuern an, da es in Andalusien keine Vermögensteuer gibt und die staatliche Solidaritätssteuer erst ab 3.700.000 Euro Anwendung findet. Eine Erklärung ist dennoch einzureichen, da das Vermögen über 2.000.000 € liegt.
Liegt das Vermögen über 3.700.000 Euro, ist auch in Andalusien, bzw. Regionen ohne Vermögensteuer, die staatliche „Solidaritätssteuer“ zu zahlen. Da dieser Steuer jedoch einen Freibetrag von 3.700.000 Euro hat, fällt hier z. B. bei einem Vermögen von 5.000.000 Euro lediglich eine Steuer von 22.100 Euro an.
Vermögensteuer für Nicht-Ansässige (no residentes)
Selbst bei Steuerwohnsitz im Ausland, haben Sie in Spanien die Vermögensteuer bzw. Solidaritätssteuer zu zahlen, wenn Ihr Vermögen in Spanien die oben aufgezeigten Freibeträge übersteigt. Bei Immobilien in mehreren Regionen ist zu beachten, in welcher Region (CC.AA) das meiste Vermögen liegt. Auch wenn das Verfassungsgericht die Legalität dieser sehr umstritten Solidaritätssteuer bestätigte, bestehen weiterhin erhebliche rechtliche Zweifel, ob diese mit geltendem europäischen Recht zu vereinbaren ist.
Empfehlung: Grundsätzlich ist es immer zu empfehlen spätestens bei einem Vermögen (individuell) von über 500.000 Euro eine detaillierte Steuerplanung durchzuführen. Umstrukturierung des Vermögens in Unternehmen oder die Beantragung der als Beckam-Law bekannten Sonderregelung können zur Reduzierung oder Vermeidung der Vermögensteuer führen.
Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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