Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Gewerbeanmeldung "Autónomo"

Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 60 Euro pro Monat oder die Verringerung von 20% des zu versteuernden Einkommens für die ersten zwei Jahren, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative. 

 

Ihr PAE: Sander, Santos & Partners S.L.P.
logoPAE

Als vom spanischen Wirtschaftsministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge ausschließen können.

 

Anmeldung der Selbständigkeit, in 3 Werktagen und ohne Behördengänge:

 

a) Anmeldung der wirtschaftlichen Aktivität:

  • Ggf. Anleitung zur Beantragung der NIE- Nummer. 
  • Gewerbeanmeldung: Wir melden Ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Pflichten hinsichtlich Rückstellungen, Vorsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuerbefreiung an.
  • Beinhaltet die Beantragung der Europäischen-Umsatzsteuernummer (NIF-IVA) sowie das Einreichen von Dokumenten beim Finanzamt bei Prüfung.
a) Anmeldung der wirtschaftlichen Aktivität     

 

b) Anmeldung bei der Sozialversicherung:

  • Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung: Wir beantragen den Festbetrag von ca. 60,00 € pro Monat für die ersten 12 Monate (Tarifa Plana).
  • Wir nehmen alle Anmeldungen für Sie vor. Im Normalfall wird keine weitere Handlung von Ihrer Seite aus benötigt.
  • Anleitung zum Erhalt der spanischen Krankenversicherungskarte. Die Sozialversicherungskarte ist von Ihnen persönlich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) zu beantragen. Formulare und Unterlagen werden von uns vorbereitet.

 

c) Weitere inbegriffene Leistungen:

  • Persönliche oder telefonische Erstberatung durch Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Sander hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Pflichten, Buchführung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuerumkehr usw.
  • Bei Beauftragung der Buchführung (nächster Abschnitt), durchgehend verfügbare telefonische Rechts- und Steuerberatung und jährlich aktualisiertes Dossier „Selbständigkeit" mit Grundlagen und Neuigkeiten zum Thema (Termine, Rechnungen, Steuern, Werbungskosten...)
 

 

d) Zusätzliche Leistungen:

  • Ggf. Beantragung und Erhalt der spanischen Steuernummer (NIE) mit notarieller Vollmacht über unsere Kanzlei (NIE) (Bearbeitungsgebühr 150,00 € + Notarkosten von ca. 60,00 € in Spanien).
  • Ggf. Beantragung der elektronischen Unterschrift über unsere Kanzlei ohne Behördengänge. Die Beantragung und Ausstellung erfolgt über unsere Kanzlei durch Übersendung eines Selfies mit Ihrem Personalausweis in der Hand (Bearbeitungsgebühr 30,00 €).
  • Ggf. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge über unser Treuhandkonto. Verfügen Sie noch nicht über ein zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge notwendiges spanisches Bankkonto, übernehmen wir die ersten Zahlungen über unser Treuhandkonto (Bearbeitungsgebühr 10€ pro Monat).

 

 

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Fehler bei der Gründung einer spanischen S.L.

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Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. Diese vermeintliche Einfachheit, führt oft zur Vernachlässigung der entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Planung und somit in vielen Fällen zum Scheitern der Gesellschaft.

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Tochtergesellschaft oder Filiale in Spanien

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[Artículo en Español]

Die Globalisierung, das digitale Zeitalter und die Ausweitung des Online-Handels haben es vielen Unternehmen ermöglicht Zugang zu internationalen Märkten zu erlagen und ihr Geschäft grenzüberschreitend auszuweiten.  Zusammen mit der Möglichkeit Produkte und Dienstleistungen in anderen Ländern anzubieten, ist die Überschreitung der nationalen Grenzen meistens in die Ausweitung auf andere Märkte und die Möglichkeit Büros zu eröffnen und Arbeitnehmer in anderen Ländern anzustellen begründet.

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Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

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