Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Steuergrundlagen: “No-Residentes”

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Nicht in Spanien ansässige Personen haben Ihr Welteinkommen grundsätzlich in dem Staat ihres Wohnsitzes zu versteuern und zahlen in Spanien lediglich Steuern in Bezug auf dort befindende Vermögensgegenstände. Hierbei spielt besonders der Immobilienbesitz eine große Rolle, da dieser sowohl die Einkommensteuer als auch die Immobiliensteuer betrifft.

 

Um festzustellen, ob Sie durch Ihren Aufenthalt in Spanien als wohnhaft "Residente" oder als nicht wohnhaft "No-Residente" gelten, lesen Sie bitte den Artikel: "Unterschiede: Wohnsitz, N.I.E, Residencia".

Damit Sie überhaupt Verwaltungsakte bei den entsprechenden Finanzämtern wahrnehmen können, benötigen Sie in jedem Fall die spanische Steuernummer (NIF). Besitzen Sie bereits die N.I.E, ist diese auch gleichzeitig Ihre Steuernummer. Sollten Sie noch keine N.I.E besitzen, können Sie die Steuernummer (NIF) auch direkt beim Finanzamt beantragen. 

 

1. Immobiliensteuer (IBI)

Die Immobiliensteuer (IBI) wird direkt von den Gemeinden (Ayuntamientos) erhoben und betrifft grundsätzlich jegliche Art von Grundbesitz. Verfügen Sie über mehrer Immobilien oder Grundbesitz in verschiedenen Stadtgemeinden, ist die Steuer in jeder einzelnen getrennt abzugeben.

Hierbei wird grundsätzlich der Katasterwert mit dem von der Stadtregierung festgelegten Multiplikator verrechnet. Normalerweise kann bei den Stadtverwaltungen ein Bankkonto hinterlegt werden, damit die Steuer direkt als Lastschrift abgebucht wird.Wird dem Lastschriftverfahren nicht zugestimmt, ist der genaue Zahlungstermin der entsprechenden Gemeinde zu beachten, wobei dieser meist zwischen September und November liegt.

 

2. Einkommensteuer (IRNR)

A) Einkommen aus Immobilienbesitz (zur Eigennutzung) 

Diese Abgabe beträgt grundsätzlich ein bis zwei Prozent des Katasterwertes. Das Immobilieneigentum wird in diesem Fall als Vermögenszuwachs gewertet und muss somit versteuert werden, auch wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen.

B) Einkommen aus der Vermietung von Immobilien

Hierbei ist zu beachten, dass Eigentümer die Ihren Steuerwohnsitz in Deutschland haben, bestimmte Aufwendungen von der Steuer absetzen können. Es können die gleichen Aufwendungen abgesetzt werden, die auch für in Spanien wohnhafte Personen gelten, womit hier das Einkommensteuergesetzes (IRPF) Anwendung findet. Die Steuer wird vierteljährig fällig, womit die entsprechende Steuererklärung innerhalb der ersten 20 Tage der Monate Januar, April, Juni und Oktober abzugeben ist. Weitere Informationen über Fristen, Formulare und Besonderheiten finden Sie auf der Internetseite des Finanzamtes.

C) Einkommen aus dem Verkauf von Immobilien

Beim Immobilienverkauf muss grundsätzlich die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufswert versteuert werden, da diese in den meisten Fällen einen Vermögenszuwachs darstellt. Hierbei gibt es verschiedene und umfangreiche Steuererleichterungen wie z. B: für den Fall, dass Sie den Erlös direkt wieder in eine andere Immobilie investieren die dann Ihren Hauptwohnsitz bildet, für Personen über 65 Jahre usw. Es ist zu beachten, dass der hypothetische Vermögenszuwachs auch bei Schenkungen versteuert werden muss. Verschenken Sie also eine Immobilie, hat nicht nur der Beschenkte die Schenkungssteuer zu entrichten, sondern Sie müssen ebenfalls den Mehrwert der Immobilie als Vermögenszuwachs versteuern.

