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Verwaltung von Gesellschaften

 

Kapitalgesellschaften sind aufgrund Ihrer Haftungsbeschränkung dazu verpflichtet jährlich den Jahresabschluss im Handelsregister zu veröffentlichen sowie periodisch die Buchführung zu beglaubigen. Sind die Konten der Buchführung einmal legalisiert, bilden diese die Grundlage zur Erstellung der Bilanz und der weiteren Geschäftsbücher, die zusammen den Jahresabschluss bilden.

Kapitalgesellschaften sind aufgrund Ihrer Haftungsbeschränkung dazu verpflichtet jährlich den Jahresabschluss im Handelsregister zu veröffentlichen sowie periodisch die Buchführung zu beglaubigen. Sind die Konten der Buchführung einmal legalisiert, bilden diese die Grundlage zur Erstellung der Bilanz und der weiteren Geschäftsbücher, die zusammen den Jahresabschluss bilden.

 

a) BUCHFÜHRUNG

Unternehmen haben verschiedene Verpflichtungen hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten, wobei besonders die Absetzbarkeit von Ausgaben und die korrekte Erfassung von Einnahmen eine wichtige Rolle spielt. Unsere Leistungen zielen darauf ab, Ihnen möglichst alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzunehmen, damit Sie sich vollkommen auf Ihre Aktivität konzentrieren können.

 

- Übersenden Sie uns Ihre ausgestellten und erhaltenen Rechnungen monatlich bequem per Mail. Sie benötigen hierbei keinerlei Buchführungskenntnisse und haben weder Programme zu installieren noch Rechnungen abzulegen.

- Quartalsbericht auf Deutsch mit aktuellem Stand zu Einnahmen, Werbungkosten und Erlösen für die einzelnen Quartale und das Geschäftsjahr:

- Transparenz hinsichtlich der Absetzbarkeit der Werbungkosten, mit Listen zu nicht absetzbaren Werbungskosten die Nachgebessert werden können.

- Buchung der ausgestellten und eingegangenen Rechnungen.

- Anlagebuchhaltung hinsichtlich der Investitionsgüter.

- Abgleich und Buchung der Bankbewegungen des Gesellschaftskontos

- Erstellung der Bilanz (auf Wunsch auf Deutsch) der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Geschäftsberichtes (Jahresabschluss).

 

b) JAHRESABSCHLUSS

Im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen hat eine Gesellschaft die interne Tätigkeit in verschiedenen Büchern und Akten festzuhalten, Hauptversammlungen abzuhalten, den Jahresabschluss zu beschließen und beim Handelsregister zu hinterlegen und die Geschäftsbücher zu beglaubigen.

 

- Erstellung des Protokollbuches und Unterstützung der Geschäftsführung bei der Vorbereitung der Hauptversammlung.

- Unterstützung hinsichtlich Erstellung und Pflege des Gesellschafter-Registers.

- Übersendung des Jahresabschlusses an das Handelsregister.

- Beglaubigung und Hinterlegung der Geschäftsbücher beim Handelsregister.

 

c) STEUERERKLÄRUNGEN

Neben den Verpflichtungen hinsichtlich der Buchführung und des Jahresabschlusses gehört die korrekte Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen zu den wichtigsten Verpflichtungen in der Verwaltung einer Kapitalgesellschaft. Sobald die Konten der Buchführung erstellt sind, gilt es diese an die steuerlichen Kriterien anzupassen und die entsprechenden Steuererklärungen einzureichen. Der Großteil dieser Erklärungen ist entweder vierteljährig oder jährlich einzureichen, wobei einige jedoch sogar monatlich oder gar unverzüglich in automatisierter Form einzureichen sind. Welche Steuererklärungen (Modelos) wann abzugeben sind, hängt grundsätzlich von Ihrem Tätigkeitsfeld, der Höhe der Einkünfte sowie von dem Geschäftssitz Ihrer Kunden ab. Unsere Kanzlei betreut besonders Kunden mit wirtschaftlichen Interessen oder Kundschaft in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder allgemein im EU-Ausland.

Unser Angebot beinhaltet die Erstellung und Abgabe der relevanten Steuererklärungen, wobei wir uns selbstverständlich an die Bedürfnisse jeder einzelnen Gesellschaft anpassen.

- Modelo 200: Erstellung und Abgabe Steuermodell 200 hinsichtlich der Körperschaftssteuer.

- Modelo 202: Vorauszahlungen der Körperschaftssteuer.

- Modelo 303: Abgabe der vierteljährigen Umsatzsteuererklärung (IVA). Diese Erklärung ist auch einzureichen, wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist.

- Modelo 111: Abgabe der vierteljährigen Erklärungen über Lohnsteuer und Rückstellungen von Freiberuflern (Retenciones)

- Modelo 190: Abgabe der jährlichen Zusammenfassung über eingezahlte Rückstellungen der Einkommensteuer von Freiberuflern und Mitarbeitern.

- Modelo 390: Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung.

- Modelo 100: Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (RENTA) über Einkünfte hinsichtlich des von der Gesellschaft gezahlten Gehaltes. Haben Sie weitere Einkünfte, übersenden wir Ihnen hierzu ein Angebot.

- Modelo 349: Abgabe der Erklärung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

- Modelo 347: Erstellung und Abgabe des Steuermodell 347, hinsichtlich der Zahlungen an Dritte von über 3.000€.

 

d) VERTRETUNG UND INTERNATIONALE STEUERBERATUNG

Neben den Verpflichtungen hinsichtlich der Buchführung und des Jahresabschlusses gehört die korrekte Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen zu den wichtigsten Verpflichtungen in der Verwaltung einer Kapitalgesellschaft. Sobald die Konten der Buchführung erstellt sind, gilt es diese an die steuerlichen Kriterien anzupassen und die entsprechenden Steuererklärungen einzureichen. Der Großteil dieser Erklärungen ist entweder vierteljährig oder jährlich einzureichen, wobei einige jedoch sogar monatlich oder gar unverzüglich in automatisierter Form einzureichen sind. Welche Steuererklärungen (Modelos) wann abzugeben sind, hängt grundsätzlich von Ihrem Tätigkeitsfeld, der Höhe der Einkünfte sowie von dem Geschäftssitz Ihrer Kunden ab. Unsere Kanzlei betreut besonders Kunden mit wirtschaftlichen Interessen oder Kundschaft in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder allgemein im EU-Ausland.

Wir vertreten die Gesellschaft direkt vor dem spanischen Finanzamt und agieren somit als Ihr Vertreter und erhalten automatisch alle Benachrichtigungen vom Finanzamt in Ihrem Namen.

 

Elektronische Verwaltung
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Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gründung an sich, Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden. 

 

Gründungen und Verwaltung in ganz Spanien (ausgenommen Pais Vasco und Navarra)

icon spanien01Wir gründen und betreuen Ihre Gesellschaft in ganz Spanien (ausgenommen die autonomen Regionen Pais Vasco und Navarra, da diese über ein spezielles Foralrecht verfügen). Die Eintragung erfolgt beim Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Hinsichtlich der Zeichnung der Gründungsurkunde, arbeiten wir mit Notaren in ganz Spanien zusammen. 

 

 

Weitere Leistungen:

- Arbeitsrecht und Lohnbuchführung: Beratung hinsichtlich der Arbeitsverträge, Erstellung der Arbeitsverträge und monatliche Gehaltsabrechnungen und Erstellung der Gehaltszettel. 

Weitere Informationen können Sie in unseren Dienstleistungsvertrag einsehen. 

 

Unser Dienstleistungsvertrag:

 

Da es sich hier um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.

Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.

 

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