Abgabe von Steuererklärungen
Neben den Verpflichtungen hinsichtlich der Buchführung und des Jahresabschlusses gehört die korrekte Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen zu den wichtigsten Verpflichtungen in der Verwaltung einer Kapitalgesellschaft. Sobald die Konten der Buchführung erstellt sind, gilt es diese an die steuerlichen Kriterien anzupassen und die entsprechenden Steuererklärungen einzureichen. Der Großteil dieser Erklärungen ist entweder vierteljährig oder jährlich einzureichen, wobei einige jedoch sogar monatlich oder gar unverzüglich in automatisierter Form einzureichen sind.
Unser Angebot beinhaltet die Erstellung und Abgabe aller für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Steuererklärungen, wobei wir uns selbstverständlich an die Bedürfnisse jeder einzelnen Gesellschaft anpassen.
Unsere Leistungen beinhalten:
- Erstellung und Abgabe Steuermodell 303 hinsichtlich der Umsatzsteuer.
- Erstellung und Abgabe Steuermodell 390 hinsichtlich der jährlichen Umsatzsteuerzusammenfassung.
- Erstellung und Abgabe Steuermodell 111 und 190 Hinsicht der Rückstellungen von Personal und Freiberuflern.
- Erstellung und Abgabe Steuermodell 115 und 180 hinsichtlich der Rückstellungen über Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung.
- Erstellung und Abgabe Steuermodell 200 hinsichtlich der Körperschaftssteuer.
- Beantragung von Zertifikaten beim Finanzamt (nach Notwendigkeit).
- Erstellung und Abgabe Steuermodell 347 hinsichtlich der Zahlungen an Dritte.
- Erstellung und Abgabe Steuermodell 349 über intereuropäische Transaktionen. (jährlich: weniger als 35.000€ Euros Umsatz pro Jahr intereuropäischen Transaktionen / vierteljährig: über 35.000€ im Jahr, aber unter 50.000€ pro Quartal / monatlich: wenn in einem der letzten 4 Quartale ein Umsatz von mehr al 50.000€ an intereuropäischen Transaktionen stattfand.
Je nach den Bedürfnissen Ihrer Gesellschaft machen wir Ihnen ein Angebot mit vierteljährlichen Festpreis. Sie wissen somit zu jedem Zeitpunkt welche Verwaltungskosten Ihre Gesellschaft im Laufe des Jahres zu tragen hat.
Erklärung | jährlich | vierteljährlich | monatlich |
Modell303 | inbegriffen | ||
Modell390 | inbegriffen | ||
Modell111 | inbegriffen | ||
Modell190 | inbegriffen | ||
Modell115 | inbegriffen | ||
Modell180 | inbegriffen | ||
Modell200 | inbegriffen | ||
Modell347 | inbegriffen | ||
Modell349 | inbegriffen | +30€ pro Quartal | +15€ pro Monat |
Elektronische Verwaltung
Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gründung an sich, Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden.
Gründungen und Verwaltung in ganz Spanien
Wir gründen und betreuen Ihre Gesellschaft in ganz Spanien. Die Eintragung erfolgt beim Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Hinsichtlich der Zeichnung der Gründungsurkunde, arbeiten wir mit Notaren in ganz Spanien
Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gerne auch telefonisch:
05105 60 89 964
(+34) 951 204 614