Sprache / Idioma:

Wohnungsmiete in Spanien

wohnunsmiete01

In Spanien wird grundsätzlich zwischen Wohnungsmiete und Nicht- Wohnungsmiete unterschieden, wobei nur die Wohnungsmiete durch das Mietgesetz geschützt ist. Mieten Sie um im Gebäude eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben oder um dort zur Saison zu wohnen, gilt diese nicht als Wohnungsmiete und regelt sich ausschließlich durch den Vertragswillen.

Hierbei ist es wichtig, dass die Ursache der Nicht- Wohnungsmiete im Mietvertrag erfasst wird (Ferien, Studium usw.). Wird der Vertrag lediglich für weniger als ein Jahr abgeschlossen ohne die Ursache zu erklären, gilt der Vertrag weiterhin als Wohnungsmiete und Sie sind durch das Mietgesetz geschützt. Im Fall der Wohnungsmiete sind alle Vertragsklauseln, die den Mieter der gesetzlichen Regelungen über benachteiligen, nichtig und gelten als nicht gesetzt. Außerdem werden dessen verbindliche gesetzliche Vorschriften ebenfalls an Möbel, Stellplätze, Garagenplätze oder sonstige Mietgegenstände angewendet. Im Bereich der Nicht- Wohnungsmiete lassen sich jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Bestimmungen durch den Vertragswillen ausschließen.

 

Mietbetrag und Zahlung

Die Miete ist grundsätzlich frei festzulegen. Wird im Vertrag nichts anderes vereinbart, ist sie monatlich innerhalb der ersten 7 Tage an den Vermieter zu überweisen. Wird die Zahlung nicht per Überweisung getätigt und dem Vermieter in Bar ausgehändigt, ist dieser verpflichtet dem Mieter einen Beleg auszustellen. Mieterhöhungen können während der Vertragslaufzeit grundsätzlich nur nach Ende jedes Jahres der Vertragslaufzeit erfolgen und auch nur, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vorgesehen sind. Nach den ersten 3 Jahren Mietdauer ist es außerdem möglich, die Miete aufgrund von Verbesserungen und notwendigen Arbeiten an der Mietsache zu erhöhen.

 

Mietdauer und automatische Vertragsverlängerung

Grundsätzlich kann die Dauer des Mietvertrages frei von den Vertragspartnern festgelegt werden. Um die Interessen des Mieters zu schützen, legt das aktuelle Wohnungsmietrecht, für den Fall das eine Mietdauer von weniger als 3 Jahre vereinbart wird, einen Mindest- Mietanspruch zu Gunsten des Mieters fest.

Schließen Sie z. B. einen Wohnungsmietvertrag mit einer Mietdauer von einem Jahr ab, verlängert sich dieser jährlich bis eine Mietdauer von 3 Jahren erreicht wird. Um diese automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, können Sie bis zu 30 Tage vor Vertragsende den Vermieter über Ihren Kündigungswunsch nachweislich informieren.

Der Vermieter kann die 3 jährige automatische Verlängerung grundsätzlich nur verhindern, wenn er nach dem ersten Mietjahr, die vermietete Wohnung für sich selbst oder für seine direkte Familie benötigt. In diesem Fall hat er den Mieter mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Monaten über diesen Umstand zu unterrichten. Muss der Mieter die Wohnung aufgrund des Eigenbedarfs verlassen und der Vermieter oder seine Familie ziehen nicht innerhalb der nächsten 3 Monate in diese Wohnung, hat der Mieter ein Recht auf Rückkehr und die Möglichkeit Entschädigung für die angefallenden Kosten zu erhalten.

Wird im Mietvertrag keine Mietdauer festgelegt, gilt dieser für 1 Jahr mit der gleichen automatischen Verlängerung.

 

 

Kündigung vor Ende der vereinbarten Mietdauer

Nach den ersten 6 Monaten Mietdauer, können Sie zu jedem Zeitpunkt Ihren Mietvertrag kündigen, auch wenn im Mietvertrag mehrere Jahre Mietdauer vereinbart wurden. Hierbei ist sowohl eine Kündigungsfrist von 30 Tagen als auch eine möglicherweise im Mietvertrag festgelegte Entschädigung zu beachten. Ist im Mietvertrag eine Entschädigung wegen vorzeitiger Kündigung vereinbart, kann diese in keinem Fall eine Monatsmiete pro ausstehendem Mietjahr übersteigen.

Beispiel: Bezahlen Sie eine Monatsmiete von 400 Euro und möchten Ihren Mietvertrag 1,5 Jahre vor der vereinbarten Mietdauer beenden, zahlen Sie also maximal eine Entschädigung von 600 Euro. Wollen Sie bereits vor den ersten 6 Monaten den Vertrag beenden, müssen die restlichen Monate voll bezahlt werden bis die ersten 6 Monate erreicht werden. 

 

Strom, Wasser, Steuern, Hausgemeinschaftskosten und andere Aufwendungen

Instandhaltungskosten, Gemeinschaftskosten, Steuern usw. hat grundsätzlich der Vermieter zu zahlen. Wird im Mietvertrag nicht auf diese Kosten eingegangen, verstehen sie sich im Mietpreis inbegriffen. Damit diese Kosten vom Mieter übernommen werden, muss dieses ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt werden. In der Praxis sind sowohl Steuern als auch Gemeindschaftskosten (comunidad) bereits im Mietpreis mit eingerechnet und werden nicht direkt an den Mieter abgetreten.

Strom, Wasser, Gas, Telefon sowie alle anderen direkt durch den Mieter verursachten Kosten sind in jedem Fall vom Mieter zu tragen.

