Offshore-Gesellschaften: Ein verlockendes Abenteuer mit Risiken
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. Dezember 2024 08:11
- Geschrieben von Lisa Wörfel
Als die Enthüllungen der Panama Papers 2016 die Welt erschütterten, wurde eines deutlich: Offshore-Gesellschaften sind nicht nur das Werkzeug von Konzernen und Finanzexperten, sondern auch von kleineren Steuerzahlern, Prominenten und Politikern, die versucht hatten, Vermögen diskret zu verwalten.
Die Vorstellung, durch eine Offshore-Gesellschaft in Niedrigsteuerländern Steuern zu sparen und von der Anonymität zu profitieren, übt immer noch eine starke Anziehungskraft aus. Doch was auf den ersten Blick wie eine smarte Finanzstrategie erscheint, kann schnell zum steuerlichen Minenfeld werden.
Welche steuerlichen Verpflichtungen sind damit verbunden?
Wo liegen die Grenzen zwischen legaler Steueroptimierung und illegaler Steuerhinterziehung?
In diesem Artikel beleuchten wir, welche gesetzlichen Bestimmungen in Spanien, der EU und international gelten und analysieren insbesondere die Risiken, die die Nutzung von Offshore-Strukturen mit sich bringen können.
Offshore-Gesellschaften im Überblick
Eine Offshore-Gesellschaft ist eine juristische Person, die in einem Land das nicht mit dem Wohnsitzland des Eigentümers bzw. Gesellschafters übereinstimmt registriert ist und bei fehlender Substanz das Hauptmerkmal in der Nidrigbesteuerung der Einkünfte ohne Weitergabe an die Gesellschafter liegt.
Typische Vorteile solcher Strukturen umfassen:
- Steuervorteile: Einige Länder bieten günstige oder gar keine Unternehmens- bzw. Körperschaftsteuern an. Einküfte die eigentlich in die Einkommensteuer fliessen, werden so nicht oder nur gering versteuert.
- Anonymität: Viele Offshore-Standorte gewährleisten eine hohe Vertraulichkeit.
- Geringere Regulierung: Weniger strenge administrative Auflagen im Vergleich zu Ländern mit umfassenderen Vorschriften.
Steuerliche Verpflichtungen für in Spanien ansässige Personen
In Spanien gilt das Welteinkommensprinzip, was bedeutet, dass alle weltweit erzielten Einkünfte von in Spanien ansässigen Personen deklariert und versteuert werden müssen. Daher sind Beteiligungen an Offshore-Gesellschaften keinesfalls von der spanischen Steuerpflicht ausgenommen.
Die gesetzliche Grundlagen hierfür sind:
- Ley General Tributaria (LGT): Diese Regelung legt fest, dass alle Vermögenswerte und Einkünfte offengelegt werden.
- Modelo 720: Eine detaillierte Erklärungspflicht für im Ausland gehaltene Vermögenswerte.
- CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporation): Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften, die in Niedrigsteuerländern registriert sind, werden in Spanien als Einkommen des Eigentümers behandelt und besteuert.
Beispiel: Der Fall einer US-LLC
Ein Unternehmer mit Wohnsitz in Spanien gründet eine Limited Liability Company (LLC) in Delaware, USA, um von den steuerlichen Vorteilen und der geringen Offenlegungspflicht zu profitieren. Trotz der Legalität dieser Gründung kann die spanische Steuerbehörde die LLC als transparente Gesellschaft betrachten. Das bedeutet, dass alle Einkünfte der LLC in Spanien der persönlichen Einkommenssteuer des Unternehmers unterliegen, wenn diese nicht substantiell vor Ort verwaltet und betrieben wird.
Substanzanforderungen
Um zu verhindern, dass Offshore-Gesellschaften als Briefkastenfirmen eingestuft werden, ist eine tatsächliche wirtschaftliche Substanz im Gründungsland erforderlich.
Substanz bedeutet:
- Büro und Betriebsstätte: Eine physische Präsenz mit einer Adresse, Räumlichkeiten, Produktionsmittel (nicht nur ein Postfach).
- Personal: Vor Ort beschäftigte Mitarbeiter, die wesentliche Funktionen ausüben.
- Wirtschaftliche Aktivität: Es sollten Geschäftstransaktionen und operative Tätigkeiten durchgeführt werden.
- Geschäftsführung: Strategische Entscheidungen werden im Gründungsland getroffen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Substanzanforderung bestehen aus einem Zusammenspiel nationaler Gesetze, EU-Vorschriften und internationaler Standards aufgrund von Initiativen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Ohne diese Anforderungen kann die spanische Steuerbehörde annehmen, dass die Gesellschaft nur zu Steuervermeidungszwecken besteht, und die Einkünfte, die die Gesellschaft im Ausland erwirtschaftet, in Spanien besteuern. Da diese Analyse hinsichtlich der Substanz auch auf spanische Gesellschaften (S.L.) angewandt werden kann, beachten Sie hierzu auch unseren Artikel [Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften].
Internationale Vorschriften und Transparenzinitiativen
Spanien ist Teil des Common Reporting Standard (CRS) der OECD, der den automatischen Austausch von Finanzinformationen zwischen Ländern regelt. Dies bedeutet, dass ausländische Finanzinstitute verpflichtet sind, Informationen über Vermögenswerte und Einkünfte spanischer Steuerpflichtiger an die spanischen Steuerbehörden weiterzugeben.
Darüber hinaus spielt die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) eine wichtige Rolle bei der Verhinderung aggressiver Steuerplanung. Diese Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, Regeln umzusetzen, die sicherstellen, dass Gesellschaften in der EU eine echte wirtschaftliche Substanz haben. Dazu gehören Maßnahmen, die darauf abzielen, Briefkastenfirmen zu identifizieren und Einkünfte, die in solche Gesellschaften verlagert werden, korrekt zu besteuern. Spanien hat zudem die BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD umgesetzt, um die Verlagerung von Gewinnen und die Erosion der Steuerbasis zu verhindern.
Weiteres zum Thema internationale Steuerfestsetzung lesen Sie hier.
Konsequenzen bei Verstößen
Die Sanktionen für die Nicht-Deklaration von Offshore-Beteiligungen bestehen weiterhin:
- Bußgelder: Obwohl die Sanktionen nach dem EuGH-Urteil 2022 angepasst wurden, kann die Nicht-Deklaration im Rahmen des Modelo 720 zu Geldstrafen und steuerlichen Nachforderungen führen.
- Steuerliche Nachforderungen: Unangemeldete Einkünfte können mit zusätzlichen Steuern und Strafzinsen belegt werden.
- Strafrechtliche Risiken: In schwerwiegenden Fällen kann die Nicht-Deklaration strafrechtliche Konsequenzen haben.
Fazit: Transparenz ist entscheidend
Für in Spanien ansässige Personen kann die Nutzung einer Offshore-Gesellschaft legale Vorteile bieten, ist jedoch mit erheblichen steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen verbunden. Transparenz und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren. Vor der Gründung und Nutzung einer Offshore-Gesellschaft ist es ratsam, eine fundierte steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen. So lassen sich potenzielle steuerliche Nachteile und rechtliche Folgen vermeiden und die legale Nutzung von Offshore-Strukturen sicherstellen.
Für Auswanderer die Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, kann vor allem die als Beckham- Gesetz bekannte Regelung für die ersten 5 Jahre eine gute Option sein, da so nicht nur die Meldepflicht für diese ersten Jahre wegfällt sondern auch ausländische Einünfte grundliegend steuerfrei sind. Weitere Informationen hierzu in unserem Aritikel: [Beckham- Law: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer].
Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Lisa Wörfel
spanische Steuerberaterin
woerfel@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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