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Infoabend Erbrechtswahl: Mittwoch 16/12/2015 Ort: Grant Thornton Málaga Thema: Wichtige neue europäische Erbrechtswahl für Deutsche in Spanien |
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Wichtige neue
europäische
Erbrechtswahl
Mit der im August 2015 in Kraft getretenen europäischen Erbrechtsreform, erben nun auch in Spanien lebende Deutsche nach spanischem Recht, wenn im Testament nicht die entsprechende Rechtswahlmöglichkeit genutzt wird.
Das spanische Erbrecht ist besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, denn diese können jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen.
Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.
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Wir informieren Sie nicht nur über diese wichtige Erbrechtswahl, sondern ebenfalls über Unterschieden in Bezug auf Erben, Bedachte, Annahme, Ausschlagung, gesetzliche Erbfolge, Verfügung, Pflichtteil, Ehegattenerbrecht uvm.
Desweiteren informieren wir Sie über steuerrechliche Konsequenzen und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten durch eine gezielte Steuerplanung die steuerliche Besteuerung Ihrer Erben zu veringern.
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