 

 

3. Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wurde für die Steuerjahre 2011 bis 2015 zeitlich begrenzt wieder eingesetzt, wobei die ersten 700.000 Euro steuerfrei sind. Grundsätzlich müssen Sie eine Vermögenssteuererklärung abgeben wenn diese positiv ausfällt bzw. Sie Steuern zu zahlen haben oder wenn Ihre Vermögensgegenstände mehr als 2 Millionen Euro betragen.  

 

4. Erbschaftssteuer

 Die Erbschaftssteuer ist Kompetenz der Comunidades Autónomas welche je nach Comunidad sehr stark schwankende Steuererleichterungen anwenden. Somit wird Dank einer Rreduzierung der Steuer von 99,9% in Madrid so gut wie keine Erbschaftssteuer fällig, während in Andalusien der volle staatliche Steuersatz bezahlt werden muss. Welches Steuerrecht anzuwenden ist, hängt meistens davon ab ob Sie als Erbe selbst in Spanien leben, ob der Erblasser seinen Steuerwohnsitz in Spanien hatte und im Falle von Immobilien, wo sich die Immobilie befindet. Gerade im Bereich von Erbe und Testament empfiehlt es sich, sich frühzeitig über Steuervorteile zu informieren und gegebenenfalls eine erbrechtliche Steuerplanung auszuarbeiten.

 

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, erstellen für Sie eine Erbrechts- und Steuerplanung und helfen Ihnen auch gern bei der Erstellung des entsprechenden Testamentes. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
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Tel: (+34) 951 12 13 06
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Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 deUm die mit der Anonymität der Kryptowährungen verbundenen Probleme zu vermeiden, hat Spanien Maßnahmen zur Steuerkontrolle von virtuellen Währungen ergriffen. Mit der Pflicht im Ausland verwaltete Kryptowährungen über das Modelos 721 zu melden, wurde im Jahr 2023 ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen.

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Besteuerung der Veräußerungen von Kryptowährungen in Spanien

cover venta crypot de

Besonders nach der Einführung des Modelo 721 stellt sich für viele in Spanien ansässige Steuerzahler die Frage, wie die Gewinne und Verluste aus einem An- und Verkauf von virtuellen Währungen in der Einkommensteuererklärung zu versteuern sind.

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Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[Ver artículo en español]  -   [read article in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. 

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Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

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N.I.E: Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer

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Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.

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Arbeitslosengeld in Spanien

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Um in Spanien ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie grundsätzlich Ihren Wohnsitz in Spanien haben, rechtlich arbeitslos sein und mindestens 360 Tage innerhalb der letzten 6 Jahre gearbeitet haben. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden haben. Kündigen Sie selbst, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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Fehler bei der Gründung einer spanischen S.L.

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Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. Diese vermeintliche Einfachheit, führt oft zur Vernachlässigung der entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Planung und somit in vielen Fällen zum Scheitern der Gesellschaft.

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Tochtergesellschaft oder Filiale in Spanien

cover filialen2

[Artículo en Español]

Die Globalisierung, das digitale Zeitalter und die Ausweitung des Online-Handels haben es vielen Unternehmen ermöglicht Zugang zu internationalen Märkten zu erlagen und ihr Geschäft grenzüberschreitend auszuweiten.  Zusammen mit der Möglichkeit Produkte und Dienstleistungen in anderen Ländern anzubieten, ist die Überschreitung der nationalen Grenzen meistens in die Ausweitung auf andere Märkte und die Möglichkeit Büros zu eröffnen und Arbeitnehmer in anderen Ländern anzustellen begründet.

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Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

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Die gesetzliche Erbfolge

pflichtteil01

Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

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Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

testament02

Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

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Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

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Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

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Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

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ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

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In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.

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