N.I.E: Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer

nie03

Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.

 

Zur Beantragung der N.I.E gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 

 

A) Erfüllen Sie die Voraussetzung zur Beantragung der „Residencia“ bzw. zur Begründung Ihres dauerhaften Wohnsitzes in Spanien, könnten Sie die N.I.E. gleichzeitig mit dem Antrag Ihrer Residencia beantragen. Sobald Sie die „Residencia“, bzw. die Eintragung in das Zentrale- Ausländerregister beantragen, wird Ihnen die Ausländer-Identifikationsnummer (Número de Identidad de Extranjero: N.I.E) zugewiesen, welche gleichzeitig Ihre spanische Steuernummer ist.

Zur Beantragung von N.I.E + Residencia, müssen seit 2012 verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Weitere Informationen zur Beantragung der Residencia finden Sie im Artikel: [Beantragung der spanischen "Residencia"].

 

B) Erfüllen Sie nicht oder noch nicht die zur Residencia notwendigen Voraussetzungen oder benötigen Sie die N.I.E. lediglich zu Verwaltungszwecke, ohne Ihren Wohnsitz in Spanien begründen zu wollen, können Sie diese zu jedem Zeitpunkt bei der Policia Nacional, bei dem spanischen Finanzamt sowie bei den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragen.

Die N.I.E. wird in Spanien in jedem Fall benötigt wenn Sie in Spanien eine Immobilie erwerben möchten, Steuererklärungen abzugeben haben usw.

 

 

Notwendige Unterlagen:

  1. Formular (EX-15) ausgefüllt und unterschrieben.
  2. Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie)
  3. Angabe der Gründe zur Beantragung: persönliche, geschäftliche, familiäre Gründe.

 

Abgrenzung der Begriffe:

Gerade für Personen mit Wohnsitz in Deutschland die nicht beabsichtigen Ihren Steuerwohnsitz in Spanien zu begründen, ist es sehr wichtig lediglich die Zuteilung der N.I.E- Nummer, nicht aber die Eintragung in das Zentrale- Ausländerregister als „Residente“ zu beantragen. Informationen zu den Unterschieden zwischen Wohnsitz, N.I.E und Residencia finden Sie im Artikel: [Unterschiede: Wohnsitz, N.I.E, Residencia]

 

Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+49) 05105 60 899 64
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok LinkedIn Amazon
 
 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer

non resident tax

Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.

Weiterlesen...

Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

altersvorsorge01

Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

Weiterlesen...


listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+