Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Anmeldung Selbständigkeit
Gewerbeanmeldung, Autónomo, NIF-IVA

Gewerbeanmeldung "Autónomo"

Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 60 Euro pro Monat oder die Verringerung von 20% des zu versteuernden Einkommens für die ersten zwei Jahren, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative. 

 

Ihr PAE: Sander, Santos & Partners S.L.P.
logoPAE

Als vom spanischen Wirtschaftsministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge ausschließen können.

 

Anmeldung der Selbständigkeit, in 3 Werktagen und ohne Behördengänge:

 

a) Anmeldung der wirtschaftlichen Aktivität:

  • Ggf. Anleitung zur Beantragung der NIE- Nummer. 
  • Gewerbeanmeldung: Wir melden Ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Pflichten hinsichtlich Rückstellungen, Vorsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuerbefreiung an.
  • Beinhaltet die Beantragung der Europäischen-Umsatzsteuernummer (NIF-IVA) sowie das Einreichen von Dokumenten beim Finanzamt bei Prüfung.
a) Anmeldung der wirtschaftlichen Aktivität     

 

b) Anmeldung bei der Sozialversicherung:

  • Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung: Wir beantragen den Festbetrag von ca. 60,00 € pro Monat für die ersten 12 Monate (Tarifa Plana).
  • Wir nehmen alle Anmeldungen für Sie vor. Im Normalfall wird keine weitere Handlung von Ihrer Seite aus benötigt.
  • Anleitung zum Erhalt der spanischen Krankenversicherungskarte. Die Sozialversicherungskarte ist von Ihnen persönlich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) zu beantragen. Formulare und Unterlagen werden von uns vorbereitet.

 

c) Weitere inbegriffene Leistungen:

  • Persönliche oder telefonische Erstberatung durch Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Sander hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Pflichten, Buchführung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuerumkehr usw.
  • Bei Beauftragung der Buchführung (nächster Abschnitt), durchgehend verfügbare telefonische Rechts- und Steuerberatung und jährlich aktualisiertes Dossier „Selbständigkeit" mit Grundlagen und Neuigkeiten zum Thema (Termine, Rechnungen, Steuern, Werbungskosten...)
 

 

d) Zusätzliche Leistungen:

  • Ggf. Beantragung und Erhalt der spanischen Steuernummer (NIE) mit notarieller Vollmacht über unsere Kanzlei (NIE) (Bearbeitungsgebühr 150,00 € + Notarkosten von ca. 60,00 € in Spanien).
  • Ggf. Beantragung der elektronischen Unterschrift über unsere Kanzlei ohne Behördengänge. Die Beantragung und Ausstellung erfolgt über unsere Kanzlei durch Übersendung eines Selfies mit Ihrem Personalausweis in der Hand (Bearbeitungsgebühr 30,00 €).
  • Ggf. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge über unser Treuhandkonto. Verfügen Sie noch nicht über ein zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge notwendiges spanisches Bankkonto, übernehmen wir die ersten Zahlungen über unser Treuhandkonto (Bearbeitungsgebühr 10€ pro Monat).

 

 


Leistungen Selbstständigkeit 
Verwaltungsakte, Steuererklärungen, Datenschutz usw.

a) Buchführung und Verwaltung

Selbständige haben verschiedene Verpflichtungen hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten, wobei besonders die Absetzbarkeit von Ausgaben und die korrekte Erfassung von Einnahmen eine wichtige Rolle spielt. Unsere Leistungen zielen darauf ab, Ihnen möglichst alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzunehmen, damit Sie sich vollkommen auf Ihre Aktivität konzentrieren können.

 

  • Übersenden Sie uns Ihre ausgestellten und erhaltenen Rechnungen zwei Mal im Quartal bequem per Mail. Sie benötigen hierbei keinerlei Buchführungskenntnisse und haben weder Programme zu installieren noch Rechnungen abzulegen.

 

  • Quartalsbericht auf Deutsch mit Prüfung möglicher Verbindlichkeiten bei Finanzamt oder Sozialversicherung, damit keine unbewussten Schulden aufgebaut werden können:

 

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  •  Quartalsbericht mit aktuellem Stand zu Einnahmen, Werbungkosten und Erlösen für die einzelnen Quartale und das Geschäftsjahr:

 

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  •  Quartalsbericht mit Hochrechnung zur Einkommensteuer, damit Sie sich auf Zahlungen oder Rückerstattungen im Folgejahr bequem einstellen können.

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b) Quartalsabschlüsse, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Neben der Erstellung der Buchführung, haben Sie grundsätzlich vierteljährige und jährliche Steuererklärungen abzugeben. Welche Steuererklärungen (Modelos) wann abzugeben sind, hängt grundsätzlich von Ihrem Tätigkeitsfeld, der Höhe der Einkünfte sowie von dem Geschäftssitz Ihrer Kunden ab. Von Seitens unserer Kanzlei betreuen wir besonders Kunden mit wirtschaftlichen Interessen oder Kundschaft in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder allgemein im EU-Ausland.

 

Abgabe aller wichtigen Steuererklärungen zum Festpreis:

  • Modelo 130: Abgabe der vierteljährigen Einkommensvorauszahlungen (IRPF). Es werden grundsätzlich 20% vom Quartalsgewinn beim Finanzamt hinsichtlich der Einkommensteuer eingezahlt. Liegt Ihr Steuersatz dann unter 20%, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung.
  • Modelo 303: Abgabe der vierteljährigen Umsatzsteuererklärung (IVA). Diese Erklärung ist auch einzureichen, wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
  • Modelo 111: Abgabe der vierteljährigen Erklärungen über Lohnsteuer und Rückstellungen von Freiberuflern (Retenciones)
  • Modelo 190 und Modelo 390: Abgabe der jährlichen Zusammenfassung über eingezahlte Rückstellungen der Einkommensteuer von Freiberuflern und der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung.
  • Modelo 100: Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (RENTA) über Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit.
  • Modelo 349: Abgabe der Erklärung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Vierteljährig (inbegriffen), monatlich: (+45€ pro Monat) sollte in einem einzigen Quartal die grenzüberschreitenden Dienstleistungen über 50.000€ liegen. In diesem Fall übersenden Sie uns bitte alle Dokumente monatlich.

 

c) Vertretung vor dem Finanzamt und internationale Steuerberatung

Neben der verwaltenden Tätigkeit spielt in unserer Kanzlei besonders die beratende Tätigkeit eine wichtige Rolle. Durch unser fachübergreifendes Team aus Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern und unsere langjährige Erfahrung im internationalen Steuerrecht, bieten wir Ihnen nicht nur durchgehende Beratung hinsichtlich grenzüberschreitender Dienstleistungen und Handelsbeziehungen, sondern beraten Sie auch hinsichtlich Steueroptimierung, Gesellschaftsgründungen usw.

Wir vertreten unsere Mandanten direkt vor dem spanischen Finanzamt und agieren somit als Ihr Vertreter und erhalten automatisch alle Benachrichtigungen vom Finanzamt in Ihrem Namen. 

 

 

WARUM SANDER, SANTOS & PARTNERS?

  • Fachübergreifendes Team aus Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern. 
    • Hohe Spezialisierung: Unsere Kanzlei betreut Privatpersonen und Unternehmen vorrangig im internationalen Steuer,- Handels,- Immobilien und Verwaltungsrecht und verfügt somit über langjährige und konzentrierte Erfahrung
    • Verantwortung und Haftung: Als in der Rechtsanwaltskammer von Málaga zugelassene Anwälte (sowie unsere Kanzlei als auch unsere Partner), sind wir uns für unsere Leistungen verantwortlich und haften hierfür. 
    • Zugelassene Steuerberater beim spanischen Finanzamt (colaboradores): Als zugelassene Steuerberater reichen wir alle Steuererklärungen über unsere Kanzlei in Ihrem Namen ein und übernehmen somit Haftung. 
    • Kopien aller Steuererklärungen, Zahlungen und Schriftstücke: Für uns ist es selbstverständlich Ihnen immer eine Kopie der in Ihrem Namen eingereichten Steuererklärungen, Zahlungen oder Schriftstücke zu übersenden. 

 

 

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte, Steuerberater und eingetragener PAE gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, führen die entsprechenden Anmeldungen aus und geben für Sie die notwendigen Steuererklärungen ab. 

Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

 
  

Weitere Leistungen:

Arbeitsrecht und Lohnbuchführung

Wir beraten Sie nicht nur hinsichtlich der entsprechenden Arbeitsverträge und möglicher steuerlicher Vorteile, sondern übernehmen für Sie ebenfalls die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Ausarbeitung der monatlichen Lohnzettel, die Abführung der Sozialabgaben und die Einzahlung der vierteljährigen Rückstellungen über die Einkommensteuer der Angestellten.

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Artikel zum Thema:

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

cover gefahr gesellschaften de

[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

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Selbstständigkeit in Spanien: Absetzbare Werbungskosten

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Damit in Spanien Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, sind diese grundsätzlich durch eine entsprechende Rechnung (Factura) zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, existieren in Spanien keine automatisch anwendbaren Pauschalen und die Rechtfertigung der Ausgaben über Quittungen (Recibos) ist stark begrenzt.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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