Neubaukauf vom Bauträger in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. November 2024 09:54
  • Geschrieben von Maria Santos Acedo

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Ein der Möglichkeiten zum Erwerb einer Immobilie in Spanien, besteht im Kauf einer sich im Bau befindlichen Immobilie direkt vom Bauträger. Es wird hier ein privater Vertrag zwischen Käufer und Bauträger gezeichnet und ein Zahlungsplan festgelegt. Es wird hier ein privater Vertrag zwischen Käufer und Bauträger gezeichnet und ein Zahlungsplan festgelegt.

Es ist hierbei besonders wichtig, dass die gesetzlichen Bankbürgschaften und Garantien vorhanden sind. Zum einen bietet diese Art des Immobilienkaufes Vorteile wie z. B. die Möglichkeit bestimmte Teile der Immobilie zu individualisieren, eine komplett neue Immobilie zu erhalten oder den Kaufpreis in verschiedenen Raten zahlen zu können.

 

Zum anderen bürgt diese Art des Kaufes ebenfalls Gefahren, welche das spanische Baurecht bei korrekter Anwendung stark minimiert. Die hauptsächliche Gefahr besteht in dem Umstand, dass verschiedene Anzahlungen geleistet werden, die Immobilie jedoch noch nicht als Garantie zur Verfügung steht und somit einige Hinweise beachtet werden sollten, damit Sie, sollte die Immobilie nicht oder zu spät fertiggestellt werden, Ihre Anzahlung ohne Schwierigkeiten zurückerhalten.

Seit 2016 ist der Bauträger gesetzlich verpflichtet eine Versicherung bzw. Bankbürgschaft über die zu zahlenden Anzahlungen vorzuweisen. Alle Anzahlungen sind außerdem direkt ein spezielles Bankkonto einzuzahlen und können lediglich für den Bau der Immobilie verwendet werden.

 

 

Garantien, die der Bauträger vorweisen sollte:

-Alle Anzahlungen sind notwendigerweise in voller Höhe von einer Bank mittels Bürgschaft zu garantieren. Es handelt sich hier um eine Bürgschaft aller angezahlten Beträge, inbegriffen Steuern und Zinsen seit Einzahlung.

-Sollte die Immobilie nicht gebaut, kann der Käufer die Anzahlungen vom Versicherer zurückverlangen.

-Die Anzahlungen können innerhalb von zwei Jahren zurückgefordert werden.

-Die Garantien können nicht ohne Weiteres vom Bauträger zurückgezogen werden.

-Sollte der Bauträger nicht von Anfang an über eine Garantie verfügen, kann sich dieser strafbar machen und ein Bußgeld von 25% der zu versichernden Summe erhalten.

 

Die rechtliche Prüfung (Due-Diligence) der zu kaufenden Immobilie, sollte somit unbedingt die folgenden notwendigen Punkte analysieren:

 -rechtliche und wirtschaftliche Analyse des Bauträgers (Handelsregister, Vertretung, Jahresabschluss, Liquidität usw.)

 -rechtliche Analyse des Grundstückes (Grundbuch, Inhaber, Hypotheken usw.)

 -Baulizenz

 -Pläne, Qualitätsübersicht, Preise, Zahlungsmöglichkeiten, Fristen usw.

 -Kaufvertrag

 -Analyse möglicher rechtswidriger Klauseln (Wahl des Notars, Fristen, Anzahlungen usw.)

 -Verantwortung und Haftung des Bauträgers.

 -Steuerliche Aspekte.

 

Die Legal Due Diligence Prüfungicon despacho01
Durch die Due-Diligence-Prüfung, eine mit „gebotener Sorgfalt" durchgeführte Risikoprüfung, analysieren wir die rechtliche Situation des Objekts sowie die entsprechenden Risiken. Diese vorherige Analyse spielt bei der Wertfindung des Objekts als auch bei der rechtlichen Absicherung des Käufers eine wichtige Rolle.

Von Seitens unsere Kanzlei übernehmen für Sie nicht nur die Abwicklung des Kaufes mit Verkäufern, Notar, Grundbuch usw. sondern bieten Ihnen ebenfalls bereits im Voraus diese doch so wichtige rechtliche Prüfung der Immobilie [weitere Infos].

 

 

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