E-Rechnungen in Spanien: Ein Schritt in die digitale Zukunft
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 21. Januar 2025 14:19
- Geschrieben von Lisa Wörfel
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien stellt eine bedeutende Veränderung im wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen des Landes dar. Doch was steckt konkret hinter dieser Reform, und welche Fristen sind für Unternehmen und Selbstständige zu beachten?
Hauptziele der Einführung
Als Teil des Gesetzes „Crea y Crece“, zielt diese Gesetzesmaßnahme darauf ab, den Zahlungsverzug von Unternehmen zu bekämpfen und den digitalen Wandel voranzutreiben. Mit der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung verfolgt Spanien einige zentrale Ziele:
- Bekämpfung des Zahlungsverzugs: Die elektronische Rechnungsstellung erleichtert die Überwachung von Rechnungen und deren Zahlungsfristen erheblich, was dazu beitragen soll, das Problem des Zahlungsverzugs zu reduzieren.
- Senkung der Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): Durch die Digitalisierung des Rechnungsprozesses erhofft man sich eine effizientere Abwicklung, die wirtschaftliche Vorteile für KMU bringt.
- Förderung des digitalen Wandels: Die Gesetzgebung zielt darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, in ihren digitalen Transformationsprozessen zu unterstützen.
- Erhöhung der Nutzung elektronischer Zahlungsmittel: Die Reform soll dazu beitragen, dass elektronische Mittel zur Abwicklung von Geschäftstransaktionen stärker genutzt werden.
- Verringerung von Steuerbetrug: Die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht der Steuerbehörde eine bessere Kontrolle und verringert die Möglichkeiten für Steuerbetrug.
- Erleichterung der Steuererklärung: Die verfügbaren Daten aus elektronischen Rechnungen sollen die Einreichung von Selbstveranlagungs-Steuererklärungen vereinfachen.
Fristen für die Umsetzung
Während viele Selbstständige bereits mit der Ausstellung von digitalen Rechnungen (PDF Rechnungen mit Versand über E-Mail) vertraut sind, gibt es noch zahlreiche Unternehmen, die sich noch nicht an diesen neueren Standard angepasst haben.
Die Einführung der E-Rechnungsstellung kann somit nicht über Nacht erfolgen. Ab der Verabschiedung der entsprechenden Umsetzungsverordnung, die noch aussteht, wird eine Übergangszeit für die Unternehmen beginnen.
Hinweis: Es gibt aktuell noch keine konkrete Vorgaben, wie E-Rechnungen auszusehen haben und über welche Schnittstelle diese übermittelt werden sollen.
Prognose:
Unter Annahme, dass die Genehmigung der Umsetzungs-Verordnung Anfang 2025 erfolgt kommt es zu folgenden zeitlichen Rahmen:
- Unternehmen mit einem Umsatz von über 8 Millionen Euro : Sie haben ein Jahr Zeit, ab Inkrafttreten der Verordnung, um die E-Rechnungsstellung in allen Geschäftssparten anzuwenden. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen bis Ende 2025 oder Anfang 2026 bereit sein müssen.
- Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 8 Millionen Euro : Für diese Gruppen wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eingeplant. Zusätzlich wird den Selbstständigen nun ein weiteres Jahr gewährt. Damit haben sie insgesamt drei Jahre Zeit, um sich an die neuen Regelungen anzupassen, was die Frist bis Ende 2026 oder Anfang 2027 verlängert.
Selbstständige müssen zudem voraussichtlich beginnend 2026 über den Status ihrer Rechnungen berichten und wichtige Informationen an die Steuerbehörde übermitteln, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Geschäftsbetrieb weiter erhöhen soll.
