Infoabend
Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Seit Mai 2016, ist das Dekret 28/2016 vom 2. Februar über die Ferienwohnungen von Andalusien, immer dann anzuwenden, wenn sich Ihre Immobilie in Andalusien befindet, wenn Sie diese gewöhnlich vermieten oder vermieten möchten und wenn Sie diese zu diesem Zweck über Agenturen, Internetseiten, Dritte usw. bewerben.
Hiervon ausgenommen sind jedoch z.B. ländliche Ferienhäuser sowie Ferienappartements. In diesen Fällen weichen Voraussetzungen, Registrierung und Pflichten des Vermieters zum Teil stark von den der Ferienwohnugen ab, womit es besonders wichtig, am Anfang genau abzugrenzen, ob es sich in Ihrem Fall um eine Vermietung von Ferienwohnungen, Vermietung von Appartements, Vermietung von ländlichen Ferienhäusern oder um die normale Wohnungsvermietung handelt.
Von Seitens unsere Kanzlei übernehmen für Sie nicht nur die Analyse der für Sie notwendigen Lizenz, die Beratung sowie die Beantragung, sondern begleiten Sie bei allen weiteren Schritten, erstellen für Sie den Mietvertrag, die "Hoja de registro" sowie sämtliche zur Vermietung notwendige Dokumente und geben für Sie auch gerne die entsprechenden Steuererklärungen ab.
Weiterlesen...Unsere Leistungen:
- BeratungI und Analyse der notwendigen Lizenz.
- BeantragungI von Lizenzen bzw. der "Declaración responsable".
- SteuerlicheI Beratung und Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.
- AusarbeitungI zweisprachiger Mietverträge.
- AbwicklungI der Anmeldungen bei Polizei und Verwaltung (Ferienwohnungen).
- Alle DetailsI über Anforderungen und Verwaltungsakte als Infomaterial auf Deutsch.
Weitere Beiträge... |
---|
Lösungen für Mieter 2 (7) |
Der Mietvertrag |
Artikel |