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Anmeldung der Selbständigkeit
Gewerbeanmeldung, Autónomo, NIF-IVA

 

Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 80 Euro pro Monat oder die Verringerung von 20% des zu versteuernden Einkommens für die ersten zwei Jahren, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative. 

 Wir bieten unsere Dienstleistungen für Kunden in ganz Spanien an, ausgenommen die autonomen Regionen Pais Vasco und Navarra, da dieseüber ein spezielles Foralrecht verfügen. 

 

Ihr PAE: Sander, Santos & Partners

logoPAEAls vom spanischen Wirtschafts- ministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge ausschließen können.

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung nehmen wir alle Verwaltungsakte für Sie vor. Im Normalfall wird keine weitere Handlung benötigt. Link zur offizielen Internetseite: PAE.

Über 200 erfolgreich gegründete Unternehmen

Komplette Anmeldung in weniger als 48 Stunden (durschnittlich)

 

 

Anmeldung der Selbständigkeit, in 3 Werktagen und ohne Behördengänge:

 

a) Anmeldung der wirtschaftlichen Aktivität:

  • Ggf. Anleitung zur Beantragung der NIE- Nummer. 
  • Gewerbeanmeldung: Wir melden Ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Pflichten hinsichtlich Rückstellungen, Vorsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuerbefreiung an.
  • Beinhaltet die Beantragung der Europäischen-Umsatzsteuernummer (NIF-IVA) sowie das Einreichen von Dokumenten beim Finanzamt bei Prüfung.  

 

b) Anmeldung bei der Sozialversicherung:

  • Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung: Wir beantragen den Festbetrag von ca. 80,00 € pro Monat für die ersten 12 Monate (Tarifa Plana).
  • Wir nehmen alle Anmeldungen für Sie vor. Im Normalfall wird keine weitere Handlung von Ihrer Seite aus benötigt.
  • Anleitung zum Erhalt der spanischen Krankenversicherungskarte. Die Sozialversicherungskarte ist von Ihnen persönlich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) zu beantragen. 

 

c) Weitere inbegriffene Leistungen:

  • Persönliche oder telefonische Erstberatung durch Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Sander hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Pflichten, Buchführung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuerumkehr usw.
  • Bei Beauftragung der Buchführung (nächster Abschnitt), durchgehend verfügbare telefonische Rechts- und Steuerberatung und jährlich aktualisiertes Dossier „Selbständigkeit" mit Grundlagen und Neuigkeiten zum Thema (Termine, Rechnungen, Steuern, Werbungskosten...)
 

 

d) Zusätzliche Leistungen:

  • Ggf. Beantragung und Erhalt der spanischen Steuernummer (NIE) mit notarieller Vollmacht über unsere Kanzlei (NIE) (Bearbeitungsgebühr 150,00 € + Notarkosten von ca. 60,00 € in Spanien).
  • Ggf. Beantragung des digitalen Zertifikates über unsere Kanzlei ohne Behördengänge. Die Beantragung und Ausstellung erfolgt über unsere Kanzlei durch Übersendung eines Selfies mit Ihrem Personalausweis in der Hand (Bearbeitungsgebühr 30,00 €).
  • Ggf. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge über unser Treuhandkonto. Verfügen Sie noch nicht über ein zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge notwendiges spanisches Bankkonto, übernehmen wir die ersten Zahlungen über unser Treuhandkonto (Bearbeitungsgebühr 10€ pro Zahlung).

 

 


Leistungen für Selbstständigkeit 
Verwaltungsakte, Steuererklärungen, Datenschutz usw.

 A) Buchführung und Verwaltung:

Selbständige haben verschiedene Verpflichtungen hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten, wobei besonders die Absetzbarkeit von Ausgaben und die korrekte Erfassung von Einnahmen eine wichtige Rolle spielt. Unsere Leistungen zielen darauf ab, Ihnen möglichst alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzunehmen, damit Sie sich vollkommen auf Ihre Aktivität konzentrieren können. 

 

  • Übersenden Sie uns Ihre ausgestellten und erhaltenen Rechnungen zwei Mal im Quartal bequem per Mail. Sie benötigen hierbei keinerlei Buchführungskenntnisse und haben weder Programme zu installieren noch Rechnungen abzulegen.

 

  • Quartalsbericht auf Deutsch mit Prüfung möglicher Verbindlichkeiten bei Finanzamt oder Sozialversicherung, damit keine unbewussten Schulden aufgebaut werden können:

 

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  •  Quartalsbericht mit aktuellem Stand zu Einnahmen, Werbungkosten und Erlösen für die einzelnen Quartale und das Geschäftsjahr:

 

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  •  Quartalsbericht mit Hochrechnung zur Einkommensteuer, damit Sie sich auf Zahlungen oder Rückerstattungen im Folgejahr bequem einstellen können.