 

Mietsicherheit und Bürgschaft

Bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrages, ist es verpflichtend eine Mietsicherheit von einer Monatsmiete zu vereinbaren. Wird die Mietsicherheit innerhalb eines Monats ab Vertragsende bzw. Rückgabe der Schlüssel an den Mieter zurückgezahlt, wirft diese keine Zinsen ab. Ob weitere Bürgschaften abgeschlossen werden ist ausschließlich den Vertragspartnern überlassen.

 

Vertragsabtretung und Untervermietung

Sie können Ihren Mietvertrag nur an eine dritte Person abtreten, wenn der Vermieter ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Um einen Teil Ihrer Wohnung unterzuvermieten, benötigen Sie ebenfalls die vorherige Zustimmung des Vermieters. Endet der Mietvertrag, endet ebenfalls automatisch die Untervermietung.

 

 
 

Reparaturen und Instandhaltung

Möbel, Waschmaschine, Warmwasserkessel, Kühlschrank, Fernseher

Die meisten spanischen Wohnungen werden bereits teilmöbliert vermietet, wobei es oft der Fall ist, dass elektrische Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine oder Kühlschrank bereits Teil der Einrichtung sind. Nach aktuellem Wohnungsmietrecht hat der Vermieter grundsätzlich sämtliche Reparaturen auszuführen bzw. zu bezahlen, wenn diese für den Erhalt der vereinbarten Wohnverhältnisse notwendig sind.

Werden die genannten Gegenstände gemäß der allgemeinen Sorgfaltspflicht genutzt und die Beschädigung oder Abnutzung begründet sich ausschließlich auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch, ist die Reparatur oder der Austausch vom Vermieter zu tragen.

Werden die Schäden jedoch durch schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten des Mieters verschuldet, trägt dieser die Reparaturkosten. Hierbei ist zu beachten, dass z. B. für die jährliche Wartung von Gasheizern usw. der Mieter zuständig ist. Auffallende Fehlfunktionen oder Schäden an den Geräten sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Wasserleitungen, Wasserhähne, Streichen usw.

Auch hier gilt das gleiche: Schuldhaft oder fahrlässig verursachte Schäden hat der Mieter zu tragen. Handelt es sich um Abnutzung, ist der Vermieter zuständig.

Kleinere Reparaturen

Für kleinere Reparaturen, die normale Säuberung und Instandhaltung der Geräte, den Austausch von Glühbirnen usw. ist der Mieter zuständig.

 

Vorzeitige Kündigung durch den Vermieter

Verkauft der Vermieter die Mietsache an einen gutgläubigen Erwerber, ist dieser nicht verpflichtet den Mietvertrag zu übernehmen. Um die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses im Falle des Verkaufs zu verhindern, kann der Mietvertrag in das Grundbuch eingeschrieben werden. Der Käufer ist somit über das Mietverhältnis informiert und verpflichtet den Mietvertrag zu respektieren.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok LinkedIn Amazon
 

Gut informiert! 

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon xicon whatsappicon linkedinicon instagramicon google

 

 

 

 

 

 

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

Weiterlesen...

Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[en español]  -   [in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. Ein oft vom Immobilienmakler angefertigter und vorgelegter „Reservierungsvertrag" kann somit gerade in Hinblick auf die Anzahlung schnell zum Fallstrick werden

Weiterlesen...

Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

Weiterlesen...

Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

matriuclarcoche

Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

Weiterlesen...

ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

itv01

In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

Weiterlesen...

Die gesetzliche Erbfolge

pflichtteil01

Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

Weiterlesen...

Wo ist die spanische Erbschaft zu versteuern?

steuererbrschaft

Aufgrund der Bewegungsfreiheit von Personen und Kapital innerhalb der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Erbschaften mittlerweile an der Tagesordnung. Um festzustellen ob das Erbe in Deutschland, in Spanien oder in beiden Staaten zu versteuern ist, gilt es verschiedene Faktoren wie z. B. den Wohnsitz des Erblassers zu berücksichtigen.

Weiterlesen...

Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[en español]  -   [in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. Ein oft vom Immobilienmakler angefertigter und vorgelegter „Reservierungsvertrag" kann somit gerade in Hinblick auf die Anzahlung schnell zum Fallstrick werden

Weiterlesen...

Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

Weiterlesen...

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

Weiterlesen...

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Die gesetzliche Erbfolge

pflichtteil01

Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

Weiterlesen...

Wo ist die spanische Erbschaft zu versteuern?

steuererbrschaft

Aufgrund der Bewegungsfreiheit von Personen und Kapital innerhalb der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Erbschaften mittlerweile an der Tagesordnung. Um festzustellen ob das Erbe in Deutschland, in Spanien oder in beiden Staaten zu versteuern ist, gilt es verschiedene Faktoren wie z. B. den Wohnsitz des Erblassers zu berücksichtigen.

Weiterlesen...

Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

matriuclarcoche

Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

Weiterlesen...

ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

itv01

In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.

Weiterlesen...

Studieren mit deutschem Abitur

studieren01

Seit der 2010 erfolgten Änderung des spanischen Bildungsgesetzes können sich EU-Bürger mit Abitur direkt an den spanischen Universitäten einschreiben. Der Vorgang ist somit wesentlich vereinfacht wurden und es entfällt die obligatorische Sprachprüfung, welche seit 2010 nicht mehr verlangt werden kann.

Weiterlesen...

Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

matriuclarcoche

Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

Weiterlesen...

ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

itv01

In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.

Weiterlesen...

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

Weiterlesen...

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

Weiterlesen...

Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[en español]  -   [in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. Ein oft vom Immobilienmakler angefertigter und vorgelegter „Reservierungsvertrag" kann somit gerade in Hinblick auf die Anzahlung schnell zum Fallstrick werden

Weiterlesen...

Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

Weiterlesen...



listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+