Employer-of-Record (EOR): Gefahr der illegalen Arbeitnehmerüberlassung?

  • Zuletzt aktualisiert am Montag, 16. März 2026 13:15
  • Geschrieben von José Francisco Santos

Employer of Record Plattformen


en ES articulo


 

In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Webseiten verbreitet, die ausländischen Unternehmen ein attraktives Versprechen machen: „Stellen Sie Mitarbeiter in Spanien ein, ohne eine Niederlassung zu gründen“. Diese Plattformen, häufig als „Employer of Record (EOR)“, „Global Employment“, „International Payroll“ oder „Remote Hiring“ bezeichnet, fungieren als Vermittler. Formal ist der Arbeitnehmer bei einer lokalen Einheit (der Plattform oder deren Partner) angestellt, während das ausländische Unternehmen letztlich die Arbeit organisiert und steuert.

Auf den ersten Blick scheint dieses Modell eine praktische Lösung für internationales Homeoffice zu sein. In bestimmten Konstellationen kann es jedoch in einen rechtlich sensiblen Bereich fallen: die mögliche illegale Arbeitnehmerüberlassung.

 

Was machen diese Webseiten genau?

Im Allgemeinen bieten sie folgende Dienstleistungen an:

- Einstellung von Mitarbeitern in Spanien „im Namen“ eines ausländischen Unternehmens ohne Betriebsstätte

- Verwaltung von Gehältern, Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen grundlegenden Verpflichtungen

- Bereitstellung eines „rechtlichen Rahmens“, damit der Arbeitnehmer im Homeoffice für das ausländische Unternehmen arbeiten kann.

Der kritische Punkt ist nicht die Existenz dieses Dienstes, sondern wie die Arbeitsbeziehung in der Praxis strukturiert ist: Wer organisiert die Arbeit, wer trägt die Risiken, wer kontrolliert die Leistung und wer integriert den Arbeitnehmer in seine Organisation.

 

Wann liegt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor?

In Spanien bestimmt Artikel 43 des Real Decreto Legislativo 2/2015 vom 23. Oktober, mit dem das konsolidierte Gesetz des Arbeitnehmerstatuts verabschiedet wurde, dass eine illegale Arbeitnehmerüberlassung insbesondere dann vorliegt, wenn mindestens einer der folgenden Fälle gegeben ist:

  1. Wenn der Gegenstand der Dienstleistungsverträge zwischen den Unternehmen lediglich in der Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern der verleihenden Firma an die entleihende Firma besteht.
  1. Wenn das verleihende Unternehmen keine eigene und stabile Tätigkeit oder Organisation besitzt.
  1. Wenn es nicht über die notwendigen Mittel zur Ausübung seiner Tätigkeit verfügt oder die Funktionen eines Arbeitgebers nicht wahrnimmt.

 

Welche Konsequenzen hat eine illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Die beteiligten Parteien haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern und der Sozialversicherung.

Wird die illegale Arbeitnehmerüberlassung durch ein Gericht festgestellt, haben die Arbeitnehmer das Recht, nach ihrer Wahl als fest angestellte Arbeitnehmer entweder beim verleihenden oder beim entleihenden Unternehmen übernommen zu werden.

Neben dieser gesamtschuldnerischen Haftung können auch wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden, abhängig von der begangenen arbeitsrechtlichen Verletzung.

Darüber hinaus wird diese Praxis – je nach Land – häufig auch als Straftat eingestuft. In Spanien ist dies im Artikel 311 des Strafgesetzbuches (Ley Orgánica 10/1995 vom 23. November) geregelt. Die Strafen reichen von sechs Monaten bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe sowie Geldstrafen von sechs bis zwölf Monaten. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab.

Bei EOR-Modellen erhöht sich das Risiko insbesondere dann, wenn folgende Merkmale vorliegen:

- Das ausländische Unternehmen erteilt direkte Anweisungen, legt Arbeitszeiten, Ziele und Arbeitsmittel fest und überwacht die Tätigkeit täglich.

- Der Arbeitnehmer ist organisatorisch in das Unternehmen des Auftraggebers integriert (Firmen-E-Mail, Organigramm, interne Meetings, Berichtslinien usw.).

- Die lokale Plattform stellt keine realen Arbeitsmittel zur Verfügung und übernimmt keine tatsächliche Leitung oder Kontrolle über die Arbeit, sondern erfüllt lediglich grundlegende arbeitsrechtliche Formalitäten.

- Die Leistung stellt keine eigenständige Dienstleistung dar, sondern lediglich die Bereitstellung von Personal.

 

Und wenn die Mitarbeiter im „Home Office“ oder im Rahmen von Telearbeit tätig sind?

Das Risiko kann sogar noch steigen, da dies zusammen mit anderen Umständen als Indiz für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden kann.

Es ändert jedoch nichts am entscheidenden Punkt: Wer übt das Weisungsrecht aus? Wenn Kontrolle und Organisation vom ausländischen Auftraggeber ausgehen, ähnelt das Modell eher einer Zurverfügungstellung von Personal als einer echten Arbeitsbeziehung mit dem formellen Arbeitgeber.

Darüber hinaus kann aufgrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24. Oktober 2024 (C/2024/7293), das den Begriff der Zeitarbeitsunternehmen erweitert, die entleihende Firma im Sinne der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 als Zeitarbeitsunternehmen gelten – unabhängig davon, ob sie administrativ als solches zugelassen ist oder nicht – mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.

 

Bedeutet das, dass EOR-Plattformen illegal sind?

Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Deshalb empfehlen wir, sich vor der Beauftragung solcher Plattformen genau darüber zu informieren, wie die Dienstleistungen tatsächlich umgesetzt werden, und die genannten Risiken zu berücksichtigen.

Derzeit existieren auch andere Möglichkeiten, Arbeitnehmer in Spanien – auch im Homeoffice oder im Rahmen von Telearbeit – einzustellen, ohne eine Betriebsstätte zu gründen und ohne auf EOR-Modelle zurückzugreifen. Daher empfehlen wir, sich vor einer so komplexen Entscheidung von Experten beraten zu lassen, um unnötige Risiken und Nachteile für das Unternehmen zu vermeiden.

Wenn Sie mehr über die Einstellung von Mitarbeitern im Homeoffice erfahren möchten, besuchen Sie bitte den folgenden Link:

https://recht-spanien.com/index.php/es/empresas/homeoffice-es.html

 

Autor:

icon santos25b 500pxJosé Francisco Santos
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