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 B) Quartalsabschlüsse, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen:

Neben der Erstellung der Buchführung, haben Sie grundsätzlich vierteljährige und jährliche Steuererklärungen abzugeben. Welche Steuererklärungen (Modelos) wann abzugeben sind, hängt grundsätzlich von Ihrem Tätigkeitsfeld, der Höhe der Einkünfte sowie von dem Geschäftssitz Ihrer Kunden ab. Von Seitens unserer Kanzlei betreuen wir besonders Kunden mit wirtschaftlichen Interessen oder Kundschaft in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder allgemein im EU-Ausland.

Abgabe aller wichtigen Steuererklärungen zum Festpreis:

  • Modelo 130: Abgabe der vierteljährigen Einkommensvorauszahlungen (IRPF). Es werden grundsätzlich 20% vom Quartalsgewinn beim Finanzamt hinsichtlich der Einkommensteuer eingezahlt. Liegt Ihr Steuersatz dann unter 20%, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung.
  • Modelo 303: Abgabe der vierteljährigen Umsatzsteuererklärung (IVA). Diese Erklärung ist auch einzureichen, wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
  • Modelo 111: Abgabe der vierteljährigen Erklärungen über Lohnsteuer und Rückstellungen von Freiberuflern (Retenciones)
  • Modelo 190 und Modelo 390: Abgabe der jährlichen Zusammenfassung über eingezahlte Rückstellungen der Einkommensteuer von Freiberuflern und der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung.
  • Modelo 100: Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (RENTA) über Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit.
  • Modelo 349: Abgabe der Erklärung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Vierteljährig (inbegriffen), monatlich: (+45€ pro Monat) sollte in einem einzigen Quartal die grenzüberschreitenden Dienstleistungen über 50.000€ liegen. In diesem Fall übersenden Sie uns bitte alle Dokumente monatlich.

 

C) Vertretung vor dem Finanzamt und internationale Steuerberatung. 

Neben der verwaltenden Tätigkeit spielt in unserer Kanzlei besonders die beratende Tätigkeit eine wichtige Rolle. Durch unser fachübergreifendes Team aus Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern und unsere langjährige Erfahrung im internationalen Steuerrecht, bieten wir Ihnen nicht nur durchgehende Beratung hinsichtlich grenzüberschreitender Dienstleistungen und Handelsbeziehungen, sondern beraten Sie auch hinsichtlich Steueroptimierung, Gesellschaftsgründungen usw.

Wir vertreten unsere Mandanten direkt vor dem spanischen Finanzamt und agieren somit als Ihr Vertreter und erhalten automatisch alle Benachrichtigungen vom Finanzamt in Ihrem Namen. 

 

 

Zusätzliche Leistungen:

 

a) Vertretung vor der Sozialversicherung:

Ab 2023 richten sich die Sozialversicherungsbeiträge nach dem zu erwartenden Betriebsergebnis, womit es notwendig wird, dieses der Sozialversicherung mitzuteilen. Wie in unserem Dossier beschreiben, können alle diese neuen Vorgänge elektronische mit Ihrem digitalen Zertifikat erledigt werden, wobei wir Sie hierbei selbstverständlich auch vertreten und unterstützen können. Wir übernehmen in diesem Fall die folgenden Leistungen:

Vertretung vor der Sozialversicherung (25,00€ pro Quartal): Quartalsweise Berechnung des zu erwartenden Geschäftsergebnisses und ggf. Antrag auf Anpassung des Sozialversicherungsbeitrages (bis zu 4-mal im Jahr). Vertretung über unsere Kanzlei vor der Sozialversicherung (TGSS) und Erhalt sämtlicher Korrespondenz (Sie benötigen so kein eigenes elektronisches Postfach). Prüfung am Ende des Quartals, ob Beiträge offen sind oder Schulden bestehen. Im Fall von Schulden, Erhalt und Übersendung des Einzahlungsscheines, damit Sie diese per Überweisung begleichen können. Auslesung der monatlichen Beiträge (Sie brauchen uns diese dann nicht mehr für die Buchführung übersenden.

 

b) Arbeitnehmerverwaltung und Lohnbuchhaltung:

Wir beraten Sie nicht nur hinsichtlich der entsprechenden Arbeitsverträge und möglicher steuerlicher Vorteile, sondern übernehmen für Sie ebenfalls die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Ausarbeitung der monatlichen Lohnzettel, die Abführung der Sozialabgaben und die Einzahlung der vierteljährigen Rückstellungen über die Einkommensteuer der Angestellten.

 

Unser Dienstleistungsvertrag:

 

Da es sich hier um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.

Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.

 

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