Zweitwohnsitz "No-Residentes" (2)
Haben Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien, besitzen jedoch Immobilien in Spanien oder erhalten andere Einkünfte mit Quelle in Spanien, ist grundsätzlich die so gennante Nichtresidentensteuer zu zahlen.
Wir geben hierbei nicht nur für Sie die entsprechenden Erklärungen ab, sondern übernehmen auf Wunsch auch sämtliche Korespondez mit dem Finanzamt und vertreten Sie in Spanien, damit Sie bei Abwesenheit keinerlei Benachrichtigungen versäumen.