Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More

Sprache / Idioma:

Impressum

 

Aviso legal

Verantwortlich für diese Seite:

Sander Santos & Partners S.L.P.

Plaza de la Marina 2, 6º izda. 

29015 Málaga

CIF: ES B93688489

Kanzlei 595 der Anwaltskammer von Málaga (ICAMALAGA)

Registro Mercantil de Málaga hoja 150926, tomo 5842, folio 21.

951 12 13 06

www.sspartners.es

admin@sspartners.es

(c) 2023 Rechten an sämtlichen Inhalten vorbehalten.

 

Responsable de esta página:

Sander Santos & Partners S.L.P.

Plaza de la Marina 2, 6º izda. 

29015 Málaga

CIF: ES B93688489

Colegiado 595 del Colegio de Abogados de Málaga.

Registro Mercantil de Málaga hoja 150926, tomo 5842, folio 21.

951 12 13 06

www.sspartners.es

admin@sspartners.es

(c) 2023 Reservados todos los derechos.

 1. Inhalt des Onlineangebotes:

Die gegenwärtige Internetseite gibt dem Nutzer Auskunft über die von unserer Kanzlei angebotenen Dienstleistungen. In dem Abschnitt "Blog", veröffentlichen wir verschiedene Artikel zu überwiegend rechtlichen Themen. Auch wenn alle veröffentlichten Beiträgen stets von qualifizierten und anerkannten Fachkräften geschrieben werden, übernimmt weder der Autor noch der Inhaber der Internetseite jegliche Haftung für Schäden die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen entstehen können, weder aufgrund von fehlerhafter oder unvollständiger Information noch wegen fehlender Verfügbarkeit der Internetseite. Der Inhaber und die Autoren behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die bereitgestellte Information beinhaltet keine professionelle Beratung (Rechts,- Steuer,- etc.) da noch versucht diese die entsprechende Beratung zu ersetzten, da diese nur für den konkreten Fall und vom entsprechenden Fachpersonal gegeben werden kann. Antwortet der Autor oder eine andere mit der Kanzlei verbundene Person auf Kommentare eines Artikels, auf dieser oder auf einer anderen Internetseite, ist dieser stets als allgemein und nicht auf den konkreten Fall anzusehen.

 

 1. Contenidos de la página web:

Esta pagina web tiene por objetivo informar al usuario sobre los servicios profecionales que ofrecemos desde nuestro Despacho. En el partado señalado como "Blog", publicamos una serie de articulos sobre principalmente asuntos legales. A pesar de que todos los articulos estén escritos por profesionales de reconocido prestigio, ni el autor ni el propietario de la página web se hacen responsables, en ningún caso, de los daños y perjuicios de cualquier naturaleza que pudieran ocasionarse por el uso o no uso de la información facilitada ni por errores u omisiones en los contenidos o la falta de disponibilidad del portal.      El propietario y los autores se reservan el derecho de efectuar sin previo aviso las modificaciones que considere oportunas en sus articulos publicados o en la misma página web, pudiendose cambiar, suprimir o añadir publicaciones.    Toda la información facilitada no puede ni pretende sustituir el asesoramiento profesional (legal, fiscal, contable etc.) que solo puede presetarse con respecto al caso concreto y efectuado por el profesional correspondiene. Si el autor u otra persona de este Despacho responde a cualquier comentario de un artículo, sea en esta o en otra página web, este comentario tendrá en todo caso carácter general sin responder en ningún caso a asuntos concretos.

 2. Verweise und Links:

Alle Verweise auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), werden von uns vor der Verlinkung überprüft. Wurde die Seite einmal überprüft, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Inhalte der verlinkten Seite.

 

 2. Enlaces y responsabilidad del contenido:

Todos los enlaces a otras páginas se comprueban en el momento de establecerlo. Una vez comprobado la página del destino, no asumiremos responsabilidad alguna por los contenidos accesibles a través de enlaces (hipervínculos).

 3. Urheberrecht

Recht Spanien ist eine eingetragene und geschützte Marke. Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten liegt stets bei dem jeweiligen Autor oder bei dem Inhaber der Internetseite. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Inhalte ist ausgenommen schriftlicher und ausdrücklicher Erlaubnis des Autors strengstens untersagt.

 

 3. Propiedad intelectual:

Recht Spanien es una marca registrada y protegida. Los derechos de todos los contenidos ostentan los autores y en su caso el propietario de la página web. Salva autorización expresa e escrito por parte del autor, queda prohibida cualquier reproducción o uso de los contenidos.

 

4. Datenschutz, Kontaktformulare, Cookies usw.

In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch uns und den Betreiber der Website. Klicken Sie hier um zur Datenschutzerklärung zu gelangen. 

 

 4. Protección de datos, Focumlarios, Cookies etc.

En nuestra declaración de protección de datos les informamos sobre tipo, alcance y finalidad de los datos personales recogidos, utilizados y procesados por nosotros y por el proveedor la página web. Haga clic aqui para abrir la Declaración de protección de datos.

 5. Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen.

