Wahlrecht bei Kommunalwahlen
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 12. August 2024 13:46
- Geschrieben von Christoph Sander
Neben den Wahlen zum EU-Parlament sind Kommunalwahlen die einzigen, bei denen auch in Spanien lebende Deutsche wählen gehen dürfen. Um von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist es dennoch notwendig eine Willenserklärung abzugeben.
Die Einschreibung ist nicht notwendig:
- wenn Sie bereits per Post auf ein entsprechendes Formulare geantwortet haben.
- wenn Sie bereits bei vorigen Wahlen eine dauerhafte Willenserklärung abgegeben haben.
Sollten Sie über die elektronische Unterschrift (Firma electrónica) verfügen und nicht sicher sein ob Sie bereits im Wahlregister eingetragen sind, können Sie dieses unter folgendem Link auslesen: -Link Wahlregister-
Wichtig:
Verwaltungstechnisch gelten Sie nur als wohnhaft, wenn Sie im Einwohnermelderegister eingeschrieben sind. Sollten Sie diesebezüglich Zweifel haben, könnte Sie eventuell dieser Beitrag interessieren: -Einwohnermelderegister-. Zurzeit sind, nach Daten des Instituto Nacional de Estadística, bereits über 400.000 EU-Bürger für die Kommunalwahlen eingetragen, wobei sich die meisten in den folgenden Provinzen befinden: Alicante (70.420), Madrid (55.677), Málaga (38.182), Barcelona (31.781), Balears (21.052).
Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und helfen Ihnen auch gern bei der Ausführung der veschiedenen Verwaltungsakte. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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