Satzungsänderungen
Während der gesamten Lebensdauer einer Handelsgesellschaft, wie es bei Einzelpersonen der Fall ist, kann es notwendig sein, den eingetragenen Sitz zu ändern, entweder an eine neue Adresse am gleichen Ort oder in eine andere Provinz oder ins Ausland. Die Änderung kann sowohl aus praktischen Gründen (Umzug in ein anderes Büro) als auch aus rechtlichen Gründen (Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Geschäftsführung) notwendig sein.
Da die Sitzverlegung weitreichende rechtliche und steuerliche Folgen hat, ist es notwendig, sie in das Handelsregister einzutragen und den Steuerbehörden und öffentlichen Verwaltungen zu melden. Von unserem Büro aus analysieren wir im Vorfeld die Konsequenzen und helfen bei allen notwendigen Schritten bis zum Abschluss des Unternehmenswechsels.