Diese Nutzungsbedingungen sind unmittelbar mit der Nutzung der Internetseite verbunden. Ist der Nutzer nicht mit diesen oder den in der Datenschutzerklärung gemachten Bestimmungen einverstanden, hat dieser die Internetseite umgehend zu verlassen und seine Einwände an admin@recht-spanien.com zu melden. 

 

 5. Aplicación de los términos de uso.

Los terminos de uso están directamente vinculados al uso de esta página web. Cualquier usuario que no este conforme con estas o con las referentes a la protección de datos, deberá abandonar la página inmediatamente y comunicar su queja a admin@recht-spanien.com

 6. Vertragssprache

Sollten Unstimmigkeiten zwischen dem spanischen und dem deutschen Text auftauchen, überwiegt aufgrund des Standortes de Leistungserbringung die spanische Version.

6. Lengua contractual

En caso de discrepancias entre el texto en alemán y el texto en español, prevalecerá, debido al lugar de la prestación de los servicios, al versión española.

 

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

Weiterlesen...

Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[Ver artículo en español]  -   [read article in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. 

Weiterlesen...

Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

Weiterlesen...

N.I.E: Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer

nie03

Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.

Weiterlesen...

Arbeitslosengeld in Spanien

arbeitslosengeld01

Um in Spanien ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie grundsätzlich Ihren Wohnsitz in Spanien haben, rechtlich arbeitslos sein und mindestens 360 Tage innerhalb der letzten 6 Jahre gearbeitet haben. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden haben. Kündigen Sie selbst, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Weiterlesen...

Fehler bei der Gründung einer spanischen S.L.

office01

Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. Diese vermeintliche Einfachheit, führt oft zur Vernachlässigung der entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Planung und somit in vielen Fällen zum Scheitern der Gesellschaft.

Weiterlesen...

Tochtergesellschaft oder Filiale in Spanien

cover filialen2

[Artículo en Español]

Die Globalisierung, das digitale Zeitalter und die Ausweitung des Online-Handels haben es vielen Unternehmen ermöglicht Zugang zu internationalen Märkten zu erlagen und ihr Geschäft grenzüberschreitend auszuweiten.  Zusammen mit der Möglichkeit Produkte und Dienstleistungen in anderen Ländern anzubieten, ist die Überschreitung der nationalen Grenzen meistens in die Ausweitung auf andere Märkte und die Möglichkeit Büros zu eröffnen und Arbeitnehmer in anderen Ländern anzustellen begründet.

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

Weiterlesen...

Die gesetzliche Erbfolge

pflichtteil01

Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

Weiterlesen...

Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

testament02

Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

Weiterlesen...

Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[Ver artículo en español]  -   [read article in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. 

Weiterlesen...

Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

Weiterlesen...

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

Weiterlesen...

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

Weiterlesen...

Die gesetzliche Erbfolge

pflichtteil01

Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

Weiterlesen...

Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

testament02

Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

Weiterlesen...

N.I.E: Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer

nie03

Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.

Weiterlesen...

Unterschiede: Wohnsitz, N.I.E, Residencia

unterschiede nie icon2

Jede in Spanien lebende Person stolpert früher oder später über Begriffe wie Aufenthalt, Wohnsitz, N.I.E, Residencia usw. Die verschiedenen Begriffe richtig abzugrenzen, ist besonders wichtig um rechtzeitig die verschiedenen Verwaltungsakte, Eintragungen und Anmeldungen vornehmen zu können, ohne hierbei in Verzug zu geraten.

Weiterlesen...

Fehler bei der Gründung einer spanischen S.L.

office01

Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. Diese vermeintliche Einfachheit, führt oft zur Vernachlässigung der entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Planung und somit in vielen Fällen zum Scheitern der Gesellschaft.

Weiterlesen...

Tochtergesellschaft oder Filiale in Spanien

cover filialen2

[Artículo en Español]

Die Globalisierung, das digitale Zeitalter und die Ausweitung des Online-Handels haben es vielen Unternehmen ermöglicht Zugang zu internationalen Märkten zu erlagen und ihr Geschäft grenzüberschreitend auszuweiten.  Zusammen mit der Möglichkeit Produkte und Dienstleistungen in anderen Ländern anzubieten, ist die Überschreitung der nationalen Grenzen meistens in die Ausweitung auf andere Märkte und die Möglichkeit Büros zu eröffnen und Arbeitnehmer in anderen Ländern anzustellen begründet.

Weiterlesen...

Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

matriuclarcoche

Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

Weiterlesen...

ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

itv01

In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.

Weiterlesen...

N.I.E: Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer

nie03

Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.

Weiterlesen...

Unterschiede: Wohnsitz, N.I.E, Residencia

unterschiede nie icon2

Jede in Spanien lebende Person stolpert früher oder später über Begriffe wie Aufenthalt, Wohnsitz, N.I.E, Residencia usw. Die verschiedenen Begriffe richtig abzugrenzen, ist besonders wichtig um rechtzeitig die verschiedenen Verwaltungsakte, Eintragungen und Anmeldungen vornehmen zu können, ohne hierbei in Verzug zu geraten.

Weiterlesen...

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

Weiterlesen...

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

Weiterlesen...

Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

Weiterlesen...

Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[Ver artículo en español]  -   [read article in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. 

Weiterlesen...

Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

Weiterlesen...



listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+