Die Verbindung zwischen der E-Rechnungsstellung und dem Antibetrugsgesetz
Im Zuge der Digitalisierung stellt das Antibetrugsgesetz (Ley 11/2021) eine wichtige Ergänzung zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien dar. Ziel des Gesetzes ist es, Steuerbetrug zu reduzieren und Manipulationen durch nicht-zertifizierte Abrechnungssoftware zu verhindern. Seit Oktober 2024 sind bereits für viele Unternehmen zertifizierte Abrechnungsprogramme erforderlich, die unveränderbare Aufzeichnungen ermöglichen. Unternehmen und Selbstständige werden dazu angehalten, diese Programme rechtzeitig zu nutzen, um Manipulationssicherheit zu gewährleisten und Transparenz zu schaffen. Diese Regelung wird nach jetzigem Stand bis spätestens Januar 2026 für alle Gesellschaften und bis Juli 2026 für alle Selbstständigen verpflichtend. Verstöße gegen die Vorgaben können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 € sanktioniert werden.
Die enge Verbindung zwischen dem Antibetrugsgesetz und dem Gesetz „Crea y Crece“ zeigt sich besonders in der Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Während das Antibetrugsgesetz die technischen Rahmenbedingungen vorgibt, schafft das Gesetz „Crea y Crece“ den rechtlichen Rahmen für den Einsatz elektronischer Rechnungen. Beide Regelungen unterstützen Unternehmen dabei, den Übergang zu einem transparenten und digitalisierten Geschäftsbetrieb zu gestalten.
Es ist zu beachten, dass es bereits Heute in einigen Fällen verpflichtend sein kann, elektronische Rechnungen auszustellen (Rechnungen an öffentliche Verwaltungen oder bestimmte Unternenmen).
Zusammenfassung der Gesetze und Pflichten
Gesetz | Fokus | Zielgruppe | Zentrale Anforderungen | Fristen |
---|---|---|---|---|
Antibetrugsgesetz
|
Verhinderung von Steuerbetrug |
Unternehmen und Selbstständige |
Verwendung zertifizierter Software für manipulationssichere Abrechnungen |
Unternehmen: bis Januar 2026 |
Crea y Crece |
Förderung der Digitalisierung und Transparenz | Unternehmen und Selbstständige | Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (e-Facturas) |
Unternehmen > 8 Mio. € Umsatz: voraussichtlich ab 2026 Alle anderen: voraussichtlich Anfang 2027 |
Ein Blick über die Landesgrenzen: EU und Deutschland
Die Reformen in Spanien sind nicht isoliert, sondern fließen in einen größeren Kontext der Digitalisierung in Europa ein. Im Rahmen der ViDA-Initiative der EU-Kommission ist u.a. die Einführung eines neuen elektronischen Meldesystems geplant, das grundlegende Änderungen bis 2030 oder 2032 zum Ziel hat. In Deutschland sind ebenfalls Schritte in Richtung verpflichtender E-Rechnungen erfolgt. Hier sollte die E-Rechnungspflicht im Einklang mit den EU-Maßnahmen umgesetzt werden, was bereits für einige Verwirrung gesorgt hat, da sich die Fristen verschieben könnten.
Die Hauptaufmerksamkeit jedoch bleibt in Spanien, wo die Unternehmen sich vorbereiten, den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung zu meistern.
Mehr zum Thema internationale Steuerfestsetzung finden sie hier.
Fazit
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien ist ein bedeutender Schritt in eine digitale Zukunft. Unternehmen und Selbstständige stehen vor der Herausforderung und gleichzeitig der Chance, ihre Prozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten. Die finale Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen steht jedoch immer noch aus. Zudem ist anzumerken, dass auch die technische Umsetzung und die Einführungen von Schnittstellen noch nicht gegeben ist. Wir informieren Sie hierzu gerne, wenn weitere Details bekannt werden.
Mit klaren Zielen ausgestattet, kann Spanien zur Vorreiterrolle innerhalb der EU bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen beitragen. Der gesetzliche Rahmen wird die Wettbewerbsfähigkeit steigern und zugleich die Transparenz innerhalb des Marktes erhöhen – ein Ziel, das im Interesse aller Akteure in der Wirtschaft liegt.
Autor:
Lisa Wörfel
spanische Steuerberaterin
woerfel@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok I LinkedIn I Amazon