Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Seit Mai 2016, ist das Dekret 28/2016 vom 2. Februar über die Ferienwohnungen von Andalusien, immer dann anzuwenden, wenn sich Ihre Immobilie in Andalusien befindet, wenn Sie diese gewöhnlich vermieten oder vermieten möchten und wenn Sie diese zu diesem Zweck über Agenturen, Internetseiten, Dritte usw. bewerben.

Hiervon ausgenommen sind jedoch z.B. ländliche Ferienhäuser sowie Ferienappartements. In diesen Fällen weichen Voraussetzungen, Registrierung und Pflichten des Vermieters zum Teil stark von den der Ferienwohnugen ab, womit es besonders wichtig, am Anfang genau abzugrenzen, ob es sich in Ihrem Fall um eine Vermietung von Ferienwohnungen, Vermietung von Appartements, Vermietung von ländlichen Ferienhäusern oder um die normale Wohnungsvermietung handelt.

Von Seitens unsere Kanzlei übernehmen für Sie nicht nur die Analyse der für Sie notwendigen Lizenz, die Beratung sowie die Beantragung, sondern begleiten Sie bei allen weiteren Schritten, erstellen für Sie den Mietvertrag, die "Hoja de registro" sowie sämtliche zur Vermietung notwendige Dokumente und geben für Sie auch gerne die entsprechenden Steuererklärungen ab.

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Ferienwohnungen Leistungen

Unsere Leistungen:

  • BeratungI und Analyse der notwendigen Lizenz.
  • BeantragungI von Lizenzen bzw. der "Declaración responsable".
  • SteuerlicheI Beratung und Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.
  • AusarbeitungI zweisprachiger Mietverträge.
  • AbwicklungI der Anmeldungen bei Polizei und Verwaltung (Ferienwohnungen).
  • Alle DetailsI über Anforderungen und Verwaltungsakte als Infomaterial auf Deutsch.

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 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

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[Ver artículo en español]  -   [read article in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. 

